Betreff
Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln
1. Bauabschnitt: Beschluss über das Bauprogramm
Vorlage
043/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Als Rinne wird die Materialvariante … [wird in der Sitzung erörtert] ausgewählt.

2. Dem Bauprogramm für die Realisierung des 1. Bauabschnittes der Maßnahme „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“ wird zugestimmt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt dabei entsprechend des Maßnahmenplans für den 1. Bauabschnitt (s. Anlage 2).

3. Die Verwaltung wird mit der sofortigen Umsetzung des Bauprogramms beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln plant seit 2013 den barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln. In der Hauptsache geht es um die Angleichung des Niveaus von Straßen und Gehwegen, um die Verbreiterung bzw. Neuanlage von angemessen breiten Gehwegen (sog. „Komfortwege“), um die Schaffung von barrierefreien Querungsmöglichkeiten und grundsätzlich die Beseitigung von Barrieren auf den Wegen. Die Umsetzung soll in drei Bauabschnitten in den Jahren 2017 – 2019 erfolgen.

Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in zahlreichen Ausschusssitzungen, zuletzt ausführlich in der Ausschusssitzung am 16.11.2016 behandelt (VL 157/2016). In dieser Sitzung wurde die Umsetzung der seit 2012 entstandenen Gesamtkonzeption erneut seitens des Ausschusses grundsätzlich bestätigt.

In der Sitzung am 16.11.2016 wurde seitens der Gemeinde die Materialauswahl für eine Vorzugsvariante vorgestellt. Dieser wurde grundsätzlich zugestimmt. Vor der abschließenden Entscheidung über das Material wurden jedoch seitens des Ausschusses eine Visualisierung dieser Variante sowie mehrerer Vorschläge für die Gestaltung der Rinne gefordert. Dies liegt zur heutigen Sitzung vor.

Ein weiteres Schwerpunktthema der Sitzung am 16.11.2016 war die Erhebung bzw. Berechnung der KAG-Beiträge.

In der heutigen Sitzung wird dem Ausschuss das Bauprogramm einschließlich der Materialauswahl zum Beschluss vorgelegt.

Mit einem Baubeschluss der zuständigen politischen Gremien über den 1. Bauabschnitt können die weiteren Planungen für den ersten Bauabschnitt in Auftrag gegeben werden. Anschließend an die Planungsphase würde der eigentliche Baustart dann im Sommer 2017 liegen. Die Bauzeit wird bei planmäßigem Verlauf rund 3 Monate in Anspruch nehmen (vgl. 1.3 Zeitplan).

 

1. Bauprogramm

1.1 Räumliche Lage und Umfang erster Bauabschnitt

Das Vorhaben barrierefreier Umbau ist in drei Bauabschnitte unterteilt (s. Anlage 1). Der erste Bauabschnitt erstreckt sich von der Heriburgstraße / Einmündung Twiaelf-Lampen-Hok über die den Kreuzungsbereich Twiaelf-Lampen-Hok/Kirchplatz/Hagenstraße, den weiteren Verlauf der Straße Kirchplatz bis kurz vor die Kreuzung Kirchplatz/Stiftsstraße. Im Bereich der Hagenstraße zählt ein kurzer Abschnitt, im Bereich der Burgstraße ein längerer Abschnitt Gehweg hinzu.

Die hier geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere eine Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege, eine Angleichung des Niveaus dieser Anlagen und die Anlage von barrierefreien Querungsstellen. Grundlage für das Umbauprogramm in diesem Abschnitt ist zum jetzigen Zeitpunkt der Planung der Maßnahmenplan (s. Anlage 2).

1.2 Materialauswahl für die Oberflächen der Gehwege und der Fahrbahn / Visualisierung

Die Verwaltung der Gemeinde Nottuln hat in Abstimmung mit dem externen Fachplaner in der Ausschusssitzung am 16.11.2016 eine Vorzugsvariante für den Umbau des Ortskerns von Nottuln vorgeschlagen. Hinsichtlich der ausführlichen Beschreibung der Vorzugsvariante und der Begründung für die Materialwahl wird insofern auf die Vorlage 157/2016 verwiesen. Dieser Vorzugsvariante wurde grundsätzlich zugestimmt. Die dazugehörige Visualisierung und die Varianten zur Gestaltung der Rinne liegen dem Ausschuss mit der Vorlage zur heutigen Sitzung vor (s. Anlage 4).

