Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2018
Vorlage
180/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2018 wird im Folgenden erläutert.

 

 

2.   Verbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 50% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erhöht sich geringfügig von insgesamt 1.199.280 € im Jahr 2017 um 2.352 € auf 1.201.632 € im Jahr 2018. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2018 insgesamt 1.196.932 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.   

 

Die Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung der Wasser- und Bodenverbände in den Ortslagen entfallen. Zukünftig erfolgt die Veranlagung der Grundstückseigentümer durch die Gemeinde im Rahmen einer gesonderten Gebühr zur Gewasserunterhaltung.

 

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen investitionsbedingt von 702.894 € um 12.608 € auf 715.502 €. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Investitionsmaßnahmen ab dem Jahr 2018 ist hier zukünftig mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Für die Zinsaufwendungen ergibt sich ein Anstieg von 72.000 € um 13.025 € auf 85.025 €. In den vergangenen Jahren wurden außerplanmäßige Darlehenstilgungen nach Ablauf von Zinsbindungsfristen vorgenommen, so dass die Zinsaufwendungen von rd. 94.000 € im Jahr 2015 auf rd. 72.000 € im Jahr 2017 reduziert werden konnten. Aufgrund der umfangreichen Investitionsmaßnahmen i. V. m. den allgemeinen Baukostensteigerungen im Jahr 2018, wird eine teilweise Darlehensfinanzierung erforderlich, sodass die Zinsaufwendungen wieder ansteigen werden. Das Niveau von 2015 wird allerdings nicht erreicht.

 

Die Eigenkapitalverzinsung steigt bei einer Verzinsung von 2% von rd. 74.460 € um rd. 3.515 € auf rd. 77.975 €. Diese Position wirkt sich kostenerhöhend aus.

 

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2018 mit insgesamt 380.200 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2018 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 358.600 € um insgesamt 21.600 €. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg aus den gesetzlichen Prüfungspflichten und Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der abwassertechnischen Einrichtungen.

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 von 279.165 € um 12.608 € auf 289.971 €. Dieser Kostenanstieg ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

 

 

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 102.500 € im Jahr 2017 um 7.200 € auf 109.700 € im Jahr 2018. Von diesem Anstieg entfallen rd. 6.200 € auf den Kostenanteil des Abwasserwerkes für die neue Telefonanlage der Gemeinde.

 

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 34.000 € veranschlagt. Die Zinserträge sinken aufgrund des geringen Zinsniveaus für Habenzinsen und einem Wegfall der Erträge aus der Zinssicherung von 12.000 € um 9.900 € auf 2.100 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in einer Höhe von 4.500 € veranschlagt. Insgesamt ergibt die Kalkulation zu berücksichtigende Erträge in Höhe von 40.600 €.

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 40.600 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 103.795 € verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.710.910 €. Davon sind rd. 1.562.400 € auf die Schmutzwassermenge von 840.000 m³ und 1.148.510 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.208.673 m² umzulegen.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2018 eine Reduzierung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erforderlich wird. Um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen, können die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr von 1,88 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,86 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,54 €/m² um 0,02 €/m² auf 0,52 €/m² gesenkt werden. Hauptgrund ist die Erzielung von Gebührenüberdeckungen der Jahre 2015 und 2016.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2018 mit den reduzierten Gebührensätzen festzusetzen.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr und die Abweichung gegenüber dem Vorjahr ergeben. Die Gebührensenkung beträgt für das Berechnungsbeispiel ./. 7,56 €/Jahr bzw. 1,71 %.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-     Senkung der Schmutzwassergebühr von 1,88 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,86 €/m3

-     Senkung der Niederschlagswassergebühr von 0,54 €/m² um 0,02 €/m² auf 0,52 €/m²

 

 


Anlagen:

 

-       Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2018

-       Satzungsänderung