Betreff
Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbindung von Interssentengrundstücksflächen; hier: Teilungsinteressenten der Steverheide
Vorlage
164/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung.

Die in der Satzung aufgeführten Flächen sind zu veräußern, zu tauschen oder zu übertragen.


Sachverhalt:

Die Teilungsinteressenten der Steverheide sind Eigentümer des Wegegrundstückes

Gemarkung Nottuln, Flur 9, Flurstück 23, 3.044 m² groß.

Die Bürgermeisterin vertritt Kraft Gesetzes die Interessenschaft.

Es ist beabsichtigt, das oben angegebene Wegegrundstück aus dem Vermögen der Teilungsinteressenten der Steverheide herauszunehmen und hierfür die Zweckbindung aufzuheben. Die Zweckbindung kann aufgehoben werden, weil die eigentliche Zweckbestimmung nicht mehr gegeben ist. Im Rahmen eines neuen Bebauungsplanes wird die Erschließung neu geregelt. Die Flächen können abgegeben werden, zumal die Gemeinde seit jeher die Unterhaltung wahrgenommen hat.

Notwendiger Verfahrensablauf:

1.         Bekanntmachung der beabsichtigten Herausnahme aus dem Vermögen der Interessentenschaft und Aufhebung der Zweckbindung (siehe Veröffentlichung im Amtsblatt 10/2015, ausgegeben am 11. Juni 2015, Seiten 85-86).

2.         Dreimonatige Auslegungsfrist nach der Bekanntmachung mit der Möglichkeit, Einwendungen geltend zu machen. Auslegungsfrist: 12. Juni 2015 bis 17. Sept. 2015. Es wurden keine Einwendungen geltend gemacht.

3.         Beratung und Beschlussfassung Rat am 15.12.2015 über den Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbindung von Interessentengrundstücksflächen und Veräußerung und Übertragung dieser Flächen (siehe anliegenden Satzungsentwurf).

4.         Bekanntmachung der Satzung

5.         Einholung der Zustimmung des Landrates des Kreises Coesfeld.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Verwaltungskosten, gegebenenfalls Kaufpreiseinnahme


Anlagen:

Anlage 1        Auszug aus dem Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Anlage 2        Satzungsentwurf