Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser
Vorlage
145/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Abwassergebührensätze werden sowohl für die Schmutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2016 unverändert beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2016 wird im Folgenden erläutert.

 

 

2.   Lippeverbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 50% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße reduziert sich von insgesamt 1.239.612 € im Jahr 2015 um 32.108 € auf 1.207.504 € für das Jahr 2016. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2016 insgesamt 1.202.804 in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.   

 

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen investitionsbedingt von 685.397 € um 10.203 € auf 695.600 €. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Investitionsmaßnahmen ab dem Jahr 2016 ist hier zukünftig mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Für die Zinsaufwendungen ergibt sich ein Rückgang von 123.000 € um 36.000 € auf 87.000 €. Durch außerplanmäßige Darlehenstilgungen nach Ablauf von Zinsbindungsfristen in Verbindung mit einem Verzicht von Kreditaufnahmen in den vergangenen Jahren konnte die Zinsbelastung erheblich reduziert werden.

 

Die Eigenkapitalverzinsung steigt von rd. 60.926 € um rd. 5.581 € auf rd. 66.507 €. Diese Position wirkt sich kostenerhöhend aus.

 

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2016 mit insgesamt 309.000 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 264.200 € um insgesamt 44.800 €. Aus der gesetzlich durchzuführenden Kanalzustandserfassung sowie den Prüfpflichten für Bau- und Pumpwerke resultiert eine Erhöhung der Unterhaltungsaufwendungen in diesem Bereich.

 

 

 

 

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 mit 263.030,98 € um 11.329,24 € auf 274.360,22 €. Dieser Kostenanstieg ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

 

 

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2016 mit 101.900 € steigen nur geringfügig um 200 € gegenüber dem Vorjahresansatz mit 101.700 €.

 

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 46.000 € veranschlagt. Die Zinserträge sinken aufgrund des geringen Zinsniveaus für Habenzinsen von 28.000 € um 10.000 € auf 18.000 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in einer Höhe von 4.500 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich zu berücksichtigende Erträge in Höhe von 68.500 €.

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 68.500 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 2.870,62 € verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 2.708.241,84 €. Davon sind 1.556.731,68 € auf die Schmutzwassermenge von 828.000 m³ und 1.151.510,16 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.132.596 m² umzulegen.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2016 keine Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erforderlich wird. Um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen, können die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr mit 1,88 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr mit 0,54 €/m² konstant gehalten werden.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2016 unverändert beizubehalten.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr ergibt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2016