Beschlussvorschlag:
Für den Bau des Projektes „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln, 1.
Bauabschnitt“ werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 85.000 Euro
bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Vergabeempfehlung den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Am 29.06.2017 um 11:00 Uhr wurden die vorliegenden Angebote für die
Straßenbauarbeiten zum o. g. Vorhaben eröffnet. Insgesamt lagen 5 Angebote vor.
Kein Angebot war von der Submission auszuschließen. Im Rahmen der
formalen Prüfung wurde kein Angebot ausgeschlossen. Auch im Ergebnis der Eignungsprüfung sind alle Bieter als fachkundig und
leistungsfähig in Bezug auf die ausgeschriebenen Arbeiten zu bewerten. Es wird
kein Bieter als nicht geeignet ausgeschlossen.
Die Vergabeempfehlung
des beauftragten Büros nts lautet: „Wir empfehlen grundsätzlich, der Firma XXX den Auftrag auf Basis des
Hauptangebots in Höhe von brutto
460.797,58 zu erteilen.“ (komplette Auflistung der vorliegenden Angebote
einschl. Preisspiegel s. nicht-öffentlicher Teil, VL 125/2017).
Eine Aufhebung
der Ausschreibung ist mit dieser Angebotslage (Preissteigerung von unter
20 % gegenüber der Kostenberechnung) nicht angezeigt.
Kosten und Haushaltsmittel
Das Angebot der Firma XXX liegt in Höhe von brutto
460.797,58 Euro. Auf Grundlage der letzten aktuellen Kostenschätzung zum Zeitpunkt der
Haushaltsplanungen wurden für die Maßnahme Mittel in Höhe von 394.000 Euro in den Haushalt 2017
eingestellt.
Die folgende
Übersicht zeigt die aktuelle Mittelbilanz des Projektes:
Angebotssumme |
387.224,86 € |
Abzüge (auszulagernde Leistungen für Nahwärme und
Wasserleitung, Leerrohre etc., anteilige Ingenieurkosten) |
-9.517,85 € |
Ingenieursleistungen (HOAI-Phase 5-8) |
+14.311,51 € |
Netto |
392.018,52 € |
MwSt |
74.483,52 € |
Brutto |
466.502,04 € |
Somit liegt eine Unterdeckung
der zur Verfügung stehenden Mittel von zunächst rd. 72.500 Euro vor.
Um weitere unvorhergesehene Kosten im Bauablauf abdecken zu können macht
es Sinn, über die momentane tatsächliche Unterdeckung hinaus zusätzlich Mittel
bereitzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, fehlenden Mittel in
Höhe von 85.000 Euro außerplanmäßig
bereit zu stellen, um zeitnah die Umbauarbeiten beauftragen zu können.
Bauweise
Aufgrund vertiefter fachlicher Überlegungen im Rahmen der
Ausführungsplanung zur geeigneten Bauweise hat sich die Verwaltung für einen
konventionellen Straßenaufbau entschieden. Diese Bauweise findet sich in den
Ausschreibungsunterlagen wieder. Über die Gründe für diese Entscheidung und die
Vorteile dieser Bauweise hat die Verwaltung die Ratsmitglieder in einer E-Mail
am 01.06.2017 informiert. Am Abend des gleichen Tages wurden die Anlieger,
Gewebetreibenden und alle Interessierten in einer öffentlichen
Informationsveranstaltung über eben diese Änderungen in der Bauweise ebenfalls
informiert, Fragen wurden beantwortet.
Auszug aus der E-Mail vom 01.06.2017
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden eine
ganze Reihe von Details fachlich überarbeitet und
konkretisiert. Hierbei hat die Verwaltung gemeinsam mit dem
Ingenieurbüro nts auch vertiefte Überlegungen zur geeigneten Bauweise geführt.
Bislang war eine sogenannte vollständig gebundene
Bauweise vorgesehen; diese hätte im Hinblick auf die Beständigkeit
einige Vorteile aufgewiesen, ist aber nach erneuter
Prüfung in diesem konkreten Fall dennoch nicht die beste Wahl.
Nunmehr ist ein konventioneller
Straßenaufbau vorgesehen. Die Fugen im Bereich des Kopfsteinpflasters werden
jedoch wie geplant mit einer hohen elastischen Fugenausfüllung versehen (zur
Fahrradfreundlichkeit und Dauerhaftigkeit der Fugen).
Diese Bauweise hat folgende Vorteile:
- Im Sinne der Anlieger und hier insbesondere der
Gewerbetreibenden haben wir versucht, den Baustellenablauf zu optimieren. Bei
einer gebundenen Bauweise wäre eine sehr lang andauernde Vollsperrung der
Straße erforderlich gewesen (Aushärtezeiten). Diese Phasen der
Nichtbefahrbarkeit können so deutlich reduziert werden
– im Hinblick auf die Aushärtezeiten z.B. von 4 Wochen auf wenige Tage.
- Im Straßenverlauf bestehen eine Vielzahl älterer
privater Kanalhausanschlüsse, bei denen derzeit zwar kein akuter Mangel
bestehen, die in den kommenden 5-20 Jahren jedoch erneuerungsbedürftig sein
könnten. Die Erneuerung dieser Hausanschlüsse ist bei herkömmlicher Bauweise
problemlos und ohne Qualitätseinbußen möglich. Bei gebundener Bauweise ist
jeder Eingriff in den Unterbau technisch aufwändig; dieser kann zudem im
Nachgang zu qualitativen Mängeln und einer dauerhaften Schädigung der Straße
führen.
- Trotz der massiv steigenden Kosten im Tiefbau
besteht auf Grund der geänderten Bauweise die Möglichkeit, im kalkulierten
Kostenrahmen zu bleiben. Einerseits ist die Bauweise günstiger, andererseits
beherrschen mehr Firmen diese fachlich, so dass mit mehr Angeboten zu rechnen
ist.
Stellplätze
Die Situation der Anzahl der Stellplätze im ersten Bauabschnitt vor- und
nach den Umbaumaßnahmen stellt sich wie folgt dar.
Vor dem Pfarrheim entfällt ein Stellplatz, der jedoch im Bestand schon
nicht regulär anzuerkennen war, da dieser die Verbindung zum Kirchplatz
blockiert hat. Die 4 heutigen Stellplätze im Knotenpunkt entfallen im Zuge der
Planung. Diese Stellplätze entsprechen jedoch schon jetzt nicht dem geltenden
Verkehrsrecht.
Entlang des Kirchplatzes zwischen Hagenstraße und Burgstraße befinden sich
heute sechs Stellplätze. Nach dem Umbau können auf der gegenüberliegenden
Straßenseite aus Platzgründen in diesem Bereich nur 5 wieder hergestellt
werden. Insgesamt ist also ein Stellplatz als Defizit zu verzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Neben den bereits im Haushalt stehenden
Mittel in Höhe von 394.000 Euro werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 85.000 Euro bereitgestellt. Den
erhöhten Kosten gegenüber stehen Mehreinzahlungen durch die Anliegerbeiträge
(KAG-Beiträge) in Höhe von geschätzt rd. 21.000 Euro. Somit ergibt sich eine
Haushaltsbelastung von 64.000 €.
Hinsichtlich der Städtebauförderung ist die Maßnahme mit den
vorliegenden Zuwendungsbescheiden in Höhe von 146.000 Euro und 27.600 Euro
zunächst ausfinanziert. Die Möglichkeit einer Nachfinanzierung kann nach
Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster im Einzelfall im Nachgang geprüft
werden.
Anlagen:
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