Betreff
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Nottuln bei Einsätzen der Feuerwehr
Vorlage
025/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Nottuln bei Einsätzen der Feuerwehr vom 01.02.2017 gemäß Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.


Sachverhalt:

Zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Das BHKG löst das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vollständig ab und deckt nunmehr auch neuere Entwicklungen im Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen ab, die bislang nicht dargestellt wurden.

Mit Neufassung des Gesetzes ergeben sich Änderungen für die Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln:

Ø  die Ergänzung der Tatbestände, nach denen eine kostenpflichtige Abrechnung der Einsätze zulässig ist und die Neuaufnahme des Kostenersatzes für die bei einem Brand in einem Industrie- oder Gewerbebetrieb aufgewandten Sonderlöschmittel und für die kostenpflichtige Heranziehung Dritter

Ø  die Erweiterung des Kostenbegriffs gemäß § 52 Abs. 4 BHKG

Um die kostenpflichtigen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln auch nach Inkrafttreten des BHKG rechtssicher abrechnen zu können, ist es erforderlich, eine neue Satzung zu erlassen, da die bisherige Satzung über Kostenersatz für Einsätze nach dem Inkrafttreten des BHKG nur übergangsweise anwendbar ist.

Der Beschluss ist vom Rat zu fassen.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen beschließt eine entsprechende Empfehlung.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Satzungstext nebst Anlage