Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt das Rahmenkonzept zur Verwendung der Mittel „Gute Schule 2020“ für die Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Nottuln.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der NRW.BANK die Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zu beantragen.
- Sofern sich aus der Umsetzung überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen ergeben, die durch die Fördermittel des Landes gedeckt werden, gelten diese als genehmigt.
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Das vom Land NRW und der NRW.BANK aufgelegte Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ soll die Kommunen in die Lage versetzen, eine moderne
Schulinfrastruktur zu schaffen, um so die Lernbedingungen in den Schulen zu
optimieren.
Von 2017 an werden im Rahmen dieses Programms von der NRW.BANK
Förderkredite in Höhe von insgesamt 2 Mrd. EUR bereitgestellt.
Kommunen, die Mittel aus diesem Programm in Anspruch nehmen wollen,
sind verpflichtet, ein Verwendungskonzept zu erstellen.
Die fristgerechte Verwendung insbesondere des Fördermittelkontingentes
2017 erfordert wegen der knappen Vorauflaufzeiten besondere Anstrengungen.
Mit der Vorlage wird über allgemeine Informationen berichtet und eine
Umsetzung des Förderprogramms bei der Gemeinde Nottuln vorgeschlagen.
Allgemeine Informationen
1.
NRW-Förderprogramm
„Gute Schule 2020“
1.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen des Landes
dabei zu unterstützen, die Schulen in den Jahren 2017 bis 2020 fit für die Zukunft
zu machen. Mit dem aufgelegten Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sollen die
Kommunen in die Lage versetzt werden, eine moderne Schulinfrastruktur zu
schaffen, um so die Lernbedingungen in den Schulen zu optimieren.
Von 2017 an werden im Rahmen dieses Programms von der NRW.BANK
Förderkredite in Höhe von insgesamt 2 Mrd. EUR bereitgestellt. Die Kommunen
erhalten die Förderkredite zins- und tilgungsfrei. Das Land wird die Tilgung
von Krediten in einer Gesamthöhe von bis zu 2 Mrd. EUR und die aus dem Förderprogramm
erwachsenden Zinszahlungen der Kommunen übernehmen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) am 15.12.2016 verabschiedet.
Die Abwicklung des Förderprogramms für die Schulen in kommunaler
Trägerschaft erfolgt über die NRW.BANK. Zu inhaltlichen und Verfahrensfragen
des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ hat die NRW.BANK auf ihrer Homepage allgemeine
Bestimmungen, ein Merkblatt sowie eine FAQ-Liste
veröffentlicht.
1.3 Kreditkontingente
und Verteilungsschlüssel
Mit dem Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen wurde für jede
Kommune ein Kreditkontingent festgelegt. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes bestimmt
sich das Gesamtkreditkontingent jeder Kommune jeweils zur Hälfte nach der Höhe
ihrer Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre
2011 bis 2015 und der Höhe ihrer Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz 2016.
Nach der Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur
in Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2016 erhält die Gemeinde Nottuln danach ein
Kreditkontingent von insgesamt 693.932 EUR.
Das jährliche Kreditkontingent in den Jahren 2017 bis 2020 beträgt
173.483 EUR.
Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden
Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden
die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen,
verfallen sie. Eine Übertragung auf das Jahr 2021 ist ausgeschlossen. Die
letzte Auszahlung erfolgt im Jahr 2020. Da die Verwendung der Mittel erst 30
Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden muss, ist eine Verwendung der
Kreditmittel auch über das Jahr 2020 hinaus möglich. Die entsprechende
Verwendung ist mit dem Verwendungsnachweis zu bestätigen.
1.4 Förderfähige
Investitionen
Mit den Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ werden
grundsätzlich alle Investitionen sowie
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und
den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in NRW finanziert. Daneben
werden auch Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von
Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen)
gefördert.
Die Förderung erfolgt antragsbezogen. Die Anträge sind mit dem
Antragsformular direkt bei der NRW.BANK einzureichen. Der Finanzierungsanteil
aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beträgt bis zu 100 % der
förderfähigen Ausgaben. Eine Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist
möglich.
