Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2016
Vorlage
149/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Trinkwassergebührensätze werden ab dem 01.01.2016 unverändert beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2016 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung keine Anpassung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.    Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2015 in Höhe von 567.895 € verringern sich für das Planungsjahr 2016 um 11.697 € auf 556.198 €. Dieser Rückgang der Personalkosten ist auf das altersbedingte Ausscheiden eines langjährig Beschäftigten des Wasserwerkes zurückzuführen.

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2016 mit insgesamt 586.300 € ermittelt. Davon entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 495.000 €, sodass sich gegenüber dem Vorjahr mit 498.000 € ein Rückgang um 3.000 € ergibt. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen bleiben mit rd. 91.300 € nahezu auf Vorjahresniveau.

 

 

4.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2016 mit 280.800 € veranschlagt und steigen gegenüber dem Vorjahr mit 279.900 € leicht um 900 €. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen beträgt die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe rd. 207.400 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt nur noch mit 3.400 € veranschlagt. In Vorjahren bis 2014 wurde das Wasserentnahmeentgelt noch in voller Höhe als Kostenposition berücksichtigt, da erst im Nachhinein eine Erstattung erfolgt ist. Aufgrund der Änderung der Abrechnungsmodalitäten kommt das verrechenbare Wasserentnahmeentgelt nunmehr erst gar nicht zur Auszahlung. Aus diesem Grund konnte diese Position reduziert werden.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes wurden insgesamt 25.000 € angesetzt. Diese Ausgleichsleistungen werden zukünftig die Flächen in der Wasserschutzzone 2 betreffen, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung mehr erfolgen darf.

 

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird nur mit einem leichten Anstieg von 129.500 € um 700 € auf 130.200 € ausgegangen. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.    Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist mit einem Rückgang von 263.229 € um 4.783 € auf 258.446 € zu rechnen. Für die Fremdkapitalverzinsung ist für das Planungsjahr 2016 in der Kalkulation ebenfalls ein leichter Rückgang von 41.200 € um 2.845 € auf 38.355 € zu berücksichtigen. Den Zinsaufwendungen stehen die zu erwartenden Zinserträge in Höhe von 14.000 € gegenüber.

 

Für 2016 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von rd. 22.880 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern jeweils rd. 10.000 €

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt verringern sich von 313.649 € um 7.968 € auf 305.681 €.

 

 

7.    Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 48.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 47.600 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 64.500 €. Die Erträge aus Nebenleistungen wurden mit insgesamt 69.300 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von 229.400 € und damit ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 223.300 € um 6.100 €.

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Beträge von den Aufwendungen und unter Berücksichtigung einer erwarteten Kapitalverzinsung in Höhe von 444.169 € umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.073.948 €. Damit sinken die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.092.395 € um 18.447 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2016 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 845.000 m³ ausgegangen. Für das vergangene Planungsjahr wurde noch mit einer Absatzleistung in Höhe von 859.000 m³ gerechnet. Damit wirkt sich für 2016 letztmalig der Absatzrückgang im Bereich der Großabnehmer aus. Aufgrund der relativ stabilen Kostensituation kann dieser Rückgang aber ohne Gebührenerhöhung aufgefangen werden.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll in der Regel den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. Aus den unveränderten Grundgebührensätzen resultieren Planerlöse in Höhe von 857.148 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.216.800 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartenden Trinkwassermenge von 845.000 m³ umzulegen. Danach ergibt sich eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 1,44 €/m³ Trinkwasser.

 

Nachdem im Vorjahr eine Erhöhung der Trinkwassergebühren erforderlich war, zeigt die vorliegende Kalkulation, dass die Trinkwassergebühren unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Gebühr einschließlich einer zu erwirtschaftenden Kapitalverzinsung konstant sind.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, sowohl die Grundgebühren als auch die Verbrauchsgebühren ab dem 01.01.2016 unverändert beizubehalten.

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation 2016