1. Bauabschnitt: Beschluss über das Bauprogramm
Beschlussvorschlag:
1. Als Rinne wird die Materialvariante … [wird
in der Sitzung erörtert] ausgewählt.
2. Dem Bauprogramm für die Realisierung des 1.
Bauabschnittes der Maßnahme „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“ wird zugestimmt. Die
Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt dabei entsprechend des Maßnahmenplans
für den 1. Bauabschnitt (s. Anlage 2).
3. Die Verwaltung wird mit der sofortigen
Umsetzung des Bauprogramms beauftragt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Nottuln plant seit 2013 den
barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln. In der
Hauptsache geht es um die Angleichung des Niveaus von Straßen und Gehwegen, um
die Verbreiterung bzw. Neuanlage von angemessen breiten Gehwegen (sog.
„Komfortwege“), um die Schaffung von barrierefreien Querungsmöglichkeiten und
grundsätzlich die Beseitigung von Barrieren auf den Wegen. Die Umsetzung soll
in drei Bauabschnitten in den Jahren 2017 – 2019 erfolgen.
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen
und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in zahlreichen Ausschusssitzungen,
zuletzt ausführlich in der Ausschusssitzung am 16.11.2016 behandelt (VL 157/2016).
In dieser Sitzung wurde die Umsetzung der seit 2012 entstandenen Gesamtkonzeption
erneut seitens des Ausschusses grundsätzlich bestätigt.
In der Sitzung am 16.11.2016 wurde seitens der
Gemeinde die Materialauswahl für eine Vorzugsvariante vorgestellt. Dieser wurde
grundsätzlich zugestimmt. Vor der abschließenden Entscheidung über das Material
wurden jedoch seitens des Ausschusses eine Visualisierung dieser Variante sowie
mehrerer Vorschläge für die Gestaltung der Rinne gefordert. Dies liegt zur
heutigen Sitzung vor.
Ein weiteres Schwerpunktthema der Sitzung am
16.11.2016 war die Erhebung bzw. Berechnung der KAG-Beiträge.
In der heutigen Sitzung wird dem Ausschuss das
Bauprogramm einschließlich der Materialauswahl zum Beschluss vorgelegt.
Mit einem Baubeschluss der zuständigen politischen
Gremien über den 1. Bauabschnitt können die weiteren Planungen für den ersten
Bauabschnitt in Auftrag gegeben werden. Anschließend an die Planungsphase würde
der eigentliche Baustart dann im Sommer 2017 liegen. Die Bauzeit wird bei
planmäßigem Verlauf rund 3 Monate in Anspruch nehmen (vgl. 1.3 Zeitplan).
1. Bauprogramm
1.1
Räumliche Lage und Umfang erster Bauabschnitt
Das Vorhaben barrierefreier Umbau ist in drei
Bauabschnitte unterteilt (s. Anlage 1). Der erste Bauabschnitt erstreckt sich
von der Heriburgstraße / Einmündung Twiaelf-Lampen-Hok über die den
Kreuzungsbereich Twiaelf-Lampen-Hok/Kirchplatz/Hagenstraße, den weiteren
Verlauf der Straße Kirchplatz bis kurz vor die Kreuzung
Kirchplatz/Stiftsstraße. Im Bereich der Hagenstraße zählt ein kurzer Abschnitt,
im Bereich der Burgstraße ein längerer Abschnitt Gehweg hinzu.
Die hier geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere
eine Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege, eine Angleichung des Niveaus
dieser Anlagen und die Anlage von barrierefreien Querungsstellen. Grundlage für
das Umbauprogramm in diesem Abschnitt ist zum jetzigen Zeitpunkt der Planung
der Maßnahmenplan (s. Anlage 2).
1.2
Materialauswahl für die Oberflächen der Gehwege und der Fahrbahn /
Visualisierung
Die Verwaltung der Gemeinde Nottuln hat in Abstimmung
mit dem externen Fachplaner in der Ausschusssitzung am 16.11.2016 eine Vorzugsvariante
für den Umbau des Ortskerns von Nottuln vorgeschlagen. Hinsichtlich der
ausführlichen Beschreibung der Vorzugsvariante und der Begründung für die
Materialwahl wird insofern auf die Vorlage 157/2016 verwiesen. Dieser
Vorzugsvariante wurde grundsätzlich zugestimmt. Die dazugehörige Visualisierung
und die Varianten zur Gestaltung der Rinne liegen dem Ausschuss mit der Vorlage
zur heutigen Sitzung vor (s. Anlage 4).
Materialauswahl:
- Fahrbahn: Naturstein bestandsorientiert. Hierzu
wird der Bestand aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes
Natursteinpflaster ergänzt, neu verlegt und neu verfugt.