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel,
geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen,
Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf. Ausgeschlossen sind ferner
Umschulungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und
durchfinanzierten Vorhaben.
1.5 Antragsverfahren
Die Anträge zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ können ab 2017 für
das jeweilige Haushaltsjahr entsprechend dem zugewiesenen Kontingent bei der
NRW.BANK gestellt werden.
Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung
von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr vergeben. Bei Antragstellung ist
eine kurze Projektbeschreibung notwendig. Spätestens 30 Monate nach Auszahlung
ist bei der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Zeitgleich mit der
Einreichung des Verwendungsnachweises muss der Antragsteller bestätigen, dass
der Beschluss der Vertretungskörperschaft über ein Konzept zur
Verwendungsplanung der im Rahmen dieses Programmes eingeräumten
Kreditkontingente vorliegt.
1.6 Beschluss des Rates der Gemeinde Nottuln über ein
Verwendungskonzept für die Kreditkontingente des LWL
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Schuldendiensthilfegesetz müssen Kommunen, die
Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, ein von ihrer jeweiligen
Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept erstellen, wie sie die im
Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in
Anspruch nehmen wollen.
1.7 Erstellung
eines Digitalisierungskonzeptes für die Schulen
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Schuldendiensthilfegesetz sind die Kommunen
verpflichtet, systematisch die Möglichkeit
eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude zu
prüfen.
Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das
die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird. Laut FAQ-Liste
ist in dem Konzept systematisch darzulegen, wie die Kommune ihre Schulen
technisch auf die Anforderungen der Digitalisierung vorbereitet und welche
Investitionen und Anschaffungen dafür als erforderlich angesehen werden. Das
Konzept ist unabhängig davon erforderlich, welche Zwecke mit den Krediten
finanziert werden.
In diesem Zusammenhang wird auch zu berücksichtigen sein, ob und in
welchem Umfang die Gemeinde Nottuln Fördermittel aus dem vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung angekündigten Digitalpakt zwischen Bund und
Ländern erhalten kann. Insgesamt will der Bund 5 Mrd. EUR bis 2021 zur
Verfügung stellen, um die Schulen mit digitaler Ausstattung wie
Breitbandanbindung, WLAN und Computern auszurüsten.
Im Januar sind die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gestartet. Die Kultusministerkonferenz hat sich in
ihrer Strategie für Bildung in der digitalen Welt für das Etablieren von flächendeckenden
WLAN-Zugängen in Schulen ausgesprochen. Ob das mit Mitteln des Bundes
unterstützt werden kann, ist noch offen. Die Eckwerte für den Bundeshaushalt
2018 sehen zunächst keine zusätzlichen Mittel im Bereich der Bildung und
Forschung vor.
Umsetzung des Förderprogramms bei der Gemeinde Nottuln
2.
Umsetzung des
Förderprogramms bei der Gemeinde Nottuln
Mit der Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ wird das Ziel
verfolgt, dort wo erforderlich, die Schulinfrastruktur unserer Schulen zu
verbessern. Dazu gehören bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
sowie Umbaumaßnahmen. Entsprechend der Intention des Förderprogramms „Gute
Schule 2020“ wird verwaltungsseitig auch vorgeschlagen in die digitale
Infrastruktur und Ausstattung unserer Schulen zu investieren.
Gleichzeitig soll die Inanspruchnahme der zins- und tilgungsfreien
Förderkredite der NRW.BANK möglichst haushaltsentlastend wirken.
2.1 Rahmenkonzept
Das Schuldendiensthilfegesetz regelt die Erstellung eines Konzeptes, das
darlegt, wie die im Rahmen des Programms "Gute Schule 2020"
eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen.
Jede Kommune, die Schuldendiensthilfen in Anspruch nimmt, hat ein
Konzept verpflichtend zu erstellen. Im Konzept zur Verwendung der eingeräumten
Kreditkontingente sind die Vorhaben (Sanierung, Umbau, Digitalisierung) nach
Prioritäten zu gliedern.
