Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in
seiner Sitzung am 08.11.2016 unter der Vorlagennummer 167/2016 den einstimmigen
Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74
„Industriepark I+II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst.
Ziel der 4. Änderung ist es entlang der
jetzigen Bundesstraße 525 das komplette Baufeld in südliche Richtung hin zur
Appelhülsener Straße (B 525) zu erweitern,
um den ansässigen Gewerbebetrieben die Möglichkeit zu bieten, sich baulich
weiterzuentwickeln. Da die B 525 im Jahr 2017 durch den Bau der nördlichen
Umgehungsstraße verlagert wird, erhält die bisherige B 525 (Appelhülsener
Straße) in Zukunft den Status einer Gemeindestraße. Dies hat zur Folge, dass
künftig die 20 Meter Abstandsfläche zur Appelhülsener Straße nicht weiter
berücksichtigt werden müssen. Die künftige Abstandsfläche beträgt 10 Meter. Die
Straßenbaubehörde hat zu Gunsten einer Baufelderweiterung entschieden.
Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das vereinfachte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung Offenlage 4. Änderung des B-Plans Nr. 74
Anlage 2: 4. Änderung des B-Plans Nr. 74 „Industriepark I+II“
Anlage 3: Begründung zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 74 „Industriepark I+II“