- Gehwege: Betonstein in Klinkeroptik
(„Riemchen“), Format ca. 21x7x8 cm, Farbe rot/schwarz
- Barrierefreie Übergänge über die
Straßen: Naturstein gesägt.
- Mischfläche im Bereich der Kreuzung
Kirchplatz/Burgstraße: Betonsteinpflaster in Antikoptik. Format
ca. 20x30x10 cm, Farbe braun/schwarz.
Hinsichtlich der Farbgebung ist darauf hinzuweisen,
dass diese im Detail je nach Hersteller der Steine leicht variieren kann.
Diese Materialwahl entspricht aus Sicht der
Verwaltung den hohen gestalterischen Ansprüchen im historischen Ortskern, sie
greift die Wünsche der Bevölkerung auf und hält den vorgegebenen Kostenrahmen
ein.
Ein weiteres Abstimmungsgespräch über die o. g.
Materialwahl mit dem Denkmalschutz hat nach Erstellung der Vorlage stattgefunden.
Hierüber wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Varianten
der Rinne
Für die Rinne kommen grundsätzlich die
Ausführungen in Betonstein oder auch in Naturstein in Frage. Notwendig ist
jedoch ein 3er Stein, eine dezentere 2teilige Rinne ist hinsichtlich der
barrierefreien Querung suboptimal und wurde vom Fördermittelgeber abgelehnt.
Eine Natursteinrinne ist hinsichtlich der
Barrierefreiheit im Vergleich zum Betonstein nachteilig zu bewerten (uneben).
Schwerwiegender sind jedoch die mit der Herstellung einer Natursteinrinne
verbundenen Mehrkosten, die durch das Material und insbesondere die
aufwendigere Art der Verlegung begründet sind. Darüber hinaus muss bei der
Farbgebung die Vorgabe der Bezirksregierung berücksichtigt werden, eine klare
optische Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn herzustellen.
Bei der Ausführung in Betonstein stehen hellere
oder dunklere Grautöne zur Auswahl, weiterhin verschiedene Betonsteinmodelle. Die
Kosten der unterschiedlichen Betonsteinvarianten für die Rinne weichen nur
geringfügig voneinander ab (kostenneutral).
Vor diesem Hintergrund stehen folgende Materialvarianten
zur Auswahl, die auch in der Sitzung ausgestellt werden:
- Fa Berding, Betonstein: dreizeilige Rinne aus
einem Stein, anthrazit
- Fa Berding, Betonstein: dreizeilige Rinne aus
einem Stein, heller Grauton
- Fa Klostermann, Betonstein: dreizeilige Rinne
aus drei Einzelsteinen, heller Grauton
- Fa Pebüso, Betonstein: dreizeilige Rinne aus
drei Steinen, Grauton
Visualisierung
(s. Anlage 4)
Die vorliegende Visualisierung zeigt für zwei
wesentliche Bereiche des 1. Bauabschnitts, den Kreuzungsbereich
Twiaelf-Lampen-Hok/Kirchplatz/Hagenstraße und den Bereich der Kreuzung
Kirchplatz/Burgstraße (Mischfläche) die Materialauswahl der Vorzugsvariante. Hinsichtlich
der Rinne sind zwei Varianten, ein heller und ein dunkler Betonstein, dargestellt.
1.3
Zeitplan
Der Zeitplan sieht die Fertigstellung des 1.
Bauabschnitts bis spätestens zum Martinimarkt (04. - 06.11.2017) vor. Dieser
Zeitplan kann nur gehalten werden, wenn in der heutigen Sitzung ein positiver
Beschluss getroffen wird.
An den Baubeschluss der zuständigen politischen
Gremien im März schließt sich die Beauftragung der weiteren Planung an. Die
Ausführungsplanung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses erfolgt im
März/April. Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen kann dann im Mai/Juni
erfolgen. Die Bauarbeiten können bei optimalem Zeitplan im Juli/August beginnen
und dauern voraussichtlich 3 Monate. Das Natursteinpflaster benötigt eine
Ruhephase von 4 Wochen.
Bei evtl. Unwägbarkeiten in der Planung bzw.
Bauphase muss der Zeitplan entsprechend angepasst werden. Zur Sicherstellung
des Ablaufes vom Martinimarkt muss bei Verzögerungen in der Bauphase mit
Provisorien (z. B. Auflage von Metallplatten, Aufschotterung o. ä.) der
Ortskern für den Martinimarkt nutzbar gemacht werden. Die genaue Ausgestaltung
einer provisorischen Lösung kann erst anhand des dann vorliegenden Baustandes geplant
werden.
