Beschlussvorschlag:
Die Verwaltungsgebührensatzung wird – wie in Anlage 3 – beschlossen.
Sachverhalt:
Die Verwaltungsgebühren der Gemeinde Nottuln werden zurzeit nach der Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 05.10.2001 erhoben. Zur Aktualisierung der Satzung wird die zurzeit gültige Satzung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (Stand September 2013) angepasst.
Als Anlage 1 zu dieser Vorlage ist
aus Vereinfachungsgründen eine Synopse der jetzigen, zurzeit gültigen Satzung
der Gemeinde Nottuln und der beabsichtigten Neuregelungen beigefügt. In der
Anlage 2 befindet sich eine Gegenüberstellung der Tarifänderungen.
Der Entwurf einer durch den Rat neu zu beschließenden Satzung, ist als Anlage 3 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung an die Mustersatzung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Anlage 1: Synopse
Anlage 2: Gebührenvergleich
Anlage 3: Verwaltungsgebührensatzung