Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 152 „Zwischen Antonistraße und Martinistraße“ mit der
Zielstellung der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).
Sachverhalt:
Es wurde bei der Verwaltung
eine Anfrage zur Nachverdichtung im Bereich Antonistraße und Martinistraße
gestellt. Daraufhin wurde die Eigentümerschaft des potenziellen
Nachverdichtungsgebietes (siehe Anlage 1) zunächst zu einer
Informationsveranstaltung (9. März 2017) eingeladen und dann schriftlich um
eine Rückmeldung gebeten, in der verschiedene Nachverdichtungsvarianten
(Einzel-, Doppel-, Gruppenerschließung etc.) favorisiert werden konnten. Die
positive Rückmeldung dient zum Anlass der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens.
Ziel des Verfahrens ist die
Schaffung von Baufeldern „in 2. Reihe“ mit ergänzenden Festsetzungen, die eine
Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform
etc.). Durch die Ausgestaltung des Bebauungsplanes soll eine geordnete
Nachverdichtung erreicht werden, bei der einerseits die Möglichkeit zur
Schaffung zusätzlicher Bauplätze entsteht, zum anderen aber auch Rücksicht
genommen werden auf Eigentümer, die keine Nachverdichtung wünschen. Zudem sind
im Verfahren technische Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Entwässerung
zu prüfen.
Die Voraussetzungen zur Aufstellung im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Dies hat den Vorteil,
dass im Verfahren auf eine Umweltprüfung und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann. Im Rahmen der formellen
Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Betroffenen die Möglichkeit, eine
Stellungnahme abzugeben. Die Artenschutzrechtlichen Belange werden durch eine
artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I berücksichtigt.
Aufgrund der zahlreichen und arbeitsintensiven Projekte, die der Verwaltung aktuell vorliegen, können weitere Projekte, die eine geringere Priorität vorweisen, erst mit einer deutlicheren Zeitverzögerung umgesetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine Offenlage des o.g. Bebauungsplanes erst für den Spätherbst zu realisieren ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner
Personalaufwand, artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I rd. 1.500 Euro
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 152