Betreff
Prüfung eventueller Einsprüche gegen die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin am 13.09.2015 sowie Gültigkeit der Wahl
Vorlage
155/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Rat der Gemeinde Nottuln wird empfohlen, die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln vom 13.09.2015 für gültig zu erklären.


Sachverhalt:

Nach § 40 des Kommunalwahlgesetzes hat der Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich über eingelegte Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters von Amts wegen zu beschließen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden. Das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wurde am 08.10.2015 öffentlich bekannt gemacht. Die Einspruchsfrist endete mit Ablauf des 08.11.2015. Es sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (26.10.2015) keine Einsprüche eingegangen. Danach eventuell eingehende Einsprüche werden zur Sitzung vorgelegt.

Wird durch den Wahlprüfungsausschuss die Gemeindevertretung festgestellt, dass keiner der Fälle des § 40 Absatz 1, Buchstabe a-c Kommunalwahlgesetz vorliegt, ist die Wahl nach Buchstabe d für gültig zu erklären.

Nach § 46 e Kommunalwahlgesetz, darf der Bürgermeister an der Beratung und der Entscheidung der Vertretung für die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

keine