Betreff
Verbesserung des ÖPNV
Vorlage
118/2017
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuaufstellung des örtlichen Nahverkehrskonzeptes durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 01.09.2015 hat die CDU-Fraktion um einen Überblick über den Bereich der Schülerbeförderung gebeten. Auch die Umsetzung des „Olfener Modells“ in Nottuln sollte geprüft werden. Mit Antrag vom 04.12.2015 bat die SPD-Fraktion zudem um Prüfung, welche Kosten durch die Umwandlung der Taxibuslinie T85 in eine reguläre Linienverbindung ohne Fahrtenwunsch entstehen. Zweck des Antrages war die Verbesserung der Anbindung des Personenverkehrs an den Ortsteil Appelhülsen (Bahnhof).

Anlässlich dieser Anträge sind im Folgezeitraum Voruntersuchungen durchgeführt worden und es haben Vorgespräche mit der RVM/ZVM stattgefunden. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass die Kosten des ÖPNV in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, ohne dass eine adäquate Verbesserung festgestellt werden konnte. Die ungedeckten Kosten betrugen im Jahr 2012 noch 173.656,16 € und im Jahr 2013 mit einem leichten Anstieg 210.016,11 €. Für das Jahr 2016 dagegen wurden Vorauszahlungen in Höhe von 440.000,00 € - mehr als doppelt so viel wie im Jahr 2013 – geleistet.

Insbesondere in den Vorgesprächen mit dem Zweckverband Münsterland (ZVM) wurde deutlich, dass der Linienverkehr in Nottuln unübersichtlich und z. T. überfrachtet ist. Auf dieser Basis erscheine eine losgelöste Betrachtung des „Olfener Modells“ nicht sinnvoll.

Aufgrund der Kostensteigerungen sowie der Unübersichtlichkeit des Liniennetzes ist es erforderlich, den ÖPNV in Nottuln auf den Prüfstand zu stellen. Für einen Liniennetzentwurf sowie einen Fahrplanentwurf ist externer Sachverstand notwendig. Ziel soll es hierbei sein, die ÖPNV-Erschließungsqualität insgesamt zu verbessern.

Es bedarf somit zunächst einer Grundsatzentscheidung des Ausschusses darüber, ob der ÖPNV grundlegend überarbeitet werden soll. Die Kosten eines neuen Liniennetz- und Fahrplanentwurfes werden noch ermittelt. Falls die Prüfung und Planung noch im lfd. Jahr erfolgen soll, ist ein Deckungsvorschlag erforderlich. Ansonsten müssten die Mittel in den Haushalt für das Jahr 2018 eingestellt werden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Präsentation in der Sitzung verwiesen. Bis zur Sitzung wird noch ein weiteres Gespräch mit den Verantwortlichen bei der RVM geführt und es werden Daten ausgewertet, so dass die Präsentation erst nach der Übersendung der Einladung fertig gestellt werden kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kostenermittlung dauert noch an. Bis zur Sitzung wird eine Kostenschätzung vorliegen.


Anlagen:

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