Betreff
Förderprogramm Gute Schule 2020
Vorlage
105/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt das Rahmenkonzept zur Verwendung der Mittel „Gute Schule 2020“ für die Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Nottuln.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der NRW.BANK die Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zu beantragen.
  3. Sofern sich aus der Umsetzung überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen ergeben, die durch die Fördermittel des Landes gedeckt werden, gelten diese als genehmigt.

 


Sachverhalt:

 

Zusammenfassung:

 

Das vom Land NRW und der NRW.BANK aufgelegte Förderprogramm „Gute Schule 2020“ soll die Kommunen in die Lage versetzen, eine moderne Schulinfrastruktur zu schaffen, um so die Lernbedingungen in den Schulen zu optimieren.

 

Von 2017 an werden im Rahmen dieses Programms von der NRW.BANK Förderkredite in Höhe von insgesamt 2 Mrd. EUR bereitgestellt.

 

Kommunen, die Mittel aus diesem Programm in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, ein Verwendungskonzept zu erstellen.

 

Die fristgerechte Verwendung insbesondere des Fördermittelkontingentes 2017 erfordert wegen der knappen Vorauflaufzeiten besondere Anstrengungen.

 

Mit der Vorlage wird über allgemeine Informationen berichtet und eine Umsetzung des Förderprogramms bei der Gemeinde Nottuln vorgeschlagen.

 

Allgemeine Informationen

 

1.        NRW-Förderprogramm „Gute Schule 2020“

 

1.1   Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen des Landes dabei zu unterstützen, die Schulen in den Jahren 2017 bis 2020 fit für die Zukunft zu machen. Mit dem aufgelegten Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, eine moderne Schulinfrastruktur zu schaffen, um so die Lernbedingungen in den Schulen zu optimieren.

Von 2017 an werden im Rahmen dieses Programms von der NRW.BANK Förderkredite in Höhe von insgesamt 2 Mrd. EUR bereitgestellt. Die Kommunen erhalten die Förderkredite zins- und tilgungsfrei. Das Land wird die Tilgung von Krediten in einer Gesamthöhe von bis zu 2 Mrd. EUR und die aus dem Förderprogramm erwachsenden Zinszahlungen der Kommunen übernehmen.

 

1.2   Rechtsgrundlagen

Der Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) am 15.12.2016 verabschiedet.

 

Die Abwicklung des Förderprogramms für die Schulen in kommunaler Trägerschaft erfolgt über die NRW.BANK. Zu inhaltlichen und Verfahrensfragen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ hat die NRW.BANK auf ihrer Homepage allgemeine Bestimmungen, ein Merkblatt sowie eine FAQ-Liste veröffentlicht.

 

1.3   Kreditkontingente und Verteilungsschlüssel

Mit dem Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen wurde für jede Kommune ein Kreditkontingent festgelegt. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes bestimmt sich das Gesamtkreditkontingent jeder Kommune jeweils zur Hälfte nach der Höhe ihrer Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2011 bis 2015 und der Höhe ihrer Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016.

 

Nach der Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2016 erhält die Gemeinde Nottuln danach ein Kreditkontingent von insgesamt 693.932 EUR.

 

Das jährliche Kreditkontingent in den Jahren 2017 bis 2020 beträgt 173.483 EUR.

 

Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Eine Übertragung auf das Jahr 2021 ist ausgeschlossen. Die letzte Auszahlung erfolgt im Jahr 2020. Da die Verwendung der Mittel erst 30 Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden muss, ist eine Verwendung der Kreditmittel auch über das Jahr 2020 hinaus möglich. Die entsprechende Verwendung ist mit dem Verwendungsnachweis zu bestätigen.

 

1.4   Förderfähige Investitionen

Mit den Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in NRW finanziert. Daneben werden auch Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen) gefördert.

 

Die Förderung erfolgt antragsbezogen. Die Anträge sind mit dem Antragsformular direkt bei der NRW.BANK einzureichen. Der Finanzierungsanteil aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Eine Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

 

Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf. Ausgeschlossen sind ferner Umschulungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben.

 

1.5   Antragsverfahren

Die Anträge zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ können ab 2017 für das jeweilige Haushaltsjahr entsprechend dem zugewiesenen Kontingent bei der NRW.BANK gestellt werden.

 

Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr vergeben. Bei Antragstellung ist eine kurze Projektbeschreibung notwendig. Spätestens 30 Monate nach Auszahlung ist bei der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Zeitgleich mit der Einreichung des Verwendungsnachweises muss der Antragsteller bestätigen, dass der Beschluss der Vertretungskörperschaft über ein Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen dieses Programmes eingeräumten Kreditkontingente vorliegt.

 

1.6     Beschluss des Rates der Gemeinde Nottuln über ein Verwendungskonzept für die Kreditkontingente des LWL

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Schuldendiensthilfegesetz müssen Kommunen, die Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept erstellen, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen.

