Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
026/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Nottuln vom 01.02.2017 gemäß Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.


Sachverhalt:

Zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Das BHKG löst das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vollständig ab. Dadurch ist die Ermächtigungsgrundlage für die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Nottuln vom 21.02.2000 in der z.Zt. gültigen Fassung vom 05.10.2001 entfallen. Auf der Grundlage des BHKG (§ 52 Abs. 5) wurde eine neue Satzung erarbeitet, die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.

Im Wesentlichen spricht das BHKG nicht mehr von einer Brandschau, sondern von einer Brandverhütungsschau, gemäß § 26 BHKG. Im Übrigen ist die Brandverhütungsschau beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad der Objekte in Zeitabständen von jetzt längstens sechs Jahren durchzuführen.

Grundlage für die Liste der Brandschauobjekte für Gebäude und Einrichtungen, die nach § 1 der Satzung der Brandverhütungsschau unterliegen, ist die Aufstellung der Brandschauobjekte der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen und des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Die Liste ist als Anlage 2 der Satzung dieser Vorlage beigefügt.

Der Beschluss ist vom Rat zu fassen.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen beschließt eine entsprechende Empfehlung.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Satzungstext nebst Anlage