Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2016
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2017
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
203/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Entwicklung 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Die Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert

 

 

 


Sachverhalt:

Zu 1) Entwicklung 2016

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2016 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2016 folgende Aussagen gemacht werden:

 

Deponiegebühren

 

Die Deponiegebühren für die Restabfälle aus den 1,1 m³-Containern werden voraussichtlich ca. 12 t – das entspricht ca. 14 % - unter den kalkulierten Tonagen von 86 t liegen. Dies entspricht jedoch lediglich einem Betrag von ca. 1.700,00 €.

 

Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich wird es bei den an Wertstoffhof gesammelten Grünabfällen geben. Aufgrund der Hochrechnungen für 2016 werden rd. 732 t Grünabfälle am Wertstoffhof angeliefert werden. Die kalkulierte Menge i. H. v. 648 t wird somit um 84 t bzw. ca. 12 % (ca. 5.5,00 €) überschritten.

 

Bei den verbleibenden Fraktionen (Rest-, Sperr- und Biomüll, Papier, Holz sowie Kunst- und Schadstoffe) und der Grundgebühr liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden ca. 15.300,00 € in der Kalkulation berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag um ca. 38 % bzw. ca. 5.800,00 € unterschritten wird.

 

Für die Entleerung der Straßenpapierkörbe wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen Abweichungen.

 

Wertstoffhof

 

Die für den Wertstoffhof zu erwartenden Kosten für 2016 weichen nach aktuellem Stand um ca. 8 % ab. Für die Betreibung werden demnach rd. 18.300,00 € mehr Kosten anfallen, als geplant. Hauptsächlich ergibt sich die Abweichung aufgrund der gesunkenen Wertstofferlöse und der Mengensteigerungen bei den Grünabfällen.

 

Entsorger

 

Bzgl. der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen gerechnet. Hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen bei rd. 1,5 %.

 

 

 

 

 

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten Beträgen. Auch die Erträge aus den Wertstofferlösen entsprechen schätzungsweise den Erwartungen. Die Wertstofferlöse für die E-schrott und Metall werden zwar niedriger ausfallen, können aber durch die Mehrerträge bei den Papiererlösen ausgeglichen werden.

Die Entnahme des Sopos für 2016 i. H. v. ca. 1.000,00 € wurde bereits zu Beginn des Jahres als Ertrag eingebucht.

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2017

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2017 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2013

€/t

2014

€/t

2015

€/t

2016

€/t

2017

€/t

Restabfälle

147,00 €

146,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

Sperrgut

147,00 €

146,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

Altholz

6,00 €

4,00 €

4,00 €

4,00 €

60,00 €

Grün-/Bioabfälle

80,00 €

70,00 €

66,00 €

65,00 €

65,00 €

E-Schrott

99,00 €

99,00 €

99,00 €

99,00 €

79,00 €

Altmetall

105,00 €

105,00 €

99,00 €

99,00 €

99,00 €

Papier

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe

200,00 €

200,00 €

200,00 €

200,00 €

200,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

Bei den Benutzungsgebühren für Altholz kommt es zu einem starken Anstieg. Diese Steigerung erfolgt aufgrund von Absatzschwierigkeiten. Die Nachfrage ist gewaltig gesunken, so dass das Altholz der thermischen Verwertung zugeführt werden muss.

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen. Für die Kalkulation 2017 werden die Erlöse/t zugrundegelegt, die der Kreis Coesfeld ebenfalls ansetzt:

 

Erlöse

2014

€/t

2015

€/t

2016

€/t

2017

€/t

 

Papier

85,00 €

85,00 €

90,00 €

100,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 1

242,00 €

230,00 €

190,00 €

87,50 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 2

90,00 €

90,00 €

80,00 €

--- €

Kühlgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 3

110,00 €

150,00 €

82,00 €

---

IT-Geräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

200,00 €

225,00 €

180,00 €

70,75 €

E-Kleingeräte

Altmetall

242,00 €

230,00 €

200,00 €

103,00 €

 

Altholz

0,00 €

0,00 €

0,00 €

----

 

E-Schrott Depotcontainer

225,00 €

142,50 €

142,50 €

70,75 €

E-Kleingeräte/Container

Kunststoff-Sperrmüll

 

5,00 €

7,50 €

---

 

 

Die Entwicklungen im Bereich Altpapiererlöse sind z. Zt. steigend. Die WBC gehen von einem Anstieg der Erlöse aus und erwarten 100,00 €/t. Ob diese positive Entwicklung weiterhin andauert, ist jedoch fraglich. Für die Sammelgruppe (SG) 1 und 5 sind die Erlöse rückläufig. Die Erlöse für diese beiden SG sind indexbezogen und betragen für die SG 1 im kommenden Jahr voraussichtlich 87,50 €/t und für die SG 5 70,75 €/t. Die Erlöse für Altmetall werden mit 103,00 €/t erwartet. Da für die SG 2 und 3 in 2017 keine Optierung (Eigenverwertung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen zukünftig die Erlöse. Aufgrund der geringen Mengen und geringen Erlöse – voraussichtlich ca. 120,00 € - im Bereich des Kunststoffsperrmülls, werden diese in 2017 nicht berücksichtigt.