Über das Konzept beschließt der Rat. Damit soll sichergestellt werden,
dass die Festlegung der Vorhaben und deren Priorisierung einer politischen
Willensbildung in den Kommunen entspringt.
Die Verwaltung hat ein Rahmenkonzept erarbeitet, welches folgende
priorisierten Maßnahmen vorsieht:
1. Netzinfrastruktur
in den Grundschulen
2.
Barrierefreiheit Eingang (St. Sebastian Grundschule
Darup)
3.
Sanierung der großflächigen Giebelflächen (St.
Martinus-Grundschule Nottuln)
4.
Dachsanierung (St. Sebastian Grundschule Darup)
5.
Sanierung Flure (St. Marien-Grundschule Appelhülsen)
6. Beleuchtung
an den Grundschulen
Maßnahme 1 -
Netzinfrastruktur in den Grundschulen
Zur Vorbereitung der Maßnahme (Überprüfung der Netzinfrastruktur in den
Grundschulen) hat eine Ortsbegehung mit einem Planungsbüro für technische
Gebäudeausrüstung und dem Rahmenvertragspartner IT stattgefunden. Für eine
lernförderliche IT-Ausstattung in den Grundschulen wurden daher der Ist-Zustand
des passiven Datennetzes und Erarbeitung eines Konzeptes leistungsfähiger Infrastruktur
überprüft.
Das Gymnasium ist hierbei nicht mit berücksichtigt worden, da hier
bereits eine gute Netzinfrastruktur vorhanden ist.
Das Fazit der überprüften Grundschulen lautet im Kern:
·
Die vorhandene Bestandsverkabelung entspricht nicht
mehr dem aktuellen Standard. Hier sollte mindestens CAT5e Minimum sein.
Neuverkabelungen sollten in jedem Falle schon in modernen Standards, mit
Übertragungsraten über 1 Gbit/s geführt werden (CAT6 oder CAT7).
·
Aufgrund des Umfangs dieser Verkabelungen erscheint es
unwirtschaftlich diese vollständig zu ersetzen. Vielmehr sollten erforderliche
Zuleitungen für WLAN und Verwaltung mittels aktueller CAT7-Verkabelung
erfolgen.
·
Die vorhandenen Netzwerkschränke sind bereits jetzt
oder auch zukünftig nicht mehr für die vorhandenen Komponenten ausreichend.
Hier wird empfohlen, größere oder zusätzliche Schränke anzubringen, in denen
auch die Server verbaut werden können.
·
Sämtliche Netzwerkschränke sind in Bereichen, die
entweder sehr staublastig sind oder in Fluchtwegen installiert.
·
Ersetzung veralterter Netzwerkverteiler.
Folgende Maßnahmen
zur Verbesserung der Infrastruktur werden empfohlen:
·
Erneuerung des Netzwerkschrankes bzw. sind baulich
gegen Staub zu schützen.
·
Erstellung eines neuen Leitungsnetzes in der Kategorie
7 mit den entsprechenden Anschlussdosen, worüber die Klassenräume mit den
Wireless-Access-Points versorgt werden.
·
Netzwerk-Installationen in den Klassenräumen für den
Wireless-Access-Point.
·
Erneuerung der vorhandenen Patchfelder.
·
Anbindung der Verwaltungstrakte bzw. Sekretariate in
das Netzwerk.
Um die Klassenräume und Verwaltungsbereiche nach dem heutigen Standard
mit einer Netzwerkinfrastruktur zu versorgen, sind in allen Grundschulen
Netzwerkinstallationen nach zu installieren. Hierbei ist der Brandschutz
entsprechend zu berücksichtigen.
Um den weitreichenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters auch
in Schulen gerecht zu werden, soll in einem ersten Schritt die
Netzinfrastruktur in den Grundschulen erneuert werden. In diesem Zusammenhang
ist auch die Ausstattung mit WLAN zu berücksichtigen.
Nach einer vorläufigen Kostenschätzung wird mit einem Kostenvolumen von
rund 140.000 EUR gerechnet.
Maßnahme 2 – Barrierefreiheit Eingang (St.
