Betreff
Einrichtung eines Kulturbeirates sowie Neufassung der Kulturförderrichtlinien
Vorlage
111/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird ein Beirat für Kunst und Kultur eingerichtet. Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Beirates für Kunst und Kultur der Gemeinde Nottuln wird beschlossen. Zudem werden die Kulturförderrichtlinien wie in der Anlage dargestellt neugefasst und beschlossen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom 31.05.2017 wurden die Geschäftsordnung für den neu zu gründenden Beirat für Kunst und Kultur sowie die Neufassung der Kulturförderrichtlinien ausführlich diskutiert und konkretisiert. Die als Anlage beigefügte Fassung der Geschäftsordnung sowie der Kulturförderrichtlinien wurden einstimmig beschlossen.

 

Nach der Beschlussfassung des Rates erfolgt die Veröffentlichung der – neuen - Kulturförderrichtlinien im Amtsblatt der Gemeinde Nottuln. Danach kann die Auszahlung der Zuschüsse an die Kunst- und Kulturschaffenden erfolgen, wie vom Rat am 14.03.2017 bereits beschlossen worden ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Jährlicher hausinterner Personalkosten-, Sachkosten und Gemeinkostenaufwand in Höhe von 7.400 € (lt. „Kosten eines Arbeitsplatzes“, KGSt 2016/2017; bei 1 Std. pro Woche je für eine Mitarbeiterin und Mitglied des Verwaltungsvorstand)

 

 


Anlagen:

Geschäftsordnung des Beirates für Kunst und Kultur sowie Neufassung der Kulturförderrichtlinien