Beschlussvorschlag:
1. Dem Planungsentwurf Nr. … zum Umbau der
Aschebergschen Kurie wird zugestimmt. Die Planungen sollen entsprechend dieser
Entwurfsvariante fortgeführt werden.
Sachverhalt:
Nach
der Entwicklung mehrerer Planungsalternativen kristallisierte sich eine Lösung
als zweckmäßig heraus, die das historisch zusammengehörige Gebäudeensemble
Kurie – Stiftsmühle gemeinsam barrierefrei erschließt. Diese Alternative wurde
mit dem Denkmalschutz abgestimmt.
In
der mündlichen Vorstellung der Alternativen in der Ausschusssitzung am
16.11.2016 fand die Lösung mit der Brücke zum neuen Treppenhaus ebenfalls
überwiegende Zustimmung.
Auf
Grundlage dieses Entwurfes hat die Gemeinde demnach Ende 2016 einen
Förderantrag auf Städtebaufördermittel gestellt, der zwischenzeitlich bewilligt
wurde.
In
der Ausschusssitzung am 16.11.2016 wurde unabhängig davon angeregt, die
Planungsalternativen im Rahmen eines eigenständigen Tagesordnungspunktes zu
behandeln. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde ergänzend dazu
angeregt, die Variante eines Neubaus nach historischem Vorbild zu prüfen.
1. Antrag der
Grünen-Fraktion: Herstellung Barrierefreiheit und Brandschutz/Rettungswege
Im
Nachgang der Ausschusssitzung vom 16.11.2016 ist diesbezüglich zudem ein Antrag
der Grünen-Fraktion eingegangen (siehe Anlage 2). In Abstimmung mit der
Fraktion wird dieser erst jetzt bei regulärer Behandlung des Themas
berücksichtigt.
Wie
beantragt wurde die Variante eines Neubaus im Folgenden separat betrachtet (s.
Testentwurf 2).
Im
Hinblick auf die Anregung zur kostengünstigen Herstellung der Barrierefreiheit
über einen Hublift ist anzumerken, dass einen solcher Aufzug im Gebäudeinneren
auch Gegenstand von Variante 1 ist. Die Herstellung der Barrierefreiheit
erfolgt hier im Kuriengebäude selbst über einen Aufzug. Durch den Einbau des
Aufzugs und der notwendigen zweiten Treppenanlage würde jedoch in die bauliche
Struktur des Ratssaales eingegriffen, die Nutzfläche würde verringert werden. Ein
alternativer Einbau im Bereich des heutigen Treppenhauses ist vrsl. nicht
umsetzbar, da die Treppenbreite nicht weiter verringert werden darf.
Aufgrund
verschiedener Gespräche u. a. mit der Feuerwehr der Gemeinde Nottuln muss im
Zuge der Umplanung der Aschebergschen Kurie neben der Barrierefreiheit auch der
Punkt „2. Rettungsweg“ insbesondere für die Nutzung des Ratssaales im
Obergeschoss betrachtet werden. Das Ziel des Betreibers von baulichen Anlagen
stellt die Minimierung von Brandschäden und deren Folgen, insbesondere für das
Leben und die Gesundheit von Nutzern der baulichen Anlage dar. Ein 2.
Rettungsweg ist derzeit nur über die Fensteröffnung im Obergeschoss gegeben,
die Rettung von Personen über Leitern kann durch die freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Nottuln für eine Personenzahl in der Größenordnung hier nicht
sichergestellt werden. Eine Umsetzung der Umbaumaßnahme der Kurie ohne
Erstellung deines 2. baulichen Rettungswegs lehnt die Gemeinde als Betreiber
der baulichen Anlage ab. Eine diesbezügliche Baugenehmigung ist zudem nicht zu
erwarten. Gleichzeitig wird der Versicherer der Anlage Auflagen für den 2.
Rettungsweg erteilen (s. Anlagen 3 und 3a).
2. Planungsvarianten (s.
Anlage 1)
Testentwurf 1: Umbau Aschebergsche Kurie
Diese
Planungsvariante beschränkt sich auf das Kuriengebäude, der barrierefreie
Zugang wird innerhalb des Gebäudes realisiert. Eine Modernisierung der
Stiftsmühle ist nicht vorgesehen.
Die
Einzelheiten sind der Projektbeschreibung und den Plandarstellungen in Anlage 1
zu entnehmen bzw. werden in der Sitzung mündlich erläutert.
Testentwurf 2: Nebengebäude an der
Schlaunstraße
Diese
Planungsvariante greift den Vorschlag der Grünen-Fraktion auf, entsprechend der
ursprünglichen historischen Bebauung einen Neubau am Stiftsplatz zu realisierten.
Der barrierefreie Zugang zum Ratssaal würde dann über eine Brücke erfolgen. In
den Neubauten würde Platz für unterschiedliche Funktionen entstehen.
Die
Einzelheiten sind der Projektbeschreibung und den Plandarstellungen in Anlage 1
zu entnehmen bzw. werden in der Sitzung mündlich erläutert.
Testentwurf 3: Anbau Erschließungsturm
In
diesem Entwurf bleibt der Ratssaal weitgehend unangetastet. Der barrierefreie
Zugang erfolgt durch die Errichtung eines transparenten Treppenhauses mit
Brücke zum Ratssaal an der östlichen Seite der Stiftsmühle. Die Stiftsmühle
profitiert von einer Modernisierung und Neuorganisation, weil auch dort alle
Ebenen barrierefrei erreicht werden können.
Die
Einzelheiten sind der Projektbeschreibung und den Plandarstellungen in Anlage 1
zu entnehmen bzw. werden in der Sitzung mündlich erläutert.
Weiteres Vorgehen
Mit
einer Entscheidung über eine Planungsvariante kann die weitere Planung,
zunächst die Entwurfs- und Bauantragsplanung, in Auftrag gegeben werden.
Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung des Vorhabens ist mit einem
umfangreichen Baugenehmigungsverfahren zu rechnen.
Mit
Vorliegen der Baugenehmigung kann die Ausführungsplanung in Auftrag gegeben
werden, frühestens im Sommer nächsten Jahres würden dann die Ausschreibung und
Vergabe der Leistungen erfolgen. Mit einem Baubeginn ist somit frühestens im
Herbst 2018 zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Planungsentwurf Nr. 3 „Anbau
Erschließungsturm“ war Grundlage für einen Förderantrag im November 2016 (sog.
Antragsvariante). Die zu diesem Zeitpunkt erstellte Kostenschätzung ermittelte
Gesamtkosten von rd. 1.750.000 € (Stand November 2016). Zwischenzeitlich wurden
Städtebaufördermittel in Höhe von rd. 950.000 € bewilligt. Die entsprechenden
Haushaltsmittel wurden eingestellt.
Über die voraussichtlichen Kosten für die
Planungsentwürfe Nr. 1 und Nr. 2 wird in der Sitzung mdl. berichtet.
Anlagen:
Anlage 1 Projektbeschreibungen und
Planungsvarianten 1-3
Anlage 2 Antrag der Grünen-Fraktion vom
25.11.2016
Anlage 3 Einschätzung einer brandschutztechnischen
Beurteilung des Gebäudes
Anlage 3a Schriftverkehr