Betreff
Umgestaltung Ortsdurchfahrt Nottuln;
hier: kurz- und mittelfristiges Maßnahmenpaket
Vorlage
170/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Umsetzung der im Sachverhalt genannten kurzfristigen Maßnahmen wird zugestimmt.

2. Die Aufwertung der Ortsdurchfahrt von den Knotenpunkten Dülmener Straße bis Oberstockumer Weg / Heriburgstraße wird an den Kreis Coesfeld mit Bitte um Aufnahme in das Straßenbauprogramm des Kreises gemeldet.

3. Die Planungen für die mittelfristigen Maßnahmen werden konkretisiert und den Gremien sukzessive zur Entscheidung vorgelegt.

 


Sachverhalt:

Angesichts der Fertigstellung der Ortsumgehung Nottuln im 1. Halbjahr 2018 stellt sich die Frage, wie mit der verkehrlichen und gestalterischen Situation im Ortskern künftig umgegangen werden soll. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist zwischen einer mittelfristigen Perspektive und einem kurzfristigen Maßnahmenbündel zu unterscheiden.

 

Ausgangssituation

Auch künftig wird die Ortsdurchfahrt Nottuln, also die Straßenzüge Appelhülsener Straße, Potthoff und Daruper Straße  zu den am stärksten belasteten Straßen im Gemeindegebiet gehören (je nach Standort ca. 7.000 – 10.000 Kfz / Tag). Der Schwerlastanteil wird dabei allerdings stark zurück gehen.

Ein Großteil der heutigen Ortsdurchfahrt wird dabei zur Gemeindestraße zurück gestuft werden und somit in die kommunale Straßenbaulast übergehen. Als klassifizierte Straße (Kreisstraße 18) verbleibt der zentrale Abschnitt von der Einmündung Dülmener Straße bis zur Einmündung Heriburgstraße und somit auch drei große LSA-gesteuerten Knotenpunkte.

 

Kurzfristige Maßnahmen

Um bereits kurzfristig nach Fertigstellung der Ortsumgehung eine Verbesserung der Situation im Ortskern (Verkehrsberuhigung, gestalterische Aufwertung, Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr) zu erzielen, ist ein kurzfristiges Maßnahmenpaket zu empfehlen. Dies umfasst folgende Aspekte (die größtenteils noch einer Detailplanung bedürfen):

1.    Der Landesbetrieb Straßenbau wird vor Übergabe der Straßen an die Gemeinde Nottuln bzw. den Kreis Coesfeld eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen durchführen. Hierzu gehört insbesondere eine Sanierung der Fahrbahndecke in weiten Teilen der Ortsdurchfahrt, die erforderlich ist, um die Straße in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Erneuert werden die Asphaltdeckschicht, die Asphaltbinderschicht sowie die Asphalttragschicht, d.h. etwa die obersten 30 cm der Fahrbahn. Diesbezüglich wurde – wie in den politischen Gremien bereits berichtet – eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Gemeinde Nottuln und dem Landesbetrieb abgeschlossen. Die Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung unabhängig von künftig geplanten Maßnahmen eine sinnvolle Basis, die weiter genutzt werden kann. Andernfalls wäre in den kommenden Jahren eine umfassende gemeindliche Sanierung erforderlich, die dann ggf. KAG-beitragspflichtig sein könnte.

Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme können einige kleine kurzfristige Maßnahmen kostenneutral bzw. sehr kostengünstig mit umgesetzt werden:

a.    Anlage von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) an den Einmündungen der beiden Kreisverkehre an der Appelhülsener Straße

b.    Sichere und zeitgemäße Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen auf der Fahrbahn (ob und wo die Fahrbahnbreiten dies zulassen wird derzeit noch geprüft)

c.    Pflasterung statt Asphaltierung der bestehenden Parkbuchten

Eine entsprechende Markierungsplanung kann vrsl. in der Sitzung vorgestellt werden. Ein beispielhafter Querschnitt kann bereits Anlage 1 entnommen werden.

2.    Die Bushaltestelle Ortskern Nottuln am Potthoff wird barrierefrei umgebaut und mit Wartehallen ausgestattet (Beschluss bereits erfolgt, Förderbescheid (90 %) liegt vor, Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten)

3.    In Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld können die Umläufe der bestehenden LSA so optimiert werden, dass die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und für den Querverkehr verbessert werden.

