Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2016/2017
Vorlage
010/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 9.293.660,93 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 bis 2020 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Ermächtigungsübertragung wird in den künftigen Jahresabschlüssen buchhalterisch nicht mehr in einer Sonderrücklage erfasst.


Sachverhalt:

Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2016 nach 2017

 

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu, der gemeindliche Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2016 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 9.293.660,93 € in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Dagegen stehen Einzahlungen aus der Erschließung und aus Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Nottuln Nord in Höhe von 2.336.210,00 €. Die Zusammensetzung ist der Anlage „Ermächtigungsübertragungen 2016/2017“ zu entnehmen.

Auf folgende Besonderheiten ist bei den Ermächtigungsübertragungen hinzuweisen:

  1. Für die Feuerwehr musste u.a. Einsatzkleidung angeschafft werden. Für diese Dinge ist ein sogenannter Festwert gebildet worden, so dass Neuanschaffungen im Aufwand zu verbuchen sind und gleichzeitig als investive Auszahlung. Somit wird für diese Investition die Ergebnisrechnung 2017 mit 1.800,00 € belastet.
  2. Die konsumtiven Auszahlungen in Höhe von 722.265,48 € betreffen Maßnahmen, die auf das gemeindliche Anlagevermögen keine Auswirkungen haben. Es handelt sich hierbei um Transferauszahlungen und um Auszahlungen aus aktivierbaren Zuwendungen.
  3. Die Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen im Vergleich zu den Vorjahren ist auf folgende wesentliche Projekte zurückzuführen:

·         Übergangswohnheime (2. Nachtrag 2016)    rd. 4,50 Mio. €

·         Baugebiet Nottuln Nord                             rd. 1,60 Mio. €

·         2 Feuerwehrfahrzeuge                               rd. 0,80 Mio. €

·         Gewerbegebiet Beisenbusch                       rd. 0,70 Mio. €

·         Handlungskonzept Ortskern Nottuln             rd. 0,65 Mio. €

         GESAMT                                                 rd. 8,25 Mio. €

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2017 9.942.346,- €. Die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel entsprechend gemindert werden. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2017 = -1.485.975,- €) und der Kreditermächtigung für den Bau der Flüchtlingsunterkünfte (4.000.000,- €) sowie der Einzahlungen aus der Erschließung des Baugebietes Nottuln Nord (2.336.210,- €) auf 5.498.920,- € zum 31.12.2017 reduzieren (siehe Anlage „Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen von 2016 nach 2017“).

Zwischenzeitlich haben sich diverse Einnahme- und Ausgabepositionen konkretisiert, die ihren Einzug in die Änderungsliste finden. Ebenso ergeben sich weitere Veränderungen durch die Beschlüsse in den Fachausschüssen, die sich auf die Darstellung der liquiden Mittel auswirken werden.

In den Jahresabschlüssen seit der NKF-Einführung wurde die Höhe der Kreditermächtigung als Sonderrücklage dargestellt. Dies ist jedoch lediglich eine Kannbestimmung. Durch den Wechsel zu einem neuen Wirtschaftsprüfungsunternehmen und dessen Auffassung zu der Darstellung wird darauf künftig verzichtet. Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Sonderrücklage als auch die Allgemeine Rücklage Bestandteile des Eigenkapitals sind und damit dessen Höhe nicht beeinflussen. Aus Gründen der Vereinfachung in der buchhalterischen Abwicklung schließt sich die Verwaltung der Auffassung des Wirtschaftsprüfers an.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2016 in das Haushaltsjahr 2017 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 9.293.660,93 €. Dagegen stehen zu erwartende Einzahlungen in Höhe von 2.336.210,00 €, die mit der Erschließung des Baugebietes Nottuln Nord realisiert werden können. Zum 01.01.2017 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 9.942.346,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2017 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2017 = -1.485.975,- €) und der Kreditermächtigung für den Bau der Flüchtlingsunterkünfte (4.000.000,- €) auf 5.498.920,- € reduzieren.

 


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2016/2017

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen 2016/2017