Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte XVII. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.10.1994 wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Satzung der
Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten
der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2016
festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2017 liegt inzwischen
vor. Demnach verringert sich für den Bereich
„Münstersche Aa“ der
Gebührensatz von 11,00 € auf 10,00 €/ha jährlich.
Die anderen
Gebührensätze bleiben unverändert. § 4
Abs. 2 der Satzung wird entsprechend geändert. (siehe beigefügten Satzungstext)
Bei den von den
Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2017 zu erhebenden Gebühren handelt es
sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2016 von der Gemeinde Nottuln an
die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
XVII. Satzungsänderung