Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte XVI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.10.1994 wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Satzung der
Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten
der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2015
festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2016 liegt inzwischen
vor. Demnach erhöht sich für den Bereich „Havixbeck-Roxel“
der Gebührensatz von 10,00 € auf 11,50 €/ha jährlich.
Die anderen
Gebührensätze bleiben unverändert. § 4 Abs. 2 der Satzung wird entsprechend
geändert (siehe Anlage).
Bei den von den
Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2016 zu erhebenden Gebühren handelt es
sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2015 von der Gemeinde Nottuln an
die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
XVI. Satzungsänderung