Sebastian Grundschule Darup)
Bislang ist eine Barrierefreiheit beim Schuleingang nicht gegeben. Über
den Eingang auf der Rückseite soll eine Barrierefreiheit hergestellt werden,
indem eine Errichtung einer Rampe und ein Austausch eines Türelements gegen
entsprechende Öffnungsbreite im Rettungswegbereich erfolgt. Die Kosten werden
mit rund 20.000 EUR beziffert.
Maßnahme 3 - Sanierung der großflächigen Giebelflächen (St. Martinus- Grundschule Nottuln)
Die Giebelflächen müssen dringend saniert werden. Die vorhandene
Giebelverschalung an der Martinus-Grundschule in Nottuln ist marode und die
energetische Sanierung sollte in dem Zuge mit erfolgen. Es wird mit Kosten in
Höhe von 340.000 EUR gerechnet; allerdings kann eine finale Kostenaussage erst
nach einer kompletten Bestandsaufnahme und Maßnahmenplanung ermittelt werden.
Maßnahme 4 - Dachsanierung (St. Sebastian
Grundschule Darup)
Eine erforderliche Dachsanierung inkl. Erfüllung der Standards nach
EnEV an der St. Sebastian Grundschule in Darup kostet rund 180.000 EUR. Diese
ist bei der bisherigen Planung für den Haushalt 2018 vorgesehen worden.
Maßnahme 5 - Sanierung Flure (St. Marien-Grundschule
Appelhülsen)
In den notwendigen Fluren (Altbau) befinden sich oberhalb der
Klassenraumtüren brennbare Materialien.
Auf Grundlage der BauO NRW und der SchulBauR müssen „Bekleidungen,
Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen“.
Der Rückbau dieser Verkleidungen (flurseitig) und der Einbau einer nichtbrennbaren
Deckenverkleidung, sowie der damit verbundene Neuanstrich werden mit Kosten von
rund 65.000 EUR geschätzt.
Maßnahme 6 – Beleuchtung an den Schulen
Grundsätzlich besteht an den Schulen ein Bedarf des Austausches der
Beleuchtung.
Beispielsweise sitzen in der St. Martinus-Grundschule die
Vorschaltgeräte über den Leuchten. Bei einem Tausch muss die Decke dafür
geöffnet werden.
Zum anderen sollte in den Klassenräumen und den Rettungswegen in den
Schulen die Beleuchtung gegen energieeffiziente LED-Leuchten getauscht werden.
Eine Kostenschätzung zu dieser Maßnahme kann noch nicht erfolgen. Die
Bestandsaufnahme durch ein Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung ist
beauftragt.
Fazit:
Mit den Maßnahmen werden Förderkredite aus dem Programm „Gute
Schule 2020“ von bis zu 745.000 Mio. EUR gebunden. Demnach können die
Förderkontingente durch die dargestellten Maßnahmen ausgeschöpft werden.
Parallel werden sich die Schulen mit den pädagogischen Anforderungen in
Bezug auf eine lernförderliche IT-Ausstattung und einer
Medienentwicklungsplanung beschäftigen, um dann die Bedarfe für Beschaffungen
von IT-Ausstattungen an den Schulen zu formulieren. Dies ist das Ergebnis einer
Schulleiterbesprechung vom 23. März 2017. An dieser Besprechung hat auch der
Medienberater des Medienzentrums des Kreises Coesfeld, Herr Schellnock,
teilgenommen. Herr Schnellnock informierte darüber, dass die Grundschulen
verbindlich bis zum Schuljahresende 2018/2019 und die weiterführenden Schulen
bis Ende des Schuljahres 2019/2020 Medienkonzepte erstellen müssen.
Die Medienkonzepte der Schulen bilden die Grundlage für die
Ausstattungsentscheidungen des Schulträgers im Rahmen der
Medienentwicklungsplanung („Pädagogik vor Technik“). Das Medienzentrum des
Kreises Coesfeld bietet hierbei konkrete Unterstützung der Schulen an. Erste
Kontakte und Terminvereinbarungen wurden bereits vereinbart.
