1) Entwicklung 2016
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2017
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
a) Die Entwicklung 2016 wird zur Kenntnis
genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2017 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die
Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2016
Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die
Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis
einschließlich Juli 2016 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2016 folgende
Aussagen gemacht werden:
Deponiegebühren
Die Deponiegebühren für die Restabfälle aus
den 1,1 m³-Containern werden voraussichtlich ca. 12 t – das entspricht ca. 14 %
- unter den kalkulierten Tonagen von 86 t liegen. Dies entspricht jedoch
lediglich einem Betrag von ca. 1.700,00 €.
Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen
Prozentbereich wird es bei den an Wertstoffhof gesammelten Grünabfällen geben.
Aufgrund der Hochrechnungen für 2016 werden rd. 732 t Grünabfälle am
Wertstoffhof angeliefert werden. Die kalkulierte Menge i. H. v. 648 t wird
somit um 84 t bzw. ca. 12 % (ca. 5.5,00 €) überschritten.
Bei den verbleibenden Fraktionen (Rest-,
Sperr- und Biomüll, Papier, Holz sowie Kunst- und Schadstoffe) und der
Grundgebühr liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen
Mengen im einstelligen Prozentbereich.
Gemeindewerke
Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte
für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder
Müllablagerungen. Insgesamt wurden ca. 15.300,00 € in der Kalkulation
berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass
der angesetzte Betrag um ca. 38 % bzw. ca. 5.800,00 € unterschritten wird.
Für die Entleerung der Straßenpapierkörbe
wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen Abweichungen.
Wertstoffhof
Die für den Wertstoffhof zu erwartenden
Kosten für 2016 weichen nach aktuellem Stand um ca. 8 % ab. Für die Betreibung
werden demnach rd. 18.300,00 € mehr Kosten anfallen, als geplant. Hauptsächlich
ergibt sich die Abweichung aufgrund der gesunkenen Wertstofferlöse und der Mengensteigerungen
bei den Grünabfällen.
Entsorger
Bzgl. der Kosten für die gemeindliche
Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen
gerechnet. Hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen bei
rd. 1,5 %.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten
Beträgen. Auch die Erträge aus den Wertstofferlösen entsprechen schätzungsweise
den Erwartungen. Die Wertstofferlöse für die E-schrott und Metall werden zwar
niedriger ausfallen, können aber durch die Mehrerträge bei den Papiererlösen
ausgeglichen werden.
Die Entnahme des Sopos für 2016 i. H. v.
ca. 1.000,00 € wurde bereits zu Beginn des Jahres als Ertrag eingebucht.
Zu 2 )
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2017
Aufgrund der ständig variierenden
Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die
Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG
gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei
Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung
jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B.
Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis
vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert
werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages
hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2017
mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier,
E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren.
Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die
Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem
Handling der Verwertung haben.
|
2013 €/t |
2014 €/t |
2015 €/t |
2016 €/t |
2017 €/t |
Restabfälle |
147,00 € |
146,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
Sperrgut |
147,00 € |
146,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
Altholz |
6,00 € |
4,00 € |
4,00 € |
4,00 € |
60,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
80,00 € |
70,00 € |
66,00 € |
65,00 € |
65,00 € |
E-Schrott |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
79,00 € |
Altmetall |
105,00 € |
105,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
Papier |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
Umschlag1 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben und Sperrgut
Bei den
Benutzungsgebühren für Altholz kommt es zu einem starken Anstieg. Diese
Steigerung erfolgt aufgrund von Absatzschwierigkeiten. Die Nachfrage ist
gewaltig gesunken, so dass das Altholz der thermischen Verwertung zugeführt
werden muss.
