Betreff
Zukünftige Besetzung der EUREGIO-Gremien
Vorlage
157/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln benennt die folgende Person sowie den folgenden Stellvertreter/ die folgende Stellvertreterin für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

Ratsmitglied:                                                            Stellvertreter/in:

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln ist Mitglied im Zweckverband EUREGIO mit Sitz in Gronau. Die EUREGIO hat die Aufgabe, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Mitglieder zu fördern, zu unterstützen und zu koordinieren.

Der Vertreter der Gemeinde Nottuln in der EUREGIO-Verbandsversammlung ist gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) für die Wahlzeit aus der Mitte des Gemeinderates oder aus den Dienstkräften der Gemeindeverwaltung zu bestellen.

Entsprechend dem Beitragsschlüssel (Art. 8 Abs. 3 der EUREGIO-Satzung) entsendet die Gemeinde Nottuln einen Vertreter in die EUREGIO-Verbands­versammlung.

Vertreten wird die Gemeinde Nottuln derzeit vom ehemaligen Ratsmitglied Prof. Dr. Voss. Art. 7 Abs. 2 der EUREGIO-Satzung regelt, dass die in den Organen der EUREGIO tätigen Personen ausscheiden, wenn die Voraussetzungen für ihre Wahl oder Entsendung entfallen sind, insbesondere dann, wenn sie nicht mehr über ein Amt oder Mandat der Mitglieder verfügen. Da Herr Voss nicht mehr Ratsmitglied, sondern sachkundiger Bürger ist, ist er in der EUREGIO-Verbandsversammlung nicht mehr stimmberechtigtes Mitglied.

Es muss daher ein neues Vollmitglied bestellt werden, welches die Gemeinde Nottuln in der EUREGIO-Verbandsversammlung als stimmberechtigte Person vertreten kann. Gleichzeitig soll eine Stellvertretung geregelt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Euregio-Satzung