 

 

 

1.7   Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes für die Schulen

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Schuldendiensthilfegesetz sind die Kommunen verpflichtet, systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude zu prüfen.

Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird. Laut FAQ-Liste ist in dem Konzept systematisch darzulegen, wie die Kommune ihre Schulen technisch auf die Anforderungen der Digitalisierung vorbereitet und welche Investitionen und Anschaffungen dafür als erforderlich angesehen werden. Das Konzept ist unabhängig davon erforderlich, welche Zwecke mit den Krediten finanziert werden.

 

In diesem Zusammenhang wird auch zu berücksichtigen sein, ob und in welchem Umfang die Gemeinde Nottuln Fördermittel aus dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angekündigten Digitalpakt zwischen Bund und Ländern erhalten kann. Insgesamt will der Bund 5 Mrd. EUR bis 2021 zur Verfügung stellen, um die Schulen mit digitaler Ausstattung wie Breitbandanbindung, WLAN und Computern auszurüsten.

Im Januar sind die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gestartet. Die Kultusministerkonferenz hat sich in ihrer Strategie für Bildung in der digitalen Welt für das Etablieren von flächendeckenden WLAN-Zugängen in Schulen ausgesprochen. Ob das mit Mitteln des Bundes unterstützt werden kann, ist noch offen. Die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2018 sehen zunächst keine zusätzlichen Mittel im Bereich der Bildung und Forschung vor.

 

Umsetzung des Förderprogramms bei der Gemeinde Nottuln

 

2.        Umsetzung des Förderprogramms bei der Gemeinde Nottuln

Mit der Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ wird das Ziel verfolgt, dort wo erforderlich, die Schulinfrastruktur unserer Schulen zu verbessern. Dazu gehören bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen. Entsprechend der Intention des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ wird verwaltungsseitig auch vorgeschlagen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung unserer Schulen zu investieren.

 

Gleichzeitig soll die Inanspruchnahme der zins- und tilgungsfreien Förderkredite der NRW.BANK möglichst haushaltsentlastend wirken. 

 

2.1   Rahmenkonzept

Das Schuldendiensthilfegesetz regelt die Erstellung eines Konzeptes, das darlegt, wie die im Rahmen des Programms "Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen.

Jede Kommune, die Schuldendiensthilfen in Anspruch nimmt, hat ein Konzept verpflichtend zu erstellen. Im Konzept zur Verwendung der eingeräumten Kreditkontingente sind die Vorhaben (Sanierung, Umbau, Digitalisierung) nach Prioritäten zu gliedern.

 

Über das Konzept beschließt der Rat. Damit soll sichergestellt werden, dass die Festlegung der Vorhaben und deren Priorisierung einer politischen Willensbildung in den Kommunen entspringt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung hat ein Rahmenkonzept erarbeitet, welches folgende priorisierten Maßnahmen vorsieht:

 

1.    Netzinfrastruktur in den Grundschulen

2.    Barrierefreiheit Eingang (St. Sebastian Grundschule Darup)

3.    Sanierung der großflächigen Giebelflächen (St. Martinus-Grundschule Nottuln)

4.    Dachsanierung (St. Sebastian Grundschule Darup)

5.    Sanierung Flure (St. Marien-Grundschule Appelhülsen)

6.    Beleuchtung an den Grundschulen

 

Maßnahme 1 - Netzinfrastruktur in den Grundschulen

Zur Vorbereitung der Maßnahme (Überprüfung der Netzinfrastruktur in den Grundschulen) hat eine Ortsbegehung mit einem Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung und dem Rahmenvertragspartner IT stattgefunden. Für eine lernförderliche IT-Ausstattung in den Grundschulen wurden daher der Ist-Zustand des passiven Datennetzes und Erarbeitung eines Konzeptes leistungsfähiger Infrastruktur überprüft.

 

Das Gymnasium ist hierbei nicht mit berücksichtigt worden, da hier bereits eine gute Netzinfrastruktur vorhanden ist.

 

Das Fazit der überprüften Grundschulen lautet im Kern:

·         Die vorhandene Bestandsverkabelung entspricht nicht mehr dem aktuellen Standard. Hier sollte mindestens CAT5e Minimum sein. Neuverkabelungen sollten in jedem Falle schon in modernen Standards, mit Übertragungsraten über 1 Gbit/s geführt werden (CAT6 oder CAT7).

·         Aufgrund des Umfangs dieser Verkabelungen erscheint es unwirtschaftlich diese vollständig zu ersetzen. Vielmehr sollten erforderliche Zuleitungen für WLAN und Verwaltung mittels aktueller CAT7-Verkabelung erfolgen.

