Betreff
Bestellung einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk I durch Wiederwahl
Vorlage
162/2017
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nottuln benennt folgende Person als Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I:
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Sachverhalt:
Am 30.09.2017 endete die Amtszeit von Frau
Elisabeth Schmeddinghoff als Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I in der
Gemeinde Nottuln.
Frau Schmeddinghoff hat ihre Bereitschaft
für eine Wiederwahl, welche nach den u.g. rechtlichen Vorgaben möglich ist,
erklärt.
Die Voraussetzungen des § 2
Schiedsamtsgesetz NRW, welche bei der Wahl beachtet werden müssen,
- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- Keine Betreuung
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Wohnsitz im Gemeindegebiet
- Keine gerichtlichen Anordnungen zur Beschränkung in der Führung
des Vermögens,
sind seitens der Verwaltung überprüft
worden und liegen vor.
Es wird eine Wiederwahl von Schmeddinghoff
vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
unverändert