Betreff
Vergabekriterien für das Grundstück Appelhülsen Mozartstraße sowie Festlegung eines Verkaufspreises
Vorlage
164/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Als Verkaufspreis für das Grundstück an der Mozartstraße (ehem. Spielplatz) werden 130 € / m² festgelegt.

2. Grundlage für die Grundstücksvergabe sind die in Anlage 1 abgedruckten Vergabekriterien.


Sachverhalt:

In der Diskussion über Vergabekriterien für Baugrundstücke in Darup an der Sonnenstiege (VL 052/2016) wurde angeregt, diese Kriterien auch auf das Baugrundstück anzuwenden, das in Appelhülsen an der Mozartstraße auf der Fläche eines ehemaligen Spielplatzes entsteht. Bislang war hier eine Vergabe an den Meistbietenden vorgesehen. Das zugehörige Planverfahren steht nunmehr kurz vor dem Abschluss, so dass die Vermarktung in Kürze stattfinden soll.

Der entsprechende Vorschlag für Vergabekriterien findet sich in Anlage 1. Abweichend zur Vergabe in Darup ist lediglich hier keine wechselnde Bevorzugung zwischen Familien mit Kindern und jungen Paaren ohne Kinder möglich, da nur ein Grundstück zu vergeben ist. Daher wird vorgeschlagen, dass Grundstück mit 1. Priorität an Familien mit Kindern und mit 2. Priorität an junge Paare zu vergeben.

 

Verkaufspreis

Der Bodenrichtwert für benachbarte Grundstücke liegt bei 120 € / m². Beim Baugebiet Hellersiedlung, in dem zuletzt unbebaute Grundstücke veräußert wurden, liegt der Bodenrichtwert jedoch bei 130 € / m². Aus Sicht der Verwaltung ist dieser etwas höhere Preis marktgängiger und sollte daher mindestens in dieser Höhe festgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem Verkaufspreis von 130 € / m² entstehen Einnahmen in Höhe von 63.050 €.


Anlagen:

Anlage 1: Vergabekriterien