·         Die vorhandenen Netzwerkschränke sind bereits jetzt oder auch zukünftig nicht mehr für die vorhandenen Komponenten ausreichend. Hier wird empfohlen, größere oder zusätzliche Schränke anzubringen, in denen auch die Server verbaut werden können.

·         Sämtliche Netzwerkschränke sind in Bereichen, die entweder sehr staublastig sind oder in Fluchtwegen installiert.

·         Ersetzung veralterter Netzwerkverteiler.

 

Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur werden empfohlen:

·         Erneuerung des Netzwerkschrankes bzw. sind baulich gegen Staub zu schützen.

·         Erstellung eines neuen Leitungsnetzes in der Kategorie 7 mit den entsprechenden Anschlussdosen, worüber die Klassenräume mit den Wireless-Access-Points versorgt werden.

·         Netzwerk-Installationen in den Klassenräumen für den Wireless-Access-Point.

·         Erneuerung der vorhandenen Patchfelder.

·         Anbindung der Verwaltungstrakte bzw. Sekretariate in das Netzwerk.

 

Um die Klassenräume und Verwaltungsbereiche nach dem heutigen Standard mit einer Netzwerkinfrastruktur zu versorgen, sind in allen Grundschulen Netzwerkinstallationen nach zu installieren. Hierbei ist der Brandschutz entsprechend zu berücksichtigen.

 

Um den weitreichenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters auch in Schulen gerecht zu werden, soll in einem ersten Schritt die Netzinfrastruktur in den Grundschulen erneuert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Ausstattung mit WLAN zu berücksichtigen.

 

Nach einer vorläufigen Kostenschätzung wird mit einem Kostenvolumen von rund 140.000 EUR gerechnet.

 

 

Maßnahme 2 – Barrierefreiheit Eingang (St. Sebastian Grundschule Darup)

Bislang ist eine Barrierefreiheit beim Schuleingang nicht gegeben. Über den Eingang auf der Rückseite soll eine Barrierefreiheit hergestellt werden, indem eine Errichtung einer Rampe und ein Austausch eines Türelements gegen entsprechende Öffnungsbreite im Rettungswegbereich erfolgt. Die Kosten werden mit rund 20.000 EUR beziffert.

 

 

 

 

Maßnahme 3 -  Sanierung der großflächigen Giebelflächen (St. Martinus-         Grundschule Nottuln)

Die Giebelflächen müssen dringend saniert werden. Die vorhandene Giebelverschalung an der Martinus-Grundschule in Nottuln ist marode und die energetische Sanierung sollte in dem Zuge mit erfolgen. Es wird mit Kosten in Höhe von 340.000 EUR gerechnet; allerdings kann eine finale Kostenaussage erst nach einer kompletten Bestandsaufnahme und Maßnahmenplanung ermittelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme 4 - Dachsanierung (St. Sebastian Grundschule Darup)

Eine erforderliche Dachsanierung inkl. Erfüllung der Standards nach EnEV an der St. Sebastian Grundschule in Darup kostet rund 180.000 EUR. Diese ist bei der bisherigen Planung für den Haushalt 2018 vorgesehen worden.

 

 

 

 

Maßnahme 5 - Sanierung Flure (St. Marien-Grundschule Appelhülsen)

In den notwendigen Fluren (Altbau) befinden sich oberhalb der Klassenraumtüren brennbare Materialien.

Auf Grundlage der BauO NRW und der SchulBauR müssen „Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen“. Der Rückbau dieser Verkleidungen (flurseitig) und der Einbau einer nichtbrennbaren Deckenverkleidung, sowie der damit verbundene Neuanstrich werden mit Kosten von rund 65.000 EUR geschätzt.

 

 

 

 

Maßnahme 6 – Beleuchtung an den Schulen

Grundsätzlich besteht an den Schulen ein Bedarf des Austausches der Beleuchtung.

 

Beispielsweise sitzen in der St. Martinus-Grundschule die Vorschaltgeräte über den Leuchten. Bei einem Tausch muss die Decke dafür geöffnet werden.

Zum anderen sollte in den Klassenräumen und den Rettungswegen in den Schulen die Beleuchtung gegen energieeffiziente LED-Leuchten getauscht werden.

 

 

 

Eine Kostenschätzung zu dieser Maßnahme kann noch nicht erfolgen. Die Bestandsaufnahme durch ein Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung ist beauftragt.

 

 

Fazit:

Mit den Maßnahmen werden Förderkredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“ von bis zu 745.000 Mio. EUR gebunden. Demnach können die Förderkontingente durch die dargestellten Maßnahmen ausgeschöpft werden.