4.    Die Innenfläche des neu entstehenden Kreisverkehrsplatzes am Ortseingang in Richtung Darup (Abzweig in Richtung Billerbeck) wird durch eine gemeindliche Aussaat von Blumenzwiebeln kurzfristig aufgewertet (seitens des Landesbetriebes wird hier lediglich eine Rasenfläche angelegt).

 

Mittelfristige Maßnahmen

Über die o.g. Maßnahmen hinaus ist mittelfristig auch vor dem Hintergrund der hiermit eng verzahnten Maßnahmen im Zuge des Integrierten Handlungskonzepts Ortskern Nottuln 2025 eine weitere Aufwertung zu empfehlen. So ist die Verbesserung der Wege- und Sichtbeziehung zwischen Martin-Luther-Platz und Hanhoff eine wichtige Maßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes.

Für diese mittelfristigen Maßnahmen sind der Planungsaufwand und der finanzielle Aufwand jedoch ungleich höher. Aus Sicht der Verwaltung ist es zudem sinnvoll, nach Fertigstellung der Ortsumgehung zunächst einige Zeit Erfahrung mit der neuen Situation zu sammeln. Basis für die weiteren Entwicklungen können dabei die Entwürfe aus dem Integrierten Verkehrskonzept 2011 sein. Diese sind aus Sicht der Verwaltung weiterhin gut geeignet, um die Barrierewirkung der Ortsdurchfahrt zu verringern und die gestalterische Situation zu verbessern.

Im Wesentlichen umfasst die Planung die Anlage von drei Minikreisverkehren an den Kreuzungen Dülmener Straße, Schlaunstraße/Niederstockumer Weg und Heriburgstraße/Oberstockumer Weg. Zudem soll im engeren Ortskernbereich durch Aufpflasterung eine durchgehende Mittelinsel geschaffen werden.

Die entsprechenden Auszüge aus dem Integrierten Verkehrskonzept sind Anlage 2 zu entnehmen.

Weitere absehbare mittelfristige Maßnahmen zur Aufwertung sind:

-       Umgestaltungen im Zuge der Erweiterung des Einkaufsbereichs am Rhodeplatz (Anlage eines weiteren Kreisverkehrs, Verlagerung des P+R-Platzes)

-       Fertigstellung weiterer barrierefreier Haltestellen

-       Attraktive Bepflanzung des neuen Kreisverkehrs am Ortseingang in Richtung Darup

 

Finanzierung

Die kurzfristigen Maßnahmen lassen sich wie oben beschrieben kostenneutral oder mit sehr geringem Aufwand realisieren.

Gerade für die größeren mittelfristigen Maßnahmen wie die Anlage von Kreisverkehrsplätzen entstehen jedoch deutlich größere Kosten. Hier haben sich die Rahmenbedingungen jüngst deutlich verbessert. Durch eine Einigung zwischen Bund und Ländern ist eine Förderung des kommunalen Straßenbaus nach der „Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau“ (Förderquote 60 %) nach Jahren einer unklaren Situation wieder dauerhaft gesichert. Die oben beschriebenen Baumaßnahmen dürften nach erster Einschätzung förderfähig sein.

Da es sich bei den größeren Maßnahmen überwiegend um den Teil der Ortsdurchfahrt handeln wird, der künftig als Kreisstraße klassifiziert ist, wird hier eine enge Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld erforderlich. Wie auch vom Radwegebau an Kreisstraßen bekannt, wäre auch hier der verbleibende Eigenanteil für verkehrsverbessernde Maßnahmen durch die Gemeinde Nottuln zu finanzieren.

Der Kreis Coesfeld schreibt derzeit angesichts der neuen Förderrahmenbedingungen sein Straßenbauprogramm 2015 fort. Um die Chancen einer künftigen Durchführung zu wahren, schlägt die Verwaltung vor, die o.g. Maßnahme mit Bitte um Aufnahme in das Straßenbauprogramm an den Kreis Coesfeld zu melden.


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt


Anlagen:

Anlage 1: Beispielquerschnitt Radfahrer-Schutzstreifen

Anlage 2: Auszug aus dem Integrierten Verkehrsentwicklungskonzept