Betreff
Antrag der Grünen-Fraktion: Unterschutzstellung nach Denkmalschutzgesetz, Hagenstraße 70
Vorlage
156/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird an den zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen.


Sachverhalt:

siehe Antrag (Anlage 1)

 

Hinweis:

Da die Verwaltung nunmehr Kenntnis von der möglichen Denkmalwürdigkeit eines Objektes hat, war von Amts wegen ein Eintragungsverfahren einzuleiten. Insofern läuft bereits die Abstimmung mit dem zuständigen LWL-Amt für Denkmalpflege. Im Verfahren wird die Eigentümerin zur Eintragung angehört, zudem ist sie vorab über den Antrag und diese Sitzungsvorlage informiert worden.

Gemäß Zuständigkeitsverordnung entscheiden die politischen Gremien über Denkmalangelegenheiten. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es sich um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum handelt. Denkmäler sind gem. § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen.

Falls eine erste Überprüfung ergibt, dass eine Eintragung zu erwarten sein wird, ist davon auszugehen, dass zur Sicherung eine vorläufige Unterschutzstellung gem. § 4 DSchG NRW erfolgt.


Finanzielle Auswirkungen:

interner Personalaufwand


Anlagen:

Anlage 1: Antrag