Betreff
Antrag der UBG-Fraktion: Unterkünfte für Geflüchtete in Nottuln und Appelhülsen
Vorlage
100/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

gemäß Antrag:

„Die Unterkünfte für Geflüchtete in Nottuln und Appelhülsen, deren Planung und Bau am 20.09.2016 im Rat (Vorlage 135/2016, TOP 10.2) beschlossen worden war, jedoch laut Ratsbeschluss vom 23.05.2017 (Vorlage 083/2017, TOP 5.2) weder gebaut noch geplant werden dürfen, sollen bis zur Baureife geplant werden.“


Sachverhalt:

siehe Antrag (Anlage 1)

 

Hinweis:

Aus Sicht der Verwaltung ist unter „Baureife“ das Vorliegen einer Planung, für die eine Baugenehmigung besteht, sowie die Vorbereitung aller Ausschreibungsunterlagen zu verstehen. Dieser Zustand ist für den Standort Appelhülsen erreicht. Für den Standort Nottuln liegt eine Vorentwurfsplanung vor. Für die Erstellung der Bauantragsunterlagen sowie die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sind rund 40-60 h weitere Arbeitsstunden sowie Fachgutachten in einem finanziellen Rahmen von ca. 20.000 € erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

interner Personalaufwand (40-60 h); 20.000 € für Ingenieurleistungen


Anlagen:

Antrag 1: Antrag der UBG-Fraktion