hier: kurz- und mittelfristiges Maßnahmenpaket
Beschlussvorschlag:
1. Der Umsetzung der im Sachverhalt genannten kurzfristigen Maßnahmen wird zugestimmt.
2. Die Aufwertung der Ortsdurchfahrt von den Knotenpunkten Dülmener Straße bis Oberstockumer Weg / Heriburgstraße wird an den Kreis Coesfeld mit Bitte um Aufnahme in das Straßenbauprogramm des Kreises gemeldet.
3. Die Planungen für die mittelfristigen Maßnahmen werden konkretisiert und den Gremien sukzessive zur Entscheidung vorgelegt.
Sachverhalt:
Angesichts der Fertigstellung der
Ortsumgehung Nottuln im 1. Halbjahr 2018 stellt sich die Frage, wie mit der
verkehrlichen und gestalterischen Situation im Ortskern künftig umgegangen
werden soll. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist zwischen einer mittelfristigen
Perspektive und einem kurzfristigen Maßnahmenbündel zu unterscheiden.
Ausgangssituation
Auch künftig wird die Ortsdurchfahrt
Nottuln, also die Straßenzüge Appelhülsener Straße, Potthoff und Daruper
Straße zu den am stärksten belasteten
Straßen im Gemeindegebiet gehören (je nach Standort ca. 7.000 – 10.000 Kfz /
Tag). Der Schwerlastanteil wird dabei allerdings stark zurück gehen.
Ein Großteil der heutigen Ortsdurchfahrt
wird dabei zur Gemeindestraße zurück gestuft werden und somit in die kommunale
Straßenbaulast übergehen. Als klassifizierte Straße (Kreisstraße 18) verbleibt
der zentrale Abschnitt von der Einmündung Dülmener Straße bis zur Einmündung
Heriburgstraße und somit auch drei große LSA-gesteuerten Knotenpunkte.
Kurzfristige Maßnahmen
Um bereits kurzfristig nach Fertigstellung
der Ortsumgehung eine Verbesserung der Situation im Ortskern (Verkehrsberuhigung,
gestalterische Aufwertung, Verbesserung der Situation für den Fuß- und
Radverkehr) zu erzielen, ist ein kurzfristiges Maßnahmenpaket zu empfehlen.
Dies umfasst folgende Aspekte (die größtenteils noch einer Detailplanung
bedürfen):
1.
Der
Landesbetrieb Straßenbau wird vor Übergabe der Straßen an die Gemeinde Nottuln
bzw. den Kreis Coesfeld eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen durchführen. Hierzu
gehört insbesondere eine Sanierung der Fahrbahndecke in weiten Teilen der
Ortsdurchfahrt, die erforderlich ist, um die Straße in ordnungsgemäßem Zustand
zu übergeben. Erneuert werden die Asphaltdeckschicht, die Asphaltbinderschicht
sowie die Asphalttragschicht, d.h. etwa die obersten 30 cm der Fahrbahn.
Diesbezüglich wurde – wie in den politischen Gremien bereits berichtet – eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen Gemeinde Nottuln und dem Landesbetrieb
abgeschlossen. Die Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung unabhängig von künftig
geplanten Maßnahmen eine sinnvolle Basis, die weiter genutzt werden kann.
Andernfalls wäre in den kommenden Jahren eine umfassende gemeindliche Sanierung
erforderlich, die dann ggf. KAG-beitragspflichtig sein könnte.
Im
Zuge dieser Sanierungsmaßnahme können einige kleine kurzfristige Maßnahmen
kostenneutral bzw. sehr kostengünstig mit umgesetzt werden:
a.
Anlage
von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) an den Einmündungen der beiden
Kreisverkehre an der Appelhülsener Straße
b.
Sichere
und zeitgemäße Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen auf der Fahrbahn (ob
und wo die Fahrbahnbreiten dies zulassen wird derzeit noch geprüft)
c.
Pflasterung
statt Asphaltierung der bestehenden Parkbuchten
Eine
entsprechende Markierungsplanung kann vrsl. in der Sitzung vorgestellt werden.
Ein beispielhafter Querschnitt kann bereits Anlage 1 entnommen werden.
2.
Die
Bushaltestelle Ortskern Nottuln am Potthoff wird barrierefrei umgebaut und mit
Wartehallen ausgestattet (Beschluss bereits erfolgt, Förderbescheid (90 %)
liegt vor, Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten)
3.