 

Parallel werden sich die Schulen mit den pädagogischen Anforderungen in Bezug auf eine lernförderliche IT-Ausstattung und einer Medienentwicklungsplanung beschäftigen, um dann die Bedarfe für Beschaffungen von IT-Ausstattungen an den Schulen zu formulieren. Dies ist das Ergebnis einer Schulleiterbesprechung vom 23. März 2017. An dieser Besprechung hat auch der Medienberater des Medienzentrums des Kreises Coesfeld, Herr Schellnock, teilgenommen. Herr Schnellnock informierte darüber, dass die Grundschulen verbindlich bis zum Schuljahresende 2018/2019 und die weiterführenden Schulen bis Ende des Schuljahres 2019/2020 Medienkonzepte erstellen müssen.

Die Medienkonzepte der Schulen bilden die Grundlage für die Ausstattungsentscheidungen des Schulträgers im Rahmen der Medienentwicklungsplanung („Pädagogik vor Technik“). Das Medienzentrum des Kreises Coesfeld bietet hierbei konkrete Unterstützung der Schulen an. Erste Kontakte und Terminvereinbarungen wurden bereits vereinbart.

 

Nach verwaltungsinterner Priorisierung sollen zunächst in den Jahren 2017 und 2018 die Maßnahmen „Netzinfrastruktur in den Grundschulen“ (Maßnahme 1)“, „Barrierefreiheit Eingang St. Sebastian Grundschule Darup (Maßnahme 2)“ und „Sanierung der großflächigen Giebelflächen an der Martinus-Grundschule Nottuln (Maßnahme 3)“ mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt bzw. begonnen werden.

 

Sobald die Medienkonzepte der Schulen erstellt sind, wird die Verwaltung die Gremien informieren. Ggf. ist dann die bisher priorisierte Maßnahmenliste für die Jahre 2019/2020 zu ändern. 

 

2.2   Digitalisierungsmaßnahmen

Die Kultusministerkonferenz hat die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet. Auf die Kommunen als Schulträger werden wohl in den kommenden Jahren nicht unerhebliche Mehrbelastungen zukommen. Die nötigen Investitionen für den Ausbau des Breitbandnetzes und für eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sach- und Medienausstattung, die sich an den pädagogischen Aufgaben der Schulen ausrichten muss, werden Folgekosten (Personalressourcen, Lizenzen, Leitungsgebühren, Wartung, etc.) für den Haushalt nach sich ziehen.

 

Die Verwaltung wird über mögliche Digitalisierungsmaßnahmen, wie bereits erwähnt, die Gremien nach Erstellung der Medienkonzepte informieren. Eine Festlegung des konkreten Mittelbedarfes kann erst nach diesen konzeptionellen Vorarbeiten erfolgen. Ggf. werden die für die Jahre 2019/2020 angedachten Maßnahmen „Dachsanierung an der St. Sebastian Grundschule Darup“, „Sanierung Flure an der St. Mariengrundschule Appelhülsen Maßnahme 5)“ und „Beleuchtung an den Grundschulen (Maßnahme 6)“ aus den Fördermitteln durch Digitalisierungsmaßnahmen ersetzt.

 

 

 

 

Ergänzend dazu sei darauf hingewiesen, dass der oben bereits erwähnte Digitalpakt zwischen Bund und Ländern in diesem Zusammenhang folgende Kernelemente vorsehen soll:

 

·       Der Bund verpflichtet sich, in Milliardenhöhe über fünf Jahre die digitale Ausstattung an Schulen zu fördern.

 

·       Im Gegenzug verpflichten sich die Länder, digitale Bildung zu realisieren – durch die Umsetzung entsprechender pädagogischer Konzepte, die Umgestaltung der Lehreraus- und -fortbildung und die Unterstützung der notwendigen Strategieentwicklung bei Schulen und Schulträgern. Sie verpflichten sich ferner auf ländergemeinsame technische Standards und die Sicherstellung von Wartung und Betrieb der digitalen Infrastruktur.

 

Bei der Erstellung der Medienkonzepte sollen, soweit möglich, auch die im angekündigten Digitalpakt zwischen Bund und Ländern vorgesehenen pädagogischen Konzepte des Landes und die ländergemeinsamen technischen Standards berücksichtigt werden.

 

Zudem ist die Möglichkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse der kommunalen Schulen systematisch zu prüfen mit der Zielsetzung, einen leistungsfähigen Breitbandanschluss sowie eine gebäudeinterne Netzinfrastruktur zu installieren. Die gebäudeinterne Netzinfrastruktur wird bereits mit der Maßnahme „Netzinfrastruktur in den Grundschulen“ abgegolten.

 

Eine systematische Prüfung der Möglichkeiten leistungsfähiger Breitbandanschlüsse an den Schulen muss noch erfolgen. Das Ergebnis wird mit in den zu erstellenden Medienkonzepten einbezogen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Ausbau erfolgt im Rahmen der Kreditkontingente des Landes, das auch den Kapitaldienst übernimmt.