Betreff
XVI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
150/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte XVI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.10.1994 wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2015 festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2016 liegt inzwischen vor. Demnach erhöht sich für den Bereich „Havixbeck-Roxel“ der Gebührensatz von 10,00 € auf 11,50 €/ha jährlich.

Die anderen Gebührensätze bleiben unverändert. § 4 Abs. 2 der Satzung wird entsprechend geändert (siehe Anlage).

 

Bei den von den Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2016 zu erhebenden Gebühren handelt es sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2015 von der Gemeinde Nottuln an die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine 


Anlagen:

XVI. Satzungsänderung