Betreff
Barrierefreier Umbau des Ortskerns, 1. Bauabschnitt; hier: überplanmäßige Auszahlung
Vorlage
124/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den Bau des Projektes „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln, 1. Bauabschnitt“ werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 85.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Vergabeempfehlung den Auftrag zu erteilen.


Sachverhalt:

Am 29.06.2017 um 11:00 Uhr wurden die vorliegenden Angebote für die Straßenbauarbeiten zum o. g. Vorhaben eröffnet. Insgesamt lagen 5 Angebote vor.

Kein Angebot war von der Submission auszuschließen. Im Rahmen der formalen Prüfung wurde kein Angebot ausgeschlossen. Auch im Ergebnis der Eignungsprüfung sind alle Bieter als fachkundig und leistungsfähig in Bezug auf die ausgeschriebenen Arbeiten zu bewerten. Es wird kein Bieter als nicht geeignet ausgeschlossen.

Die Vergabeempfehlung des beauftragten Büros nts lautet: „Wir empfehlen grundsätzlich, der Firma XXX den Auftrag auf Basis des Hauptangebots in Höhe von brutto 460.797,58 zu erteilen.“ (komplette Auflistung der vorliegenden Angebote einschl. Preisspiegel s. nicht-öffentlicher Teil, VL 125/2017).

Eine Aufhebung der Ausschreibung ist mit dieser Angebotslage (Preissteigerung von unter
20 % gegenüber der Kostenberechnung) nicht angezeigt.

 

Kosten und Haushaltsmittel

Das Angebot der Firma XXX liegt in Höhe von brutto 460.797,58 Euro. Auf Grundlage der letzten aktuellen Kostenschätzung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen wurden für die Maßnahme Mittel in Höhe von 394.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt.

Die folgende Übersicht zeigt die aktuelle Mittelbilanz des Projektes:

Angebotssumme

387.224,86 €

Abzüge (auszulagernde Leistungen für Nahwärme und Wasserleitung, Leerrohre etc., anteilige Ingenieurkosten)

-9.517,85 €

Ingenieursleistungen (HOAI-Phase 5-8)

+14.311,51 €

Netto

392.018,52 €

MwSt

74.483,52 €

Brutto

466.502,04 €

Somit liegt eine Unterdeckung der zur Verfügung stehenden Mittel von zunächst rd. 72.500 Euro vor.

Um weitere unvorhergesehene Kosten im Bauablauf abdecken zu können macht es Sinn, über die momentane tatsächliche Unterdeckung hinaus zusätzlich Mittel bereitzustellen.

Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, fehlenden Mittel in Höhe von 85.000 Euro außerplanmäßig bereit zu stellen, um zeitnah die Umbauarbeiten beauftragen zu können.

 

Bauweise

Aufgrund vertiefter fachlicher Überlegungen im Rahmen der Ausführungsplanung zur geeigneten Bauweise hat sich die Verwaltung für einen konventionellen Straßenaufbau entschieden. Diese Bauweise findet sich in den Ausschreibungsunterlagen wieder. Über die Gründe für diese Entscheidung und die Vorteile dieser Bauweise hat die Verwaltung die Ratsmitglieder in einer E-Mail am 01.06.2017 informiert. Am Abend des gleichen Tages wurden die Anlieger, Gewebetreibenden und alle Interessierten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung über eben diese Änderungen in der Bauweise ebenfalls informiert, Fragen wurden beantwortet.

 

Auszug aus der E-Mail vom 01.06.2017

Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden eine ganze Reihe von Details fachlich überarbeitet und konkretisiert. Hierbei hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro nts auch vertiefte Überlegungen zur geeigneten Bauweise geführt. Bislang war eine sogenannte vollständig gebundene Bauweise vorgesehen; diese hätte im Hinblick auf die Beständigkeit einige Vorteile aufgewiesen, ist aber nach erneuter Prüfung in diesem konkreten Fall dennoch nicht die beste Wahl.

Nunmehr ist ein konventioneller Straßenaufbau vorgesehen. Die Fugen im Bereich des Kopfsteinpflasters werden jedoch wie geplant mit einer hohen elastischen Fugenausfüllung versehen (zur Fahrradfreundlichkeit und Dauerhaftigkeit der Fugen).

Diese Bauweise hat folgende Vorteile:

-       Im Sinne der Anlieger und hier insbesondere der Gewerbetreibenden haben wir versucht, den Baustellenablauf zu optimieren. Bei einer gebundenen Bauweise wäre eine sehr lang andauernde Vollsperrung der Straße erforderlich gewesen (Aushärtezeiten). Diese Phasen der Nichtbefahrbarkeit können so deutlich reduziert werden – im Hinblick auf die Aushärtezeiten z.B. von 4 Wochen auf wenige Tage.

-       Im Straßenverlauf bestehen eine Vielzahl älterer privater Kanalhausanschlüsse, bei denen derzeit zwar kein akuter Mangel bestehen, die in den kommenden 5-20 Jahren jedoch erneuerungsbedürftig sein könnten. Die Erneuerung dieser Hausanschlüsse ist bei herkömmlicher Bauweise problemlos und ohne Qualitätseinbußen möglich. Bei gebundener Bauweise ist jeder Eingriff in den Unterbau technisch aufwändig; dieser kann zudem im Nachgang zu qualitativen Mängeln und einer dauerhaften Schädigung der Straße führen.

-       Trotz der massiv steigenden Kosten im Tiefbau besteht auf Grund der geänderten Bauweise die Möglichkeit, im kalkulierten Kostenrahmen zu bleiben. Einerseits ist die Bauweise günstiger, andererseits beherrschen mehr Firmen diese fachlich, so dass mit mehr Angeboten zu rechnen ist.

 

Stellplätze

Die Situation der Anzahl der Stellplätze im ersten Bauabschnitt vor- und nach den Umbaumaßnahmen stellt sich wie folgt dar.

Vor dem Pfarrheim entfällt ein Stellplatz, der jedoch im Bestand schon nicht regulär anzuerkennen war, da dieser die Verbindung zum Kirchplatz blockiert hat. Die 4 heutigen Stellplätze im Knotenpunkt entfallen im Zuge der Planung. Diese Stellplätze entsprechen jedoch schon jetzt nicht dem geltenden Verkehrsrecht.

Entlang des Kirchplatzes zwischen Hagenstraße und Burgstraße befinden sich heute sechs Stellplätze. Nach dem Umbau können auf der gegenüberliegenden Straßenseite aus Platzgründen in diesem Bereich nur 5 wieder hergestellt werden. Insgesamt ist also ein Stellplatz als Defizit zu verzeichnen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Neben den bereits im Haushalt stehenden Mittel in Höhe von 394.000 Euro werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 85.000 Euro bereitgestellt. Den erhöhten Kosten gegenüber stehen Mehreinzahlungen durch die Anliegerbeiträge (KAG-Beiträge) in Höhe von geschätzt rd. 21.000 Euro. Somit ergibt sich eine Haushaltsbelastung von 64.000 €.

Hinsichtlich der Städtebauförderung ist die Maßnahme mit den vorliegenden Zuwendungsbescheiden in Höhe von 146.000 Euro und 27.600 Euro zunächst ausfinanziert. Die Möglichkeit einer Nachfinanzierung kann nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster im Einzelfall im Nachgang geprüft werden.


Anlagen:

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