Betreff
Radweg an der K 12 (Verlängerung Dülmener Straße);
hier: Überplanmäßige Auszahlung
Vorlage
089/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die für den Bau des Radweges an der K 12 erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.


Sachverhalt:

Mit Mitteilung vom 19.04.2017 teilte der Kreis Coesfeld mit, dass es bei der geplanten Maßnahme zur Errichtung eines Radweges an der K 12 nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses zu Kostensteigerungen gekommen ist. Waren bislang für den Bau Kosten in Höhe von 574.100 € geschätzt, wird nunmehr mit Kosten in Höhe von 708.900 € gerechnet.

Diese Maßnahme des Kreises Coesfeld wird zu 70 % vom Bund gefördert. Die Gemeinde Nottuln hat sich gegenüber dem Kreis Coesfeld verpflichtet, dessen verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 30 % als Investitionszuschuss zu tragen. Dieser Anteil steigt entsprechend von 172.230 € auf 212.670 €.

Im Zuge der Haushaltsplanung 2016 hatte der Rat beschlossen, für diese Maßnahme die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Irrtümlicherweise sind jedoch in die Haushaltsplanung 2016 nur 45.000 € für die 2016 anfallenden Kosten für vorbereitende Maßnahmen, nicht jedoch in der mittelfristigen Finanzplanung die für den weiteren Bauablauf erforderlichen Mittel berücksichtigt worden.

Dem vrsl. Kostenanteil in Höhe von 212.670 € steht somit lediglich eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 45.000 € gegenüber. Die verbleibende Summe in Höhe von 167.670 € muss daher als überplanmäßige Auszahlung eingeplant werden.

Nach der Fertigstellung des Radweges wird ein Rechnungsabgrenzungsposten über die Nutzungsdauer von 30 Jahren gebildet, so dass sich ein jährlicher Aufwand von rund 7.100 € ergibt.


Finanzielle Auswirkungen:

167.670 € überplanmäßige Auszahlung als Investitionszuschuss

7.100 € pro Jahr Aufwand (Rechnungsabgrenzungsposten)


Anlagen:

-