Betreff
Stellenplan 2017
Vorlage
036/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der mit dem Haushaltsplan 2017 vorgelegte Stellenplan wird beschlossen.


Sachverhalt:

I.             Veränderungen im Stellenplan

 

In der nicht öffentlichen Sitzungsvorlage sind die Änderungen im Stellenplan 2017 gegenüber dem Vorjahr - unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber/innen - dargestellt worden.

Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung von sog. kw-Vermerken (künftig wegfallend) sowie der Verschiebung von Stellen zu anderen Organisationsbereichen auch Stellenausweitungen für den Flüchtlingsbereich vorgenommen wurden:

 

 Für den Flüchtlingsbereich

1.    Neueinrichtung einer Stelle zur Unterstützung der Ehrenamtskoordination (Entgeltgruppe 6 TVöD)

 

2.    Neueinrichtung von zwei weiteren Stellen für das Aufgabengebiet Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG (Entgeltgruppe 9a TVöD).

 

3.    Neueinrichtung einer Stelle  für die Betreuung von Asylbewerbern/Aussiedlern (Entgeltgruppe 9b  (S12) TVöD).

 

4.    Neueinrichtung einer weiteren Stelle für den Bereich Hausmeister für Übergangswohnheime und Mietwohnungen (Entgeltgruppe 6 TVöD).

 

5.    Neueinrichtung einer Architektenstelle für das Gebäudemanagement (Entgeltgruppe 11 TVöD).

 

 Für den Demografieausgleich

6.    Nachwuchskräftestellen für den Demografieausgleich (Entgeltgruppe 5 TVöD)

 

a.    1 Stelle gestrichen

b.    1 Stelle in den Organisationsbereich Ordnungswesen umgesiedelt

c.    2 Stellen neu eingerichtet (für eigene Auszubildende)

 

 

Wie vorstehend dargestellt, wurde der Stellenplan bedingt durch die Flüchtlingssituation um sechs Stellen erweitert. Auch wenn die weitere Entwicklung derzeit nicht abschätzbar ist, so sollte aus Sicht der Verwaltungsleitung dennoch eine dauerhafte Stellenausweitung erfolgen. Im Hinblick auf den bereits sich jetzt abzeichnenden Fachkräftemangel im Rahmen der Stellenbesetzungsverfahren sollte die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Mitarbeiter/innen sich auch dauerhaft zu sichern. Im Hinblick auf die Altersstruktur der dauerhaft beschäftigten Mitarbeiter/innen und die Bandbreite der nun eingerichteten Stellen (2 Verwaltungsfachangestellte, 1 Dipl.-Sozialarbeiterin, 1 Hausmeister, 1 Architektin) ist auch ein anderweitiger Einsatz als im derzeitigen Aufgabengebiet mittelfristig möglich.

 

 

 

 

 

 

 

II.           Neue Entgeltordnung

 

Die neue Entgeltordnung zum TVöD ist am 01. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit wird die Tarifeinigung vom 29. April 2016 umgesetzt.

 

Für die meisten Mitarbeiter/innen wird sich die Überleitung in diese neue Entgeltordnung sehr einfach gestalten. Sie behalten ihre bisherige Entgeltgruppe und Stufe. Auch ihre angefangene Stufenlaufzeit bleibt erhalten. Sofern sich für die ihnen übertragene Tätigkeit nach der neuen Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung ergibt, haben sie ab dem 01. Januar 2017 ein Jahr lang Zeit (Ausschlussfrist), diese höhere Eingruppierung zu beantragen.

 

Hinsichtlich der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist nennenswert, dass neue ausbildungsbezogene Tätigkeitsmerkmale für die Entgeltgruppe 5 (abgeschlossene mindestens 3-jährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit) sowie für die Entgeltgruppe 9b (abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit) vereinbart sind. Ferner sind die bisher dem ehemaligen Arbeiterbereich vorbehaltenen Entgeltgruppen 4 und 7 auch für den Bereich der ehemaligen Angestellten geöffnet worden.

 

Die Entgeltgruppe 9 TVöD, in der bisher Tätigkeiten von der Vergütungsgruppe Vc BAT mit Aufstieg bis zur Vergütungsgruppe IVb BAT ohne Aufstieg zusammengefasst waren, ist in die neuen Entgeltgruppen 9a bis 9c TVöD unterteilt worden. Dabei entspricht die bisherige stufenbegrenzte Entgeltgruppe 9 (Stufe 5 nach neun Jahren Stufe 4, keine Stufe 6) der neuen Entgeltgruppe 9a und die bisherige nicht stufenbegrenzte Entgeltgruppe 9 der neuen Entgeltgruppe 9b. Für die neue Entgeltgruppe 9c sind Tabellenentgelte zwischen den bisherigen Entgeltgruppen 9 und 10 vereinbart.

 

Im Stellenplan 2017 sind die Umschlüsselungen der bisherigen Entgeltgruppe 9 zu den neuen Entgeltgruppen 9a und 9b bereits erfolgt.

 

Insgesamt werden allerdings noch Änderungen zur neuen Entgeltordnung erwartet. Etwaige Anpassungen werden im Stellenplan 2018 nachträglich erfolgen.

 

So haben sich die Tarifvertragsparteien im Nachgang wegen der Frage der speziellen landesbezirklichen Regelungen für die Schulhausmeister mit Wirkung vom 01.01.2017 auf die Eingruppierung nach qm-Fläche verständigt.   

 

 

III.         Personalkostenentwicklung

Die Personalaufwendungen werden grundsätzlich jährlich neu kalkuliert. Dabei werden immer nur die Stellen aus dem Stellenplan kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden. So werden z.B. nur die Personalkosten von den Personen eingerechnet, die auch tatsächlich in dem Jahr beschäftigt werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um rund T€ 90   erhöht. Die wesentlichen Gründe hierfür sind:

                                                                                                                        

1.    Für die tarifliche Beschäftigten wurde eine Tariferhöhung von 2,4%

berücksichtigt. Für die Beamtinnen und Beamte wurde eine

Anpassung von 2,2% beginnend zum 01.07.2017 einkalkuliert.                     89 T€

Stellenausweitungen insbesondere für den Flüchtlingsbereich.                     235 T€

 

Dem gegenüber stehen aber geringere Kosten durch eine Anpassung der Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten i.H.v. rd. 224 T€.

 

 

IV.          Pensions- und Beihilferückstellungen

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2017 – 2020 vorgenommen.

 

 

IV.1    Versorgungsempfänger

In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Entgegen der Hochrechnung aus dem Vorjahr reduzieren sich die Versorgungszahlungen um 136 T€. Zudem ist eine Reduzierung der Pensionsrückstellungen (rd. 28 T€) unterstellt worden.

 

Insgesamt ist eine positive Veränderung von 152 T€ zu verzeichnen.

 

Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamten sowie der Pensionäre zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.

 

IV.2    Aktive Beamte

Für die aktiven Beamten sind die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen (siehe III.).


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2017 sind mit 5.006.503 € kalkuliert.

 

Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 557.628 € eingeplant. Über die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2017 soll eine Reduzierung um 35.000 € auf 522.628 € erfolgen, aufgrund einer geänderten Abschlagsrechnung für die Versorgungs-aufwendungen für ehemalige Beamtinnen und Beamte.


Anlagen:

 

·         Siehe Entwurf Haushalt 2017, blaue Seiten

 

·         Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 – Aufstockung des Personals im Bereich des Bau- und Planungsamtes