 

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2015 und 2016 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2017 wird voraussichtlich von 55 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 45 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2016 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2017 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.894 t

x

145,00 €

=

274.630,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2017 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2016, auf die Gemeinden umlegen.

 

Der Kreis wird die Grundgebühr 2017 (je Einheit) von 16,50 € auf 16,75 € erhöhen. Der Grund für die Erhöhung ist die Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019. Der Kreis Coesfeld hat sich bereiterklärt, für die kreisangehörigen Kommunen federführend die Ausschreibung zu übernehmen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden nicht separat in Rechnung gestellt, sondern über die Grundgebühr umgelegt.

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

2017

Vorjahr

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

16,75 €

16,50 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

18,44 €

18,15 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

33,50 €

33,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

167,50 €

165,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2016 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2016

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.195

x

16,75 €

=

53.516,25 €

80 l/120    14 t

1.984

x

18,44 €

=

36.584,96 €

240 l

793

x

33,50 €

=

26.565,50 €

1,1 m³

13

x

167,50 €

=

2.177,50 €

Grundgebühr

5.985

 

 

 

118.844,21 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten

274.630,00

Grundgebühr

118.844,21 €

 

393.474,21 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2017 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2017 eine Vergütung i. H. v. 184.287,16 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.894 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (74 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

 

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l / 120 l

5.178 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

8.699,04 €

Gestellung 240 l

823 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.876,44 €

Gestellung 1,1 m³

13 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

326,04 €

Beförderung

1.894 t

x

27,82 €

 

 

=

52.691,08 €

Vergütung 14-täglich

2.677 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

53.004,60 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.324 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

33.107,04 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

13 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.158,92 €

 

 

 

 

 

 

 

154.863,16 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

29.424,00 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

184.287,16 €

 

 

 

 

a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

1.985 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.334,80 €

Gestellung 240 l

692 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.577,76 €

Beförderung

1.214 t

x

27,82 €

 

 

=

33.773,48 €

Vergütung 14-täglich

2.677 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

53.004,60 €

 

 

 

 

 

 

 

91.690,64 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

17.421,22 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

109.111,86 €

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

109.111,86 €

:

2.677

=

40,76 €

 

 

b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

3.193 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.364,24 €

Gestellung 240 l

131 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

298,68 €

Beförderung

606 t

x

27,82 €

 

 

=

16.858,92 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.324 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

33.107,04 €

 

 

 

 

 

 

 

55.628,88 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.569,49 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

66.198,37 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

66.198,37 €

:

3.324

=

19,92 €

 

 

c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

13 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.158,92 €

Gestellung 1,1 m³

13 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

326,04 €

Beförderung

74 t

x

27,82 €

 

 

=

2.058,68 €

 

 

 

 

 

 

 

7.543,64 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

1.433,29 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

8.976,93 €

 

 

Kostenanteil je Container

8.976,93 €

:

13

=

690,53 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %. Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. In 2017 werden voraussichtlich genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Die Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen. Die Papiererlöse werden für 2017 mit 100,00 €/t beziffert. Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

 

Gestellung 240 l

6.804 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

15.513,12 €

Beförderung

1.434 t

x

13,28 €

 

 

=

19.043,52 €

Vergütung

6.804 Gefäße

x

0,82 €

x

12 Mon.

=

66.951,36 €

 

 

 

 

 

 

 

101.508,00 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

19.286,52 €

 

 

 

 

 

 

 

120.794,52 €

Benutzungsgebühren

1.434 t

x

13,00 €

 

 

=

18.642,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

139.436,52 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

23.453,22 €

Aufwendungen Gesamt

 

 

 

 

 

 

115.983,30 €

 

Papiererlöse

(kommunale Abfuhr)

 

1.434 t

 

x

 

100,00 €

 

 

 

=

 

143.400,00 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

=

24.119,88 €

Papiererlöse Gesamt

 

 

 

 

 

=

119.280,12 €

 

Gesamt

(Aufwendungen – Erlöse)

 

 

 

 

 

 

 

-3.296,82 €

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Die überschüssigen Papierrlöse werden unter Pkt. VI „sonstige Kosten“ berücksichtigt.

