Betreff
Änderung des Vermögensplanes des Abwasserwerkes für 2017 (1. Änderung)
Vorlage
058/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Erhöhung des Retentionsvolumens Salmbreitenbach in Appelhülsen“ wird vom Gemeindehaushalt in den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes überführt. Die 1. Änderung des Vermögensplanes des Betriebszweiges Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 wird beschlossen. 

 

 


Sachverhalt:

 

Retentionsbecken Salmbreitenbach Appelhülsen

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2017, Teilfinanzplan 13, sind für „Gewässerstrukturverbesserung Appelhülsen“ Finanzmittel von insgesamt 275.000 € eingestellt worden. Die Maßnahme selbst ist erstmals im Jahr 2012 in den Gemeindehaushalt eingestellt worden, wurde aber aus Haushaltserwägungen, mit Ausnahme von Vorplanungen in Höhe von rd. 15.000 €, durch die Verwaltungsleitung zeitlich verschoben. Insgesamt betragen damit die geschätzten Investitionskosten rd. 290.000 €.

  

Es handelt sich um zwei Teilmaßnahmen am Gewässer „Salmbreitenbach“, um das Rückhaltevolumen des in den angrenzenden Siedlungsbereichen anfallenden Niederschlagswassers zu erhöhen; d.h. der Salmbreitenbach kann nicht ausreichend Niederschlagswasser aufnehmen bzw. zurückhalten, um es ausreichend gedrosselt in nachfolgende Gewässer abzuleiten. Alternativ zu diesen Maßnahmen hätte man über den Bau eines Regenrückhaltebeckens nachdenken können, was aber allein aufgrund mangelnder Flächen und unter Kostengesichtspunkten nicht weiter verfolgt wurde.

 

Im Jahr 2012 wurde durch die Verwaltungsleitung festgelegt, dass die o.a. Maßnahmen im Gemeindehaushalt zu veranschlagen seien, da die Gemeinde durch eine ausreichende Bemessung der Vorfluter der öffentlichen Abwasserbeseitigung die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, das Niederschlagswasser in den Salmbreitenbach abzuleiten, zumal eine Kostenumlagemöglichkeit nach KAG für die Abwassergebühren rechtlich nicht gesichert war.

 

In der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW (LWG) vom 08.07.2016 ist nunmehr unter § 54, Ziffer 5, geregelt, dass zu den ansatzfähigen Kosten nach KAG auch die Kosten für Kompensationsmaßnahmen im Gewässer als Ersatz für Rückhaltemaßnahmen bei der Einleitung von Niederschlagswasser, sofern die Maßnahmen im Gewässer im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Niederschlagswasserbeseitigung stehen, gehören.

      

Da die Maßnahmen sowohl im räumlichen und funktionalen Zusammenhang (Einleitung des im angrenzenden Bereich anfallenden Niederschlagswassers und Kompensationsmaßnahme für ein Regenrückhaltebecken) mit der Niederschlagswasserbeseitigung im betroffenen Siedlungsbereich Appelhülsen stehen, können die Investitionskosten auf die Abwassergebühren nach § 6 KAG als betriebsbedingte Kosten umgelegt werden.

 

Eine Überführung der o.a. Maßnahmen von der Finanzplanung des Gemeindehaushalts in die Vermögens- und Finanzplanung des Abwasserwerkes, wurde durch die Verwaltungsleitung im Rahmen der Haushaltberatungen mit den politischen Gremien abgestimmt. Für die Überleitung der Maßnahme ist nunmehr eine Änderung der Vermögensplanung des Abwasserwerkes sowie eine Beratung und Beschlussfassung des Betriebsausschusses und des Rates der Gemeinde Nottuln zur 1. Änderung 2017 erforderlich.

 

Es erfolgt eine Aktivierung der Investitionsmaßnahme als „Retentionsbecken“; hier zwei separate Becken mit einer technischen Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die jährlichen Kosten (Abschreibungen) betragen rd. 6.000 € und wirken sich auf die Abwassergebühren nur in einem geringen Maße aus (0,28 ct/m² versiegelte Fläche).

 

 

Kanalbau Coesfelder Straße Darup

 

Für die Kanalbaumaßnahme Coesfelder Straße in Darup zur hydraulischen Verbesserung des Niederschlagswasserabflusses Richtung Ortskern wurden im Vermögensplan 2017 insgesamt 250.000 € veranschlagt. Nach der ursprünglichen Planung war davon auszugehen, dass auf einem Teilabschnitt von rd. 100 Metern, ausgehend vom Abzweig „Neuer Weg“, erhalten bleiben kann (Lageplan Anlage 3). Die hydraulische Prüfung hat nunmehr ergeben, dass auch dieser Teilabschnitt zu erneuern ist und sich die Investitionskosten nach der aktuellen Kostenberechnung von rd. 250.000 € um rd. 90.000 € auf insgesamt rd. 340.000 € erhöhen werden.

 

Benötigte und Verfügbare Finanzmittel

 

Aus den zusätzlichen Investitionskosten für die Übernahme des Projektes „Retentionsbecken Salmbreitenbach“ von rd. 290.000 € und der hydraulischen Erneuerungsnotwendigkeit des Teilabschnittes im Zuge der Kanalbaumaßnahme in Darup mit zusätzlichen Investitionskosten von rd. 90.000 €, ergibt sich ein Mittelbedarf von 380.000 €. Aufgrund der guten Liquiditätslage des Abwasserwerkes können die Finanzmittel aus Eigenmitteln bereitgestellt werden. Eine Kreditaufnahme wir nicht erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionskosten rd. 380.000 €

 

 


Anlagen:

 

1.    Vermögensplanänderung

2.    Lagepläne der zwei Retentionsbecken Appelhülsen

3.    Lageplan des Leitungsabschnittes Darup