Betreff
Änderung der Abfallsatzung zum 01.08.2017
Vorlage
099/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage beschlossen.


Sachverhalt:

Am 01.08.2017 wird die neue Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) vom 18.04.2017 in Kraft treten (GewAbfV – BGBl. I 2017, S.896 ff.). Sie löst die GewAbfV vom 19.06.2002 ab. Mit der neuen GewAbfV 2017 soll insbesondere die bereits seit dem 01.06.2012 im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte fünf-stufige Abfallhierarchie (§6 Abs. 1 KrWG) umgesetzt werden:

 

1. Vermeidung

2. Vorbereitung zur Wiederverwertung

3. Recycling

4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

5. Beseitigung

 

Hiernach ist insbesondere die stoffliche Verwertung von Abfällen (3. Stufe) vorrangig vor der sonstigen Verwertung, insbesondere der energetischen Verwertung (4. Stufe) sowie der Beseitigung von Abfällen (5. Stufe).

Folglich ist eine Anpassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln vom 01.06.2012 erforderlich, da die GewAbfV neu in Kraft tritt. Die Anpassungen sind rein redaktioneller Art. Daher wurde auf eine Synopse verzichtet.

Die einzelnen Änderungen sind in der beigefügten Abfallsatzung durch Unterstreichen kenntlich gemacht worden.

In der Anlage - Positivkatalog – sind keine Änderungen erfolgt. Diese wird vollständigkeitshalber mit beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

  1. Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln vom 01.08.2017
  2. Anlage 1 (Positivkatalog) zu dieser Satzung