Nach verwaltungsinterner Priorisierung sollen zunächst in den Jahren
2017 und 2018 die Maßnahmen „Netzinfrastruktur in den Grundschulen“ (Maßnahme
1)“, „Barrierefreiheit Eingang St. Sebastian Grundschule Darup (Maßnahme 2)“
und „Sanierung der großflächigen Giebelflächen an der Martinus-Grundschule
Nottuln (Maßnahme 3)“ mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt bzw.
begonnen werden.
Sobald die Medienkonzepte der Schulen erstellt sind, wird die
Verwaltung die Gremien informieren. Ggf. ist dann die bisher priorisierte
Maßnahmenliste für die Jahre 2019/2020 zu ändern.
2.2 Digitalisierungsmaßnahmen
Die Kultusministerkonferenz hat die Strategie „Bildung in der digitalen
Welt“ verabschiedet. Auf die Kommunen als Schulträger werden wohl in den
kommenden Jahren nicht unerhebliche Mehrbelastungen zukommen. Die nötigen
Investitionen für den Ausbau des Breitbandnetzes und für eine am allgemeinen
Stand der Technik orientierte Sach- und Medienausstattung, die sich an den
pädagogischen Aufgaben der Schulen ausrichten muss, werden Folgekosten
(Personalressourcen, Lizenzen, Leitungsgebühren, Wartung, etc.) für den
Haushalt nach sich ziehen.
Die Verwaltung wird über mögliche Digitalisierungsmaßnahmen, wie
bereits erwähnt, die Gremien nach Erstellung der Medienkonzepte informieren.
Eine Festlegung des konkreten Mittelbedarfes kann erst nach diesen
konzeptionellen Vorarbeiten erfolgen. Ggf. werden die für die Jahre 2019/2020
angedachten Maßnahmen „Dachsanierung an der St. Sebastian Grundschule Darup“, „Sanierung
Flure an der St. Mariengrundschule Appelhülsen Maßnahme 5)“ und „Beleuchtung an
den Grundschulen (Maßnahme 6)“ aus den Fördermitteln durch
Digitalisierungsmaßnahmen ersetzt.
Ergänzend dazu sei darauf hingewiesen, dass der oben bereits erwähnte Digitalpakt
zwischen Bund und Ländern in diesem Zusammenhang folgende Kernelemente
vorsehen soll:
· Der Bund verpflichtet sich, in
Milliardenhöhe über fünf Jahre die digitale Ausstattung an Schulen zu fördern.
· Im Gegenzug verpflichten sich die Länder,
digitale Bildung zu realisieren – durch die Umsetzung entsprechender pädagogischer
Konzepte, die Umgestaltung der Lehreraus- und -fortbildung und die
Unterstützung der notwendigen Strategieentwicklung bei Schulen und
Schulträgern. Sie verpflichten sich ferner auf ländergemeinsame technische
Standards und die Sicherstellung von Wartung und Betrieb der digitalen
Infrastruktur.
Bei der Erstellung der Medienkonzepte sollen, soweit möglich, auch die
im angekündigten Digitalpakt zwischen Bund und Ländern vorgesehenen
pädagogischen Konzepte des Landes und die ländergemeinsamen technischen
Standards berücksichtigt werden.
Zudem ist die Möglichkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse der kommunalen
Schulen systematisch zu prüfen mit der Zielsetzung, einen leistungsfähigen
Breitbandanschluss sowie eine gebäudeinterne Netzinfrastruktur zu installieren.
Die gebäudeinterne Netzinfrastruktur wird bereits mit der Maßnahme
„Netzinfrastruktur in den Grundschulen“ abgegolten.
Eine
systematische Prüfung der Möglichkeiten leistungsfähiger Breitbandanschlüsse an
den Schulen muss noch erfolgen. Das Ergebnis wird mit in den zu erstellenden
Medienkonzepten einbezogen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ausbau erfolgt im Rahmen der Kreditkontingente des Landes, das auch den Kapitaldienst übernimmt.