Betreff
Änderung der Hauptsatzung - Ergänzung um Einwohneranträge
Vorlage
146/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.08.2017 wird abgelehnt.


Sachverhalt:

Gem. § 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Hierzu enthält die Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln keine weiteren Regelungen.

Mit Schreiben vom 20.08.2017 (Anlage 1) hat die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ daher beantragt, die Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln um eine entsprechende Vorschrift „Einwohneranträge“ zu ergänzen.

Seitens der Verwaltung wird hierzu keine Notwendigkeit gesehen. Eine dem § 24 Abs. 2 GO NRW entsprechende Vorschrift („Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung“) enthält § 25 GO NRW deshalb nicht, weil in § 25 GO NRW sämtliche Einzelheiten - im Gegensatz zu den „Anregungen und Beschwerden“ nach § 24 GO NRW – bereits gesetzlich geregelt sind.

Nach § 7 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW kann der Rat die Änderung der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (20 Stimmen gem. § 3 Abs. 2 a Kommunalwahlgesetz NRW) beschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.08.2017