Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen, hier: Antrag der Fraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN vom 26.06.2017
Vorlage
122/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)    Frau Agnes Schürkötter, Burgstr. 36, 48301 Nottuln wird sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit. Sie übernimmt den Platz von Herrn Klaus Kienle.

Somit besteht der Ausschuss künftig auch weiterhin aus 11 Ratsmitgliedern und 8 sachkundigen Bürgern.

b)   Herr Klaus Kienle wird stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit.

Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert.

c)    Herr Stephan Gerlach wird stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit sowie im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen.

Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert.

 


Sachverhalt:

Sachkundige Bürgerin

Gemäß dem beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 26.06.2017 wird die Umbesetzung der Ausschüsse für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit sowie für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen beantragt.

Danach soll Frau Agnes Schürkötter zur sachkundigen Bürgerin im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit bestellt werden. Sie übernimmt den Platz von Herrn Klaus Kienle.

Dies erfordert zunächst einen Beschluss über die Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses. Die notwendige Änderung ist rechtlich zulässig, da die Zahl der Ratsmitglieder weiterhin die Zahl der sachkundigen Bürger übersteigt.

Nach Beschlussfassung über die Änderung des Ausschusses kann die Besetzung entsprechend erfolgen.

 

Stellvertretende sachkundige Bürger

Herr Klaus Kienle soll stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit werden.

Herr Stephan Gerlach soll stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit sowie im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen werden.

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe b GO NRW in Verbindung mit § 58 Absatz 3 GO NRW sind stellvertretende sachkundige Bürger durch den Rat zu bestellen.

 


Anlagen:

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 26.06.2017