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen. Für die Kalkulation 2017 werden die Erlöse/t zugrundegelegt, die
der Kreis Coesfeld ebenfalls ansetzt:
Erlöse |
2014 €/t |
2015 €/t |
2016 €/t |
2017 €/t |
|
Papier |
85,00 € |
85,00 € |
90,00 € |
100,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 1 |
242,00 € |
230,00 € |
190,00 € |
87,50 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 2 |
90,00 € |
90,00 € |
80,00 € |
--- € |
Kühlgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 3 |
110,00 € |
150,00 € |
82,00 € |
--- |
IT-Geräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
200,00 € |
225,00 € |
180,00 € |
70,75 € |
E-Kleingeräte |
Altmetall |
242,00 € |
230,00 € |
200,00 € |
103,00 € |
|
Altholz |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
---- |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
225,00 € |
142,50 € |
142,50 € |
70,75 € |
E-Kleingeräte/Container |
Kunststoff-Sperrmüll |
|
5,00 € |
7,50 € |
--- |
|
Die Entwicklungen
im Bereich Altpapiererlöse sind z. Zt. steigend. Die WBC gehen von einem
Anstieg der Erlöse aus und erwarten 100,00 €/t. Ob diese positive Entwicklung
weiterhin andauert, ist jedoch fraglich. Für die Sammelgruppe (SG) 1 und 5 sind
die Erlöse rückläufig. Die Erlöse für diese beiden SG sind indexbezogen und
betragen für die SG 1 im kommenden Jahr voraussichtlich 87,50 €/t und für die
SG 5 70,75 €/t. Die Erlöse für Altmetall werden mit 103,00 €/t erwartet. Da für
die SG 2 und 3 in 2017 keine Optierung (Eigenverwertung durch den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen zukünftig die
Erlöse. Aufgrund der geringen Mengen und geringen Erlöse – voraussichtlich ca.
120,00 € - im Bereich des Kunststoffsperrmülls, werden diese in 2017 nicht
berücksichtigt.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2015 und 2016 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2017 wird voraussichtlich von 55 % der Anschlusspflichtigen eine
vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 45 % die 14-tägliche Abfuhr. Die
bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte
deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2016 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2017 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
1.894 t |
x |
145,00 € |
= |
274.630,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim
Wertstoffhof
berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2017 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2016, auf die
Gemeinden umlegen.
Der Kreis wird
die Grundgebühr 2017 (je Einheit) von 16,50 € auf 16,75 € erhöhen. Der Grund
für die Erhöhung ist die Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum
01.01.2019. Der Kreis Coesfeld hat sich bereiterklärt, für die kreisangehörigen
Kommunen federführend die Ausschreibung zu übernehmen. Die hierdurch
entstehenden Kosten werden nicht separat in Rechnung gestellt, sondern über die
Grundgebühr umgelegt.
Bei der
Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
|
|
|
2017 |
Vorjahr |
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
16,75 € |
16,50 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
18,44 € |
18,15 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
33,50 € |
33,00 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
167,50 € |
165,00 € |
Unter Berücksichtigung
des Gefäßbestandes zum 01.07.2016 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln
nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2016 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.195 |
x |
16,75 € |
= |
53.516,25 € |
80 l/120 14 t |
1.984 |
x |
18,44 € |
= |
36.584,96 € |
240 l |
793 |
x |
33,50 € |
= |
26.565,50 € |
1,1 m³ |
13 |
x |
167,50 € |
= |
2.177,50 € |
Grundgebühr |
5.985 |
|
|
|
118.844,21 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der an
den Kreis zu zahlenden Gebühren
Mengenabhängige
Deponiegebühr/Verwertungskosten |
274.630,00 € |
Grundgebühr |
118.844,21 € |
|
393.474,21 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen
umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die
Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das
Jahr 2017 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht.
Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung
der Restmüllgefäße im Jahr 2017 eine Vergütung i. H. v. 184.287,16 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag
durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.894 t) erfolgte nach
Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (74 t) wie folgt: 1/3 für die 4
wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l / 120 l |
5.178 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.699,04 € |
Gestellung 240 l |
823 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.876,44 € |
Gestellung 1,1 m³ |
13 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
326,04 € |
Beförderung |
1.894 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
52.691,08 € |
Vergütung 14-täglich |
2.677 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
53.004,60 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.324 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
33.107,04 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
13 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.158,92 € |
|
|
|
|
|
|
|
154.863,16 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
29.424,00 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
184.287,16
€ |
a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
1.985 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.334,80 € |
Gestellung 240 l |
692 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.577,76 € |
Beförderung |
1.214 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
33.773,48 € |
Vergütung 14-täglich |
2.677 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
53.004,60 € |
|
|
|
|
|
|
|
91.690,64 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
17.421,22 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
109.111,86
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
109.111,86 € |
: |
2.677 |
= |
40,76 € |
b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
3.193 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.364,24 € |
Gestellung 240 l |
131 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
298,68 € |
Beförderung |
606 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
16.858,92 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.324 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
33.107,04 € |
|
|
|
|
|
|
|
55.628,88 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
10.569,49 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
66.198,37
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
66.198,37 € |
: |
3.324 |
= |
19,92 € |
c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
13 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.158,92 € |
Gestellung 1,1
m³ |
13 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
326,04 € |
Beförderung |
74 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
2.058,68 € |
|
|
|
|
|
|
|
7.543,64 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
1.433,29 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
8.976,93 € |
Kostenanteil je Container |
8.976,93 € |
: |
13 |
= |
690,53 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die DSD AG
(Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil
an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der
kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für
Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog.
Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren
16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %.
Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die
zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. In 2017 werden voraussichtlich genügend Papiererlöse
erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Die Erlöse unterliegen, wie
bereits zu Beginn dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen. Die
Papiererlöse werden für 2017 mit 100,00 €/t beziffert. Der Kostenanteil für die
Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
6.804 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.513,12 € |
Beförderung |
1.434 t |
x |
13,28 € |
|
|
= |
19.043,52 € |
Vergütung |
6.804 Gefäße |
x |
0,82 € |
x |
12 Mon. |
= |
66.951,36 € |
|
|
|
|
|
|
|
101.508,00 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
19.286,52 € |
|
|
|
|
|
|
|
120.794,52 € |
Benutzungsgebühren |
1.434 t |
x |
13,00 € |
|
|
= |
18.642,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
139.436,52 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
|
23.453,22 € |
Aufwendungen
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
115.983,30
€ |
Papiererlöse (kommunale Abfuhr) |
1.434 t |
x |
100,00 € |
|
|
= |
143.400,00 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
= |
24.119,88 € |
Papiererlöse
Gesamt |
|
|
|
|
|
= |
119.280,12
€ |
Gesamt (Aufwendungen –
Erlöse) |
|
|
|
|
|
|
-3.296,82
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Die überschüssigen Papierrlöse werden unter Pkt. VI „sonstige Kosten“
berücksichtigt.
Zusätzliche
Papiergefäße
Den Bürgern wird
weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu
lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den
Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V;
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.973 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
4.994,64 € |
Gestellung 240 l |
3.048 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.949,44 € |
Vergütung |
6.021 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
119.215,80 € |
Beförderung |
3.181 t |
x |
11,57 € |
|
|
= |
36.804,17 € |
Zwischensumme |
|
|
|
|
|
|
167.964,05 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
31.913,17 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
199.877,22 € |
Deponiegebühr |
3.181 t |
x |
65,00 € |
|
|
= |
206.765,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
406.642,22 € |
Von den gesamten
zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer
tragen,
abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil
an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2017: |
782 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
22,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt) |
22,00 € |
782 Eigenkompostierer x 22,00 € = |
17.204,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
389.438,22 € (406.642,22 € ./. 17.204,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 5.187 regulären Biotonnen verteilt:
389.438,22 € |
: |
5.187 Gefäße |
= |
75,08 € |
Kostendeckender
Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird
die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu
erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,00 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen Gefäße (75,00 €) weicht geringfügig von dem errechneten
Gebührenanteil (75,08 €) ab. Die Gebühr für das zusätzliche Gefäß wird u. a.
separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der
Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten
1. |
Personalkosten |
52.554,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.834,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender) |
1.300,00 € |
4. |
Verteilungskosten
Abfuhrkalender |
1.800,00 € |
5. |
Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen |
9.483,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
630,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung (
12 t x 200,00 €) |
16.000,00 € 2.400,00 € |
8. |
Kosten
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren (21 t x 165,00 € (Deponie- u. Umschlaggebühren)) c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) e)
Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe |
20.472,00 € 3.465,00 € 734,00 € 2.000,00 € 120,00 € |
|
|
|
9. |
Presswagen |
800,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
254.785,00 € |
11. |
Überschüssige
Papiererlöse |
-3.296,82 € |
12. |
Erlöse
Depotcontainer E-Schrott |
-566,00 € |
|
Gesamt |
368.514,18 € |
Erläuterungen:
(die Nummerierung
entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)
Um den Anteil an
den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die
Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage
2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
368.514,18 € |
: |
5.969 Gefäße |
= |
61,74 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können.
Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen
erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen
werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen
Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2017 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich (-) 6,05 € bzw. (-) 2,73 % unter den in 2016
gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der
Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 €
/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben
bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger
individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
IV. Satzungsänderung
Durch die
Änderung Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich.
Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1: Gefäßstückzahl
Anlage 2: Kalkulation
Anlage 3: Haushaltsansätze
Anlage 4: Satzungsänderung