Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Industriepark I+II"; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
071/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 unter der Vorlagennummer 167/2016 den einstimmigen Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst.

Ziel der 4. Änderung ist es entlang der jetzigen Bundesstraße 525 das komplette Baufeld in südliche Richtung hin zur Appelhülsener Straße (B 525)  zu erweitern, um den ansässigen Gewerbebetrieben die Möglichkeit zu bieten, sich baulich weiterzuentwickeln. Da die B 525 im Jahr 2017 durch den Bau der nördlichen Umgehungsstraße verlagert wird, erhält die bisherige B 525 (Appelhülsener Straße) in Zukunft den Status einer Gemeindestraße. Dies hat zur Folge, dass künftig die 20 Meter Abstandsfläche zur Appelhülsener Straße nicht weiter berücksichtigt werden müssen. Die künftige Abstandsfläche beträgt 10 Meter. Die Straßenbaubehörde hat zu Gunsten einer Baufelderweiterung entschieden.

Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das vereinfachte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.

 

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Interner Personalaufwand


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung Offenlage 4. Änderung des B-Plans Nr. 74

Anlage 2: 4. Änderung des B-Plans Nr. 74 „Industriepark I+II“

Anlage 3: Begründung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 74 „Industriepark I+II“