Materialauswahl:

  1. Fahrbahn: Naturstein bestandsorientiert. Hierzu wird der Bestand aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes Natursteinpflaster ergänzt, neu verlegt und neu verfugt.
  2. Gehwege: Betonstein in Klinkeroptik („Riemchen“), Format ca. 21x7x8 cm, Farbe rot/schwarz
  3. Barrierefreie Übergänge über die Straßen: Naturstein gesägt.
  4. Mischfläche im Bereich der Kreuzung Kirchplatz/Burgstraße: Betonsteinpflaster in Antikoptik. Format ca. 20x30x10 cm, Farbe braun/schwarz.

Hinsichtlich der Farbgebung ist darauf hinzuweisen, dass diese im Detail je nach Hersteller der Steine leicht variieren kann.

Diese Materialwahl entspricht aus Sicht der Verwaltung den hohen gestalterischen Ansprüchen im historischen Ortskern, sie greift die Wünsche der Bevölkerung auf und hält den vorgegebenen Kostenrahmen ein.

Ein weiteres Abstimmungsgespräch über die o. g. Materialwahl mit dem Denkmalschutz hat nach Erstellung der Vorlage stattgefunden. Hierüber wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Varianten der Rinne

Für die Rinne kommen grundsätzlich die Ausführungen in Betonstein oder auch in Naturstein in Frage. Notwendig ist jedoch ein 3er Stein, eine dezentere 2teilige Rinne ist hinsichtlich der barrierefreien Querung suboptimal und wurde vom Fördermittelgeber abgelehnt.

Eine Natursteinrinne ist hinsichtlich der Barrierefreiheit im Vergleich zum Betonstein nachteilig zu bewerten (uneben). Schwerwiegender sind jedoch die mit der Herstellung einer Natursteinrinne verbundenen Mehrkosten, die durch das Material und insbesondere die aufwendigere Art der Verlegung begründet sind. Darüber hinaus muss bei der Farbgebung die Vorgabe der Bezirksregierung berücksichtigt werden, eine klare optische Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn herzustellen.

Bei der Ausführung in Betonstein stehen hellere oder dunklere Grautöne zur Auswahl, weiterhin verschiedene Betonsteinmodelle. Die Kosten der unterschiedlichen Betonsteinvarianten für die Rinne weichen nur geringfügig voneinander ab (kostenneutral).

Vor diesem Hintergrund stehen folgende Materialvarianten zur Auswahl, die auch in der Sitzung ausgestellt werden:

  1. Fa Berding, Betonstein: dreizeilige Rinne aus einem Stein, anthrazit
  2. Fa Berding, Betonstein: dreizeilige Rinne aus einem Stein, heller Grauton
  3. Fa Klostermann, Betonstein: dreizeilige Rinne aus drei Einzelsteinen, heller Grauton
  4. Fa Pebüso, Betonstein: dreizeilige Rinne aus drei Steinen, Grauton

 

Visualisierung (s. Anlage 4)

Die vorliegende Visualisierung zeigt für zwei wesentliche Bereiche des 1. Bauabschnitts, den Kreuzungsbereich Twiaelf-Lampen-Hok/Kirchplatz/Hagenstraße und den Bereich der Kreuzung Kirchplatz/Burgstraße (Mischfläche) die Materialauswahl der Vorzugsvariante. Hinsichtlich der Rinne sind zwei Varianten, ein heller und ein dunkler Betonstein, dargestellt.

1.3 Zeitplan

Der Zeitplan sieht die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts bis spätestens zum Martinimarkt (04. - 06.11.2017) vor. Dieser Zeitplan kann nur gehalten werden, wenn in der heutigen Sitzung ein positiver Beschluss getroffen wird.

An den Baubeschluss der zuständigen politischen Gremien im März schließt sich die Beauftragung der weiteren Planung an. Die Ausführungsplanung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses erfolgt im März/April. Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen kann dann im Mai/Juni erfolgen. Die Bauarbeiten können bei optimalem Zeitplan im Juli/August beginnen und dauern voraussichtlich 3 Monate. Das Natursteinpflaster benötigt eine Ruhephase von 4 Wochen.

Bei evtl. Unwägbarkeiten in der Planung bzw. Bauphase muss der Zeitplan entsprechend angepasst werden. Zur Sicherstellung des Ablaufes vom Martinimarkt muss bei Verzögerungen in der Bauphase mit Provisorien (z. B. Auflage von Metallplatten, Aufschotterung o. ä.) der Ortskern für den Martinimarkt nutzbar gemacht werden. Die genaue Ausgestaltung einer provisorischen Lösung kann erst anhand des dann vorliegenden Baustandes geplant werden.

