Betreff
Bestellung einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk I durch Wiederwahl
Vorlage
162/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln benennt folgende Person als Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I:

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Sachverhalt:

 

Am 30.09.2017 endete die Amtszeit von Frau Elisabeth Schmeddinghoff als Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I in der Gemeinde Nottuln.

 

Frau Schmeddinghoff hat ihre Bereitschaft für eine Wiederwahl, welche nach den u.g. rechtlichen Vorgaben möglich ist, erklärt.

 

Die Voraussetzungen des § 2 Schiedsamtsgesetz NRW, welche bei der Wahl beachtet werden müssen,

 

  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Keine Betreuung
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Gemeindegebiet
  • Keine gerichtlichen Anordnungen zur Beschränkung in der Führung des Vermögens,

 

sind seitens der Verwaltung überprüft worden und liegen vor.

 

Es wird eine Wiederwahl von Schmeddinghoff vorgeschlagen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

unverändert


Anlagen: