Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 "Gewerbegebiet Appelhülsen West / Weseler Straße"; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
179/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 138 „Gewerbegebiet Appelhülsen West / Weseler Straße“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, wird zugestimmt.
  2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 138 „Gewerbegebiet Appelhülsen West / Weseler Straße“ (Anlage 2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.02.2014 (VL 006/2014) beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Gewerbegebiet Appelhülsen West / Weseler Straße“ einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist es, dem im Geltungsbereich ansässigen Autohaus Hollenhorst eine Erweiterung zu ermöglichen.

 

Verfahren

Das Aufstellungsverfahren wurde im Regelverfahren durchgeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans war nicht erforderlich, da im in Rede stehenden Bereich bereits „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt ist.

Im Verfahrensverlauf haben zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie drei Behördenbeteiligungen gem. §3, §4 und §4a BauGB stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungsempfehlungen können Anlage 1 entnommen werden.

Alle weiteren Details finden sich in der Planzeichnung in Anlage 2 sowie der Begründung mit Umweltbericht in Anlage 3.

Das Verfahren kann nun mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss geführt werden.

 

Städtebauliche Bewertung

Aus Sicht der Verwaltung ist das Ansinnen des Antragstellers zu begrüßen, um die wirtschaftliche Entwicklung und dauerhafte Erhaltung des Betriebes zu fördern. Städtebauliche Bedenken bestehen nicht. Da nur ein bestehender Betriebsstandort erweitert wird, ist eine zusätzliche Zersiedelung nicht zu befürchten; die verkehrliche Erschließung ist über die Weseler Straße problemlos möglich. Auch eine zusätzliche Belastung der Wohnbebauung ist nicht zu erwarten, da das Vorhaben nicht an diese heranrückt. Dies wurde zudem durch geeignete Festsetzungen dauerhaft sichergestellt werden (Festsetzung von Abstandsklassen).


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller getragen.


Anlagen:

Anlage 1: Eingegangene Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlung

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht