Betreff
Anmietung von Flächen im Ortskern Nottuln
Vorlage
050/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde wird beauftragt mindestens eine oder mehrere gewerbliche Flächen anzumieten, um Konzepte umzusetzen, welche den Besucherstrom im Ortskern Nottuln verstärken, die Verweildauer erhöhen und den Erlebnisfaktor positiv beeinflussen.

 


Sachverhalt:

 

Der wachsende Leerstand bei gewerblichen Flächen sind ein Indiz für eine negative Entwicklung im Ortskern Nottuln. Manche Eigentümer sehen sich gezwungen aufgrund der schlecht zu vermarktenden Flächen eine Umwandlung auf Wohnraum zu beantragen. Dies hätte zur Folge, dass attraktive Standorte der Öffentlichkeit entzogen werden und die Belebung des Ortskerns deutlich erschwert wird.

 

Empfehlung

 

Die Wirtschaftsförderin empfiehlt zur Erhöhung der Kundenfrequenz und der Verweildauer, Anziehungspunkte an ausgewählten Stellen im Ortskern zu schaffen, die somit der umliegenden Gastronomie und dem Einzelhandel zugutekommen.

 

Angedacht sind verschiedene Konzepte mit möglichen Kooperationspartnern und/oder Betreibern, die die Attraktivität des Ortskerns steigern, ohne letztlich eine Konkurrenzsituation zu den dortigen Bestandsunternehmen hervorzurufen.  Versteckte Subventionierung wie auch Beihilfe einzelner, privatwirtschaftlicher Unternehmen sind selbstverständlich nicht erlaubt.

Drei mögliche Konzeptbausteine werden im Rahmen des Gemeindeentwicklungsausschusses am 08.03.2017 vorgestellt. (Tischvorlage folgt). Die Entscheidung, welches Konzept tatsächlich umgesetzt wird, soll in einer separaten Beschlussvorlage zusammengefasst und zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Die zu erwartenden Kosten (Anschaffung, bauliche Anpassungen, Versicherungen, Personalkosten, Nebenkosten etc.) stehen in Abhängigkeit zu den Anforderungen der jeweiligen Konzepte. Unabhängig davon entstehen allerdings Mietkosten und vertragliche Bindungen.

 

Im Haushaltsplan 2017 sind Kosten für Miete und Pacht vorgemerkt (Produktbereich 15 /Wirtschaft und Tourismus /Teilposition 16). Zusätzlich können je nach Konzept Fördermöglichkeiten greifen - bspw. im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Offen