hier: Schreiben des Sportvereines vom 25.10.2017
Beschlussvorschlag:
1. Über einen Zuschuss zur Errichtung
eines Bogensportplatzes in Schapdetten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen
2018 entschieden.
2. Einem förderunschädlichen vorzeitigen
Maßnahmenbeginn kann aufgrund der finanziellen Auswirkungen auf den
Gemeindehaushalt nicht zugestimmt werden.
3. Eine Nutzungsvereinbarung über das zu
bebauende Gelände wird nach Beschlussfassung über eine Zuschussgewährung
geschlossen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25.10.2017 wendet sich der Sportverein mit zwei Anträgen an die Verwaltung. Zum einen soll nun gemäß Ratsbeschluss vom 13.05.2014 (VL 059/2014) die Verwaltung eine Nutzungsvereinbarung über die Fläche für den Bau des Bogensportplatzes abgeschlossen werden. Zum anderen soll eine verbindliche Aussage getroffen werden, dass ein vorzeitiger Baubeginn des Bogensportplatzes aus Eigenmitteln des Vereines sich nicht förderschädlich auswirken wird.
Eine rechtsverbindliche Aussage über die Förderunschädlichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann von der Verwaltung nicht getroffen werden.
Gem. § 4 Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung berät und beschließt der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen empfehlend über den Neubau von kommunalen Gebäuden und anderen Einrichtungen (Sitzung: 08.11.2017).
Gem. § 1 Abs. 2 Ziffer der Zuständigkeitsordnung berät und beschließt der Haupt- und Finanzausschuss empfehlend über Angelegenheiten, die bedeutende finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde haben (Sitzung: 28.11.2017).
Letztendlich kann nur der Gemeinderat abschließend entscheiden (Sitzung: 12.12.2017).
Naturschutzausgleichsmaßnahmen:
Sollte einem vorzeitigen Baubeginns zugestimmt werden, hätte dies zur Folge, dass die Gemeinde aufgrund des Bebauungsplanes automatisch zur Schaffung der Naturschutzausgleichsmaßnahme verpflichtet wäre.
Für die erstmalige fachgerechte Herstellung des Naturschutzausgleich sind rund 25 T€ aufzuwenden. Durch die Ausgleichsmaßnahmen entsteht ein rechnerischer Überschuss für das gemeindliche Öko-Konto, das auf rd. 16 T€ kalkuliert wird.
Zu den weiteren Unterhaltungs- und Pflegekosten für die Ausgleichsmaßnahme sind 5 T€ nach 10 Jahren zum Abbau des Zaunes zu kalkulieren sowie jährlich ca. 1.100 €. Zudem ist alle 15 Jahre eine intensive Pflege der Ausgleichsfläche notwendig, die mit rund 7 T€ angesetzt wird.
Im Rahmen der zu schließenden Nutzungsvereinbarung mit dem Sportverein sollte festgelegt werden, wer welche Unterhaltungs- und Pflegekosten übernimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das abgeschlossene
Planverfahren für die Errichtung eines Bogensportplatzes sind
5.000 € für den Umweltbericht sowie die Artenschutzprüfung verausgabt worden.
Zudem sind 200 Arbeitsstunden in das Verfahren verwaltungsseitig eingebracht
worden.
Durch die Nutzungsüberlassung an
den Sportverein entgehen der Gemeinde Nottuln
rd. 350 € Pachteinnahmen im Jahr.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben von Fortuna Schapdetten