Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2016
festgestellt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Nottuln die Entlastung der
Bürgermeisterin zu erteilen.
3. Der Jahresüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2016
in Höhe von 1.473.727,33 € wird der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2016 ist durch die Kanzlei
Freckmann & Partner (Kanzlei für Steuern und Recht) geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Ergebnisrechnung
2016
- Finanzrechnung
2016
- Teilergebnisrechnungen
2016
- Teilfinanzrechnungen
2016
- Bilanz zum
31.12.2016
- Anhang zum
Jahresabschluss 2016 mit Anlagen
o Anlagenspiegel
zum 31.12.2016
o Forderungsspiegel
zum 31.12.2016
o Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2016
o Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2016
o Ermächtigungsübertragungen
2016 nach 2017
o Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2016
·
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
·
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der
von der Kanzlei Freckmann & Partner erstellte Prüfungsbericht liegt als
Anlage bei.
Die
Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in
schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen
ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser
Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch
den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
07.09.2017 erläutert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss
gemäß § 101 Abs. 1 S. 1 GO NRW. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und
Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung, das in einem
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen ist, einen Prüfbericht zu erstellen (§ 101
Abs. 1 S. 5 GO NRW, § 101 Abs. 3 S. 1 GO NRW) und mündet in einer
Beschlussempfehlung für den Rat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Grundlage
für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Kanzlei
Freckmann & Partner abgegebene
Bestätigungsvermerk und die vom Ausschussvorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung, die in der Sitzung
nach erfolgter Beratung zu unterzeichnen ist.
Der vom Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnete Bestätigungsvermerk wird in der
nachfolgenden Sitzung des Rates verteilt.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe
j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die
Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Der Rat beschließt über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 S. 2
GO NRW). Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
1.473.727,33 € ab. Dieser wird gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage 1 - Ergebnisrechnung 2016
Anlage 2 - Finanzrechnung 2016
Anlage 3 - Aktiva, Bilanz 2016
Anlage 4 - Passiva, Bilanz 2016
Anlage 5 - Prüfungsbericht der Kanzlei
Freckmann & Partner (nur für die Mitglieder
des Rechnungsprüfungsausschusses in
gedruckter Form)
Anlage 6 - Bestätigungsvermerk (vom
Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am 07.09.2017 zu
unterzeichnen)