Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2016
Vorlage
128/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2016          festgestellt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln die Entlastung           der Bürgermeisterin zu erteilen.

 

3. Der Jahresüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.473.727,33 € wird der    Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Sachverhalt:

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2016 ist durch die Kanzlei Freckmann & Partner (Kanzlei für Steuern und Recht) geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Ergebnisrechnung 2016
  • Finanzrechnung 2016
  • Teilergebnisrechnungen 2016
  • Teilfinanzrechnungen 2016
  • Bilanz zum 31.12.2016
  • Anhang zum Jahresabschluss 2016 mit Anlagen

o  Anlagenspiegel zum 31.12.2016

o  Forderungsspiegel zum 31.12.2016

o  Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2016

o  Rückstellungsspiegel zum 31.12.2016

o  Ermächtigungsübertragungen 2016 nach 2017

o  Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2016

·        Lagebericht zum Jahresabschluss 2016

·        Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Der von der Kanzlei Freckmann & Partner erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage bei.

 

Die Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.09.2017 erläutert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 101 Abs. 1 S. 1 GO NRW. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung, das in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen ist, einen Prüfbericht zu erstellen (§ 101 Abs. 1 S. 5 GO NRW, § 101 Abs. 3 S. 1 GO NRW) und mündet in einer Beschlussempfehlung für den Rat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Kanzlei Freckmann & Partner abgegebene Bestätigungsvermerk und die vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung, die in der Sitzung nach erfolgter Beratung zu unterzeichnen ist.

 

Der vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnete Bestätigungsvermerk wird in der nachfolgenden Sitzung des Rates verteilt.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Rat beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW). Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.473.727,33 € ab. Dieser wird gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Jahresabschluss

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -   Ergebnisrechnung 2016

 

Anlage 2 -   Finanzrechnung 2016

 

Anlage 3 -   Aktiva, Bilanz 2016

 

Anlage 4 -   Passiva, Bilanz 2016

 

Anlage 5 -   Prüfungsbericht der Kanzlei Freckmann & Partner (nur für die Mitglieder des                               Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form)

 

Anlage 6 -   Bestätigungsvermerk (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der                             Ausschusssitzung am 07.09.2017 zu unterzeichnen)