Beschlussvorschlag:
1. Der Planung zur Sanierung des Hanhoff
entsprechend dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung
der Maßnahme beauftragt.
Sachverhalt:
Der bauliche Zustand der Verkehrsflächen im
Bereich Hanhoff erfordert eine grundlegende Sanierung. Insbesondere der
schlechte Zustand des Pflasters bedeutet dringenden Handlungsbedarf. Die
Sanierung ist für Frühjahr/Sommer 2018 geplant.
Aufgrund des Umfangs der Schäden auch im Umfeld
des Hanhoffs wird sich der Sanierungsbereich auch auf die die umliegenden
Flächen Flächen rings um die Gebäude bis zur Straße Potthoff bzw. Schlaunstraße
erstrecken (s. Anlage 1).
Die hier geplanten Maßnahmen umfassen eine
Erneuerung der gesamten Oberfläche der Fahrbahn und der Gehwege, als auch des
Unterbaus (Tragschichten, Stabilisierungsschicht).
In der Ausschusssitzung am 16.11.2016
(Vorlagen-Nr. 158/2016) wurde bereits eine an die
Gestaltungsvorschläge für den barrierefreien Umbau angepasste Planung
(Vorentwurf) und eine erste Kostenschätzung mündlich vorgestellt. Mit der
Planung ist das Büro nts, Münster beauftragt worden.
Zwischenzeitlich ist die Planung überarbeitet
worden. Hierbei wurden u. a. die schriftlich vorgebrachten Anmerkungen der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.11.2016, geprüft und in großen Teilen
berücksichtigt. Bei der Überarbeitung stehen neben den verkehrstechnischen
Fragen auch gestalterische Aspekte im Mittelpunkt. Ziel ist es, auf dem
Parkplatz neben den rein funktionellen Funktionen auch Aufenthaltsqualität zu
realisieren. Weiterhin wurden die besonderen Ansprüche an den Standort zum
Martinimarkt in die Planung mit einbezogen.
Neben der Weiterentwicklung der Planung haben die
Gemeindewerke zwischenzeitlich auch ein Gutachten zur Baugrunduntersuchung in
Auftrag gegeben. Aus dem vorläufigen Gutachten wurde jedoch bereits deutlich,
dass eine Stabilisierungsschicht unter den Fahrbahnflächen erforderlich wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Gemeinde von einer
Beteiligung der Anlieger an den Kosten der Sanierung aus (sog. KAG-Beiträge).
Vorliegende
Entwurfsplanung
Materialwahl für
die Oberflächen
Die Fahrspuren auf dem Hanhoff und vor der
Apotheke werden aus Gründen der guten Widerstandsfähigkeit asphaltiert. Die
Parkflächen im Hanhoff, vor der Apotheke und an der Schlaunstraße werden in
Betonsteinpflaster ausgeführt. Alle weiteren Bereiche werden aus Betonstein mit
Klinkeroptik hergestellt.
Dabei soll genau das Pflastermaterial zum Einsatz
kommen, welches zurzeit bereits für den barrierefreien Umbau der Straßen und
Gehwege im Ortskern verwendet wird. Somit wird ein einheitliches Bild im
Ortskern geschaffen.
Anordnung der
Verkehrsflächen
Die Zufahrt zum Parkplatz Hanhoff erfolgt wie
bisher über die Von-der-Reck-Straße, der Verkehrsfluss wird jedoch im
Einbahnstraßensystem geregelt. Die Stellplätze werden in der Neuplanung schräg
angeordnet und verbreitert. Hierdurch kann die Fahrbahnbreite reduziert werden.
In der Praxis hat sich die Schräganordnung gegenüber der bisherigen senkrechten
Anordnung aufgrund der besseren Befahrbarkeit bewährt.
Die geplante Fahrbahnbreite im Bereich vor den
Praxen ist so angelegt, dass kurzzeitig zum Be- und Entladen gehalten werden
kann.
Durch den Umbau, die Neuanordnung und die
Anpassung der Größe der Parkplätze werden insgesamt vier Stellplätze weniger als vorher zur Verfügung stehen. Es besteht
die Möglichkeit, im Rahmen der geplanten Grün- bzw. Aufenthaltsflächen evtl. zwei
weitere Stellplätze anzulegen.
Sonstige Gestaltung
In der Mitte der Parkplatzfläche wird ein
begehbarer, begrünter Bereich angelegt. Dort ist die fußläufige Querung des
Parkplatzes gegeben, ohne dass die Verkehrsflächen betreten werden müssen. Die
Platanen im Baufeld sind hinfällig, nicht erhaltenswert und haben keinen
Wurzelschutz. Sie werden durch neue Grünpflanzungen z. B. in Form von Hochbeeten
ersetzt.
Die Anlage der Grünflächen, der befestigten
Flächen und des Straßenmobiliars ist mit den Anforderungen der Nutzung zum
Martinimarkt abgestimmt.
Im Bereich vor der Post ist eine Aufenthaltsfläche
mit Sitzgelegenheiten geplant, die mittels Grünpflanzung von der Fahrbahn
abgegrenzt ist. Hier sind ebenfalls Fahrradanlehnbügel vorgesehen.
Weitere Fahrradanlehnbügel sind vor dem Eingang zu
den Praxen vorgesehen. Hierfür wird ein Stellplatz in Anspruch genommen.
Die Stellplätze für Menschen mit Behinderungen
werden nunmehr direkt an den Eingängen zu den Praxen bzw. zu Berken angeordnet.
Insgesamt sind 4 solcher Stellplätze
vorgesehen.
Weiteres Vorgehen
Mit positivem Beschluss wird die
Ausführungsplanung fortgeführt und das Leistungsverzeichnis erstellt. Die
Vergabe der Leistungen kann frühestens mit Vorliegen des Haushaltes im April
2018 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann dann zeitnah erfolgen. Die
Baumaßnahme soll rechtzeitig vor Martinimarkt 2018 abgeschlossen sein.
Frühzeitig sollen auch bei dieser Maßnahme
Einzelgespräche mit den betroffenen Anliegern geführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen nach
einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 600.000
€ (brutto).
Aufgrund des Umfangs der Maßnahme ist mit der
Erhebung von Anliegerbeiträgen zu rechnen. Die konkrete Abrechnungsform und die
Höhe der KAG-Beiträge sind erst mit weiterem Planungsfortschritt zu benennen.
Mit der Ermittlung und Abrechnung wird ein externes Büro beauftragt.
Anlagen:
Anlage 1 Maßnahmenplan Sanierung Hanhoff