Zusätzliche Papiergefäße

 

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.973 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

4.994,64 €

Gestellung 240 l

3.048 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

6.949,44 €

Vergütung

6.021 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

119.215,80 €

Beförderung

3.181 t

x

11,57 €

 

 

=

36.804,17 €

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

167.964,05 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

31.913,17 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

199.877,22 €

Deponiegebühr

3.181 t

x

65,00 €

 

 

=

206.765,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

406.642,22 €

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

tragen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2017:

782

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 22,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

22,00 €

782 Eigenkompostierer x 22,00 € =

17.204,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 389.438,22 € (406.642,22 € ./. 17.204,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 5.187 regulären Biotonnen verteilt:

 

389.438,22 €

:

5.187 Gefäße

=

75,08 €

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,00 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (75,00 €) weicht geringfügig von dem errechneten Gebührenanteil (75,08 €) ab. Die Gebühr für das zusätzliche Gefäß wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der Kalkulation).

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten

 

1.

Personalkosten

52.554,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.834,00 €

3.

Kosten für die Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender)

 

1.300,00 €

4.

Verteilungskosten Abfuhrkalender

1.800,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen

9.483,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

630,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung ( 12 t x 200,00 €)

 

 

16.000,00 €

2.400,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (21 t x 165,00 € (Deponie- u.   Umschlaggebühren))

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe

 

20.472,00 €

3.465,00 €

 

734,00 €

2.000,00 €

120,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

800,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

254.785,00 €

11.

Überschüssige Papiererlöse

-3.296,82 €

12.

Erlöse Depotcontainer E-Schrott

-566,00 €

 

 

Gesamt

368.514,18 €

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2017 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2016 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2017 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2016 gesammelten Mengen. Die Gemeindewerke werden die Stundensätze von 39,50 € auf 40,25 € und die Pauschale für den Maschineneinsatz von 14,00 € auf 14,70 € erhöhen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Für die Betreibung des Schadstoffmobiles wird seitens des Betreibers zum 01.01.2017 keine Preisanpassung geltend gemacht. Für 2017 bleiben daher die in 2016 gültigen Entgelte bestehen. Diese betragen 16.000,00 €. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 200,00 €/t. Für 2017 wird von einer Menge von 12 t ausgegangen.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle. Für die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale i. H. v. 20.472,00 € gezahlt.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2017 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

10.

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

41,29 €

673 Std.

27.788,17 €

 

Transport Sperrmüll

37,54 €

296 t

11.111,84 €

 

Transport Holz

26,28 €

377 t

9.907,56 €

 

Transport Papier

76,78 €

99 t

7.601,22 €

 

Transport Grünabfall

21,11 €

732 t

15.452,52 €

 

Transport Kunststoffe

56,31 €

24 t

1.351,44 €

 

Gesamt

 

89.440,80 €

 

MwSt

 

16.993,75 €

 

Gesamt Entsorger

 

 

106.434,55 €

B

 

Miete Grundstück

 

35.700,00 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch…)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

36.765,00 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

165,00 €

296 t

48.840,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

65,00 €

732 t

47.580,00 €

 

Benutzungsgebühren Holz

60,00 €

377 t

22.620,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

79,00 €

103 t

8.137,00 €

 

Benutzungsgebühren Metall

99,00 €

79 t

7.821,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

13,00 €

82 t

1.066,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

136.064,00 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 1

100,00 €

87,50 €

82 t

51 t

8.200,00 €

4.462,50 €

 

Erlöse SG 5

70,75 €

52 t

3.679,00 €

 

Erlöse Metall

103,00 €

79 t

8.137,00 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

24.478,50 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

254.785,05 €

 

gerundet

 

 

254.785,00 €

 

 

Aufgrund der im Vertrag vereinbarten Preisgleitklausel hat die Fa. Remondis als Betreiberin des Wertstoffhofes zum 01.01.2017 eine Preisanpassung geltend gemacht. Die Personalkosten werden um 4,9 % erhöht. Die Vergütung beläuft sich nunmehr auf 41,29 €/Std. zzgl. MwSt.

 

11.

Durch die in 2017 erwarteten Papiererlöse können die für die Papiertonne anfallenden Kosten gedeckt werden. Darüber hinaus übersteigen die voraussichtlichen Erlöse die kalkulierten Kosten geringfügig.

 

12.

Seit Juli 2013 stehen in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis ohnehin erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Die Erlöse für E-Schrott aus den Depotcontainern liegen in 2017 unter denen des Vorjahres. Insgesamt wird mit den Containern in 2016 kreisweit ein Defizit von ca. 10.000,00 € erwirtschaftet. Es ist daher fraglich, ob das System weiterhin beibehalten wird. Sofern der Verlust nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen zu steigenden Gebühren für Restabfälle.

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

 

368.514,18 €

:

5.969 Gefäße

=

61,74 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2017 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich (-) 6,05 € bzw. (-) 2,73 % unter den in 2016 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

IV. Satzungsänderung

 

Durch die Änderung Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1: Gefäßstückzahl

Anlage 2: Kalkulation

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Satzungsänderung