1.4 Baustellenorganisation und Information bzw. Beteiligung der Anlieger

Der genaue Ablauf der Bauphase und die Organisation der Baustelle sind erst mit dem Vorliegen der Ausführungsplanung absehbar. Die geplante Baumaßnahme wird zwangsläufig Einschränkungen des Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehrs mit sich bringen, für einen bestimmten Zeitraum ist mit einer Vollsperrung des Bereiches zu rechnen.

Neben diesen Zwangspunkten der technischen Abwicklung wird die Gemeinde die betroffenen Anlieger informieren und insbesondere die Bedürfnisse der anliegenden Unternehmer berücksichtigen. Es ist vorgesehen, ein bis zwei Vertreter der anliegenden Unternehmen kontinuierlich an der Baustellenplanung zu beteiligen.

Die Zugänge zu den Häusern und Geschäften zu Fuß werden gewährleistet. Der Anlieferverkehr wird über Alternativrouten sichergestellt.

Während der Dauer der Baumaßnahme werden die Parkplätze im ersten Bauabschnitt entfallen und hierdurch Besucher des Ortskerns eingeschränkt. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, plant die Gemeinde während dieser Zeit einen temporären Parkplatz mit einer angemessenen Zahl von Ersatzparkplätzen im Ortskern einzurichten.

Vor den Sommerferien (Juni) ist eine große öffentliche Informationsveranstaltung zur konkreten Planung und zum Bauablauf für alle interessierten Bürger geplant.

Aktuelle Informationen zum Ablauf der Bauphase werden kontinuierlich und aktuell auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Zusätzlich wird es für Fragen rund um die Umbaumaßnahme und den Baustellenablauf einen Ansprechpartner bei der Gemeinde geben, der telefonisch für Anfragen aus der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

1.5 Erhebung von KAG-Beiträgen

Seit rd. einem Jahr erfolgt seitens der Gemeinde eine eingehende Rechtsprüfung darüber, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen und wie diese Beiträge zu berechnen sind.

Die Rechtsprüfung durch die RA Kanzlei Hüttenbrink, Burke, Rohde Münster, umfasst mittlerweile verschiedenste Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Untersuchungen und Prüfungen haben u.a. eine eindeutige KAG-Pflicht ergeben. Hinsichtlich der ausführlichen Darstellung der Frage der KAG-Beiträge wird insofern auf die Vorlage 157/2016 verwiesen.

Seitens der Gemeinde Nottuln wurde die voraussichtliche Höhe der Beiträge für jeden betroffenen Anlieger ermittelt. Die Ermittlung wurde auf Grundlage des bisherigen Stands der Planungen und Kosten durchgeführt. Die ermittelten Beiträge wurden im nicht-öffentlichen Teil der o. g. Sitzung vorgestellt. Nach erneuter Rechtsprüfung hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, die KAG-Beiträge entgegen der letzten Mitteilung vom November 2016 in einem Abrechnungsabschnitt zu berechnen. Mit dieser Abrechnungsvariante kommt es zu einer gleichmäßigen Verteilung unter den betroffenen Anliegern. Die Höhe der KAG-Beiträge wird im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung mitgeteilt.

Die hiervon betroffenen Anlieger sollen bereits im April / Mai hinsichtlich ihrer KAG-Beiträge in Einzelgesprächen bei der Gemeinde informiert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 413.000 €.

Aus der Städtebauförderung fließen für den 1. Bauabschnitt Fördermittel in Höhe von rd. 146.000 €. Bei der Berechnung der Förderung wurden seitens der Bezirksregierung zu erwartende KAG-Beiträge in Höhe von 150.000 € abgezogen. Die Höhe der KAG-Beiträge hat sich jedoch nach den neuesten Erkenntnissen zur Abrechnung der Beiträge geändert und beläuft sich jetzt auf rd. 104.000 EUR. Durch die niedrigeren KAG-Beiträge entstehen insgesamt Mehrkosten für die Gemeinde Nottuln. Die Gemeinde Nottuln wird bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Förderung der entstehenden Mehrkosten stellen.

 


Anlagen:

Anlage 1        Übersichtslageplan mit Bauabschnitten

Anlage 2        Maßnahmenplan 1. Bauabschnitt

Anlage 3        Querschnitte (Beispiele)

Anlage 4        Visualisierung Materialauswahl „Vorzugsvariante“

Anlage 5        Stellungnahme der RA Kanzlei Dr. Hüttenbrink