1.4
Baustellenorganisation und Information bzw. Beteiligung der Anlieger
Der genaue Ablauf der Bauphase und die
Organisation der Baustelle sind erst mit dem Vorliegen der Ausführungsplanung
absehbar. Die geplante Baumaßnahme wird zwangsläufig Einschränkungen des Fuß-,
Rad- und motorisierten Verkehrs mit sich bringen, für einen bestimmten Zeitraum
ist mit einer Vollsperrung des Bereiches zu rechnen.
Neben diesen Zwangspunkten der technischen
Abwicklung wird die Gemeinde die betroffenen Anlieger informieren und
insbesondere die Bedürfnisse der anliegenden Unternehmer berücksichtigen. Es
ist vorgesehen, ein bis zwei Vertreter der anliegenden Unternehmen
kontinuierlich an der Baustellenplanung zu beteiligen.
Die Zugänge zu den Häusern und Geschäften zu Fuß
werden gewährleistet. Der Anlieferverkehr wird über Alternativrouten
sichergestellt.
Während der Dauer der Baumaßnahme werden die
Parkplätze im ersten Bauabschnitt entfallen und hierdurch Besucher des
Ortskerns eingeschränkt. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, plant die
Gemeinde während dieser Zeit einen temporären Parkplatz mit einer angemessenen
Zahl von Ersatzparkplätzen im Ortskern einzurichten.
Vor den Sommerferien (Juni) ist eine große
öffentliche Informationsveranstaltung zur konkreten Planung und zum Bauablauf
für alle interessierten Bürger geplant.
Aktuelle Informationen zum Ablauf der Bauphase
werden kontinuierlich und aktuell auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Zusätzlich wird es für Fragen rund um die
Umbaumaßnahme und den Baustellenablauf einen Ansprechpartner bei der Gemeinde
geben, der telefonisch für Anfragen aus der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
1.5
Erhebung von KAG-Beiträgen
Seit rd. einem Jahr erfolgt seitens der Gemeinde
eine eingehende Rechtsprüfung darüber, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu
einer KAG-Beitragspflicht führen und wie diese Beiträge zu berechnen sind.
Die Rechtsprüfung durch die RA Kanzlei
Hüttenbrink, Burke, Rohde Münster, umfasst mittlerweile verschiedenste
Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Untersuchungen und Prüfungen haben
u.a. eine eindeutige KAG-Pflicht ergeben. Hinsichtlich der ausführlichen
Darstellung der Frage der KAG-Beiträge wird insofern auf die Vorlage 157/2016
verwiesen.
Seitens der Gemeinde Nottuln wurde die
voraussichtliche Höhe der Beiträge für jeden betroffenen Anlieger ermittelt.
Die Ermittlung wurde auf Grundlage des bisherigen Stands der Planungen und
Kosten durchgeführt. Die ermittelten Beiträge wurden im nicht-öffentlichen Teil
der o. g. Sitzung vorgestellt. Nach erneuter Rechtsprüfung hat sich die
Gemeinde dazu entschlossen, die KAG-Beiträge entgegen der letzten Mitteilung
vom November 2016 in einem Abrechnungsabschnitt zu berechnen. Mit dieser
Abrechnungsvariante kommt es zu einer gleichmäßigen Verteilung unter den
betroffenen Anliegern. Die Höhe der KAG-Beiträge wird im nicht-öffentlichen
Teil der heutigen Sitzung mitgeteilt.
Die hiervon betroffenen Anlieger sollen bereits im
April / Mai hinsichtlich ihrer KAG-Beiträge in Einzelgesprächen bei der
Gemeinde informiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts
entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von
insgesamt 413.000 €.
Aus der Städtebauförderung fließen für den 1.
Bauabschnitt Fördermittel in Höhe von rd. 146.000 €. Bei der Berechnung der
Förderung wurden seitens der Bezirksregierung zu erwartende KAG-Beiträge in
Höhe von 150.000 € abgezogen. Die Höhe der KAG-Beiträge hat sich jedoch nach
den neuesten Erkenntnissen zur Abrechnung der Beiträge geändert und beläuft
sich jetzt auf rd. 104.000 EUR. Durch die niedrigeren KAG-Beiträge entstehen
insgesamt Mehrkosten für die Gemeinde Nottuln. Die Gemeinde Nottuln wird bei
der Bezirksregierung einen Antrag auf Förderung der entstehenden Mehrkosten stellen.
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtslageplan mit Bauabschnitten
Anlage 2 Maßnahmenplan 1. Bauabschnitt
Anlage 3 Querschnitte (Beispiele)
Anlage 4 Visualisierung Materialauswahl
„Vorzugsvariante“
Anlage 5 Stellungnahme der RA Kanzlei Dr.
Hüttenbrink