In
Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld können die Umläufe der bestehenden LSA so
optimiert werden, dass die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und für den
Querverkehr verbessert werden.
4.
Die
Innenfläche des neu entstehenden Kreisverkehrsplatzes am Ortseingang in
Richtung Darup (Abzweig in Richtung Billerbeck) wird durch eine gemeindliche
Aussaat von Blumenzwiebeln kurzfristig aufgewertet (seitens des Landesbetriebes
wird hier lediglich eine Rasenfläche angelegt).
Mittelfristige Maßnahmen
Über die o.g. Maßnahmen hinaus ist
mittelfristig auch vor dem Hintergrund der hiermit eng verzahnten Maßnahmen im
Zuge des Integrierten Handlungskonzepts Ortskern Nottuln 2025 eine weitere
Aufwertung zu empfehlen. So ist die Verbesserung der Wege- und Sichtbeziehung
zwischen Martin-Luther-Platz und Hanhoff eine wichtige Maßnahme des
Integrierten Handlungskonzeptes.
Für diese mittelfristigen Maßnahmen sind
der Planungsaufwand und der finanzielle Aufwand jedoch ungleich höher. Aus
Sicht der Verwaltung ist es zudem sinnvoll, nach Fertigstellung der
Ortsumgehung zunächst einige Zeit Erfahrung mit der neuen Situation zu sammeln.
Basis für die weiteren Entwicklungen können dabei die Entwürfe aus dem
Integrierten Verkehrskonzept 2011 sein. Diese sind aus Sicht der Verwaltung
weiterhin gut geeignet, um die Barrierewirkung der Ortsdurchfahrt zu verringern
und die gestalterische Situation zu verbessern.
Im Wesentlichen umfasst die Planung die
Anlage von drei Minikreisverkehren an den Kreuzungen Dülmener Straße,
Schlaunstraße/Niederstockumer Weg und Heriburgstraße/Oberstockumer Weg. Zudem
soll im engeren Ortskernbereich durch Aufpflasterung eine durchgehende
Mittelinsel geschaffen werden.
Die entsprechenden Auszüge aus dem
Integrierten Verkehrskonzept sind Anlage 2 zu entnehmen.
Weitere absehbare mittelfristige Maßnahmen
zur Aufwertung sind:
-
Umgestaltungen
im Zuge der Erweiterung des Einkaufsbereichs am Rhodeplatz (Anlage eines
weiteren Kreisverkehrs, Verlagerung des P+R-Platzes)
-
Fertigstellung
weiterer barrierefreier Haltestellen
-
Attraktive
Bepflanzung des neuen Kreisverkehrs am Ortseingang in Richtung Darup
Finanzierung
Die kurzfristigen Maßnahmen lassen sich wie
oben beschrieben kostenneutral oder mit sehr geringem Aufwand realisieren.
Gerade für die größeren mittelfristigen
Maßnahmen wie die Anlage von Kreisverkehrsplätzen entstehen jedoch deutlich
größere Kosten. Hier haben sich die Rahmenbedingungen jüngst deutlich
verbessert. Durch eine Einigung zwischen Bund und Ländern ist eine Förderung
des kommunalen Straßenbaus nach der „Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau“
(Förderquote 60 %) nach Jahren einer unklaren Situation wieder dauerhaft
gesichert. Die oben beschriebenen Baumaßnahmen dürften nach erster Einschätzung
förderfähig sein.
Da es sich bei den größeren Maßnahmen
überwiegend um den Teil der Ortsdurchfahrt handeln wird, der künftig als
Kreisstraße klassifiziert ist, wird hier eine enge Abstimmung mit dem Kreis
Coesfeld erforderlich. Wie auch vom Radwegebau an Kreisstraßen bekannt, wäre
auch hier der verbleibende Eigenanteil für verkehrsverbessernde Maßnahmen durch
die Gemeinde Nottuln zu finanzieren.
Der Kreis Coesfeld schreibt derzeit angesichts der neuen Förderrahmenbedingungen sein Straßenbauprogramm 2015 fort. Um die Chancen einer künftigen Durchführung zu wahren, schlägt die Verwaltung vor, die o.g. Maßnahme mit Bitte um Aufnahme in das Straßenbauprogramm an den Kreis Coesfeld zu melden.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1: Beispielquerschnitt Radfahrer-Schutzstreifen
Anlage 2: Auszug aus dem Integrierten Verkehrsentwicklungskonzept