Betreff
Stellenplan 2016
Vorlage
191/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der mit dem Haushaltsplan 2016 vorgelegte Stellenplan wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

I.             Veränderungen im Stellenplan

In der nicht öffentlichen Sitzungsvorlage sind die Änderungen im Stellenplan 2016 gegenüber dem Vorjahr – unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber/innen - dargestellt worden. Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung von sog. kw-Vermerken (künftig wegfallend) und ku-Vermerken (künftig umzuwandelnd) sowie der Verschiebung von Stellen zu anderen Organisationsbereichen auch folgende wesentlichen Stellenausweitungen vorgenommen wurden:

 

1.    Neueinrichtung einer Stelle für die EDV, Entgeltgruppe 10 TVöD bei gleichzeitiger Anbringung eines kw-Vermerkes bei dem jetzigen Stelleninhaber, wegen des beabsichtigten Eintritts in den Ruhestand

2.    Aufstockung einer bisherigen halben Stelle für den Bereich Hausmeister für Asylbewerberunterkünfte von 19,5 auf 30 Wochenstunden

3.    Streichung der Sachgebietsleitungsstelle (Entgeltgruppe 12 TVöD) durch Teilung des bisherigen Fachbereiches 3 – Bauen und Ordnung in einen neuen Fachbereich 3 „Planen und Bauen“ sowie einen Fachbereich 5 „Sicherheit und Ordnung“ zum 01.02.2016

4.    Neueinrichtung einer Stelle für die Liegenschaftsverwaltung, Entgeltgruppe 8 TVöD (ein Stellenbewertungsverfahren steht noch aus)

5.    Anpassung einer Stellenwertigkeit im Bereich des Gebäudemanagements aufgrund einer erfolgten Stellenbewertung von Entgeltgruppe 8 nach Entgeltgruppe 9 TVöD

 

 

II.           Personalkostenentwicklung

Die Personalaufwendungen werden grundsätzlich jährlich neu kalkuliert. Dabei werden immer nur die Stellen aus dem Stellenplan kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden. So werden z.B. nur die Personalkosten von den Personen eingerechnet, die auch tatsächlich in dem Jahr beschäftigt werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten.

 

Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um rund T€ 214 erhöht. Die wesentlichen Gründe hierfür sind:

1.    Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten

musste angepasst werden                                                                     125 T€

2.    Für die tarifliche Beschäftigten wurde eine Tariferhöhung

von 2,3% berücksichtigt (der Tarifvertrag läuft zum 29.02.2016 aus)               52 T€

3.    Zunächst befristete Übernahme einer Auszubildenden nach

der Ausbildung                                                                                      20 T€


 

 

III.         Pensions- und Beihilferückstellungen

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2016 – 2019 vorgenommen.

 

III. 1  Aktive Beamte

Für die aktiven Beamten sind die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen (siehe II.1).

 

Da alle drei Stellen aus dem Verwaltungsvorstand (Bürgermeisterin, Beigeordnete/r, Jurist) bis zum Frühjahr 2016 mit neuen verbeamteten Personen besetzt sein werden, werden sich Veränderungen bei den Rückstellungen ergeben. Dies sicher zu kalkulieren ist nicht möglich. Allerdings wurde für die mittelfristige Finanzplanung eine Erhöhung um rd. T€ 193 eingeplant. Die tatsächlichen Zahlen werden erst nach den jeweiligen Dienstantritten durch die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe berechnet werden können.

 

III.2   Versorgungsempfänger

Im Bereich der Versorgungszahlungen (incl. Beihilfen) ist für das Jahr 2016 eine Steigerung von rd. T€ 196 eingeplant, da neben dem im Jahr 2015 ausgeschiedenen Bürgermeister weitere drei Personen im Jahr 2016 in Pension gehen werden.

 

Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamten sowie der Pensionäre zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.

 


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2016 sind mit 4.916.069 € kalkuliert.

 


Anlagen:

 

Siehe Entwurf Haushalt 2016, blaue Seiten