Betreff
Antrag der Jagdgenossenschaft 4 Nottuln Uphoven: Anlage von Feldgehölzen und Hecken
Vorlage
180/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die durch die Anpflanzung entstehenden Mehrkosten für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen sowie die Kosten für die Pflege der Hecke werden dauerhaft durch die Gemeinde Nottuln getragen.


Sachverhalt:

Anlage 1 ist ein Antrag der Jagdgenossenschaft 4 Nottuln Uphoven, vertreten durch den Jagdpächterobermann Herrn Kentrup zu entnehmen. Diese bezieht sich wiederum auf die VL 165/2015 nebst Anlagen und Tischvorlage, die in der Sitzung des Betriebsausschusses am 25.11.2015 beraten wurde (siehe Anlage 2). In der Sitzung wurde folgendes einstimmig beschlossen:

 

Der Betriebsausschuss stimmt einer ökologischen Aufwertung der Grünlandflächen des Wasserwerkes nach den Vorgaben des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld e.V. für den Fall zu, dass

 

-       die Wasserversorgung von den Folgekosten, die sowohl die Kosten für die Flächenunterhaltung, als auch die Kosten der Heckenpflege umfassen, dauerhaft freigestellt wird.

-       eine dauerhafte Finanzierung durch den Maßnahmenträger oder durch den Gemeindehaushalt sichergestellt wird.

-       der Grünlandstatus der betroffenen Flächen erhalten bleibt und die Pflege der Flächen auch zukünftig nach den Vorgaben des Wasserwerkes erfolgt.

 

Unter diesen Maßgaben wird der Antrag der Jagdgenossenschaft Uphoven zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur weiteren Beratung über das ökologische Konzept und dessen Finanzierung verwiesen.

 

Durch die zuständigen politischen Gremien ist nunmehr zu entscheiden, ob die durch die Anpflanzung entstehenden jährlichen Mehrkosten für die Flächenunterhaltung sowie die Pflege der Hecke dauerhaft durch die Gemeinde getragen werden sollen. Die in der ergänzenden Tischvorlage genannten Kosten werden derzeit nach Hinweisen des Antragstellers noch einmal überprüft. Zur Sitzung wird dann eine aktualisierte Kostenschätzung vorgelegt.

Gemäß Zuständigkeitsordnung des Rates obliegen Angelegenheiten der Landschaftspflege und des kommunalen Umweltschutzes zur abschließenden Beschlussfassung dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen. Dies gilt jedoch nur für Entscheidungen innerhalb der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Da für die in Rede stehenden Maßnahmen keine Haushaltsmittel eingeplant sind, wird der Rat in die Sitzungsfolge aufgenommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Werden in der Sitzung vorgelegt.


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der Jagdgenossenschaft

Anlage 2:       VL 165/2015 (Betriebsausschuss)