Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Erhöhung des Retentionsvolumens Salmbreitenbach in Appelhülsen“ wird vom Gemeindehaushalt in den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes überführt. Die 1. Änderung des Vermögensplanes des Betriebszweiges Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Retentionsbecken
Salmbreitenbach Appelhülsen
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2017, Teilfinanzplan 13, sind für
„Gewässerstrukturverbesserung Appelhülsen“ Finanzmittel von insgesamt 275.000 €
eingestellt worden. Die Maßnahme selbst ist erstmals im Jahr 2012 in den
Gemeindehaushalt eingestellt worden, wurde aber aus Haushaltserwägungen, mit
Ausnahme von Vorplanungen in Höhe von rd. 15.000 €, durch die Verwaltungsleitung
zeitlich verschoben. Insgesamt betragen damit die geschätzten
Investitionskosten rd. 290.000 €.
Es handelt sich um zwei Teilmaßnahmen am Gewässer „Salmbreitenbach“, um
das Rückhaltevolumen des in den angrenzenden Siedlungsbereichen anfallenden
Niederschlagswassers zu erhöhen; d.h. der Salmbreitenbach kann nicht
ausreichend Niederschlagswasser aufnehmen bzw. zurückhalten, um es ausreichend
gedrosselt in nachfolgende Gewässer abzuleiten. Alternativ zu diesen Maßnahmen
hätte man über den Bau eines Regenrückhaltebeckens nachdenken können, was aber
allein aufgrund mangelnder Flächen und unter Kostengesichtspunkten nicht weiter
verfolgt wurde.
Im Jahr 2012 wurde durch die Verwaltungsleitung festgelegt, dass die
o.a. Maßnahmen im Gemeindehaushalt zu veranschlagen seien, da die Gemeinde
durch eine ausreichende Bemessung der Vorfluter der öffentlichen
Abwasserbeseitigung die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, das
Niederschlagswasser in den Salmbreitenbach abzuleiten, zumal eine
Kostenumlagemöglichkeit nach KAG für die Abwassergebühren rechtlich nicht
gesichert war.
In der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW (LWG) vom 08.07.2016 ist
nunmehr unter § 54, Ziffer 5, geregelt, dass zu den ansatzfähigen Kosten nach
KAG auch die Kosten für Kompensationsmaßnahmen im Gewässer als Ersatz für
Rückhaltemaßnahmen bei der Einleitung von Niederschlagswasser, sofern die
Maßnahmen im Gewässer im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der
Niederschlagswasserbeseitigung stehen, gehören.
Da die Maßnahmen sowohl im räumlichen und funktionalen Zusammenhang
(Einleitung des im angrenzenden Bereich anfallenden Niederschlagswassers und
Kompensationsmaßnahme für ein Regenrückhaltebecken) mit der
Niederschlagswasserbeseitigung im betroffenen Siedlungsbereich Appelhülsen
stehen, können die Investitionskosten auf die Abwassergebühren nach § 6 KAG als
betriebsbedingte Kosten umgelegt werden.
Eine Überführung der o.a. Maßnahmen von der Finanzplanung des
Gemeindehaushalts in die Vermögens- und Finanzplanung des Abwasserwerkes, wurde
durch die Verwaltungsleitung im Rahmen der Haushaltberatungen mit den
politischen Gremien abgestimmt. Für die Überleitung der Maßnahme ist nunmehr
eine Änderung der Vermögensplanung des Abwasserwerkes sowie eine Beratung und
Beschlussfassung des Betriebsausschusses und des Rates der Gemeinde Nottuln zur
1. Änderung 2017 erforderlich.
Es erfolgt eine Aktivierung der Investitionsmaßnahme als „Retentionsbecken“;
hier zwei separate Becken mit einer technischen Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die
jährlichen Kosten (Abschreibungen) betragen rd. 6.000 € und wirken sich auf die
Abwassergebühren nur in einem geringen Maße aus (0,28 ct/m² versiegelte Fläche).
Kanalbau Coesfelder
Straße Darup
Für die Kanalbaumaßnahme Coesfelder Straße in Darup zur hydraulischen Verbesserung des Niederschlagswasserabflusses Richtung Ortskern wurden im Vermögensplan 2017 insgesamt 250.000 € veranschlagt. Nach der ursprünglichen Planung war davon auszugehen, dass auf einem Teilabschnitt von rd. 100 Metern, ausgehend vom Abzweig „Neuer Weg“, erhalten bleiben kann (Lageplan Anlage 3). Die hydraulische Prüfung hat nunmehr ergeben, dass auch dieser Teilabschnitt zu erneuern ist und sich die Investitionskosten nach der aktuellen Kostenberechnung von rd. 250.000 € um rd. 90.000 € auf insgesamt rd. 340.000 € erhöhen werden.
Benötigte und Verfügbare Finanzmittel
Aus den zusätzlichen Investitionskosten für die Übernahme des Projektes „Retentionsbecken Salmbreitenbach“ von rd. 290.000 € und der hydraulischen Erneuerungsnotwendigkeit des Teilabschnittes im Zuge der Kanalbaumaßnahme in Darup mit zusätzlichen Investitionskosten von rd. 90.000 €, ergibt sich ein Mittelbedarf von 380.000 €. Aufgrund der guten Liquiditätslage des Abwasserwerkes können die Finanzmittel aus Eigenmitteln bereitgestellt werden. Eine Kreditaufnahme wir nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Investitionskosten rd. 380.000 €
Anlagen:
1. Vermögensplanänderung
2. Lagepläne der zwei Retentionsbecken
Appelhülsen
3. Lageplan des Leitungsabschnittes
Darup