Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016
Vorlage
143/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage 4 beschlossen


Sachverhalt:

A)   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2016 ist der Vorlage als

Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

1.                       Unternehmerkosten

Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.

Werden die derzeitig tatsächlich gereinigten Kehrkilometer mit den vertraglich festgelegten Kostenpunkten hochgerechnet, sind für 2016 ca. 236.000 € für den Unternehmer zu veranschlagen.
Der tatsächliche Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten Ausfällen, zum Beispiel im Winter, geringer. Vertraglich wurde festgelegt, dass durch den witterungsbedingten Ausfall der Straßenreinigung 40 % der Kosten als Vorhaltekosten durch die Fa. ALBA abgerechnet werden können.

 

Reinigungslänge:

Für das Jahr 2016 werden 164 Kehrkilometer kalkuliert. Der Kapellenweg und der Triftweg werden ab dem 01.01.2016 in die Auflistung der zu reinigenden Straßen aufgenommen.

 

Die derzeitigen Straßenbauarbeiten am Kapellenweg in Appelhülsen und am Triftweg in Darup werden voraussichtlich zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. In der Kalkulation für 2015 waren diese Straßen bereits in den 164 Kehrkilometern berücksichtigt. Da diese Straßen und auch ein Stichweg im Industriegebiet Beisenbusch noch nicht gereinigt werden konnten, sind im Jahr 2015 pro Reinigungsgang „nur“ 162 Kehrkilometer abgerechnet worden.

 

2.                       Kosten für den Winterdienst

Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.
Im ersten Halbjahr 2015 wurden bereits ca. 38.000 € ausgegeben.

Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wird wie im Vorjahr ein Betrag in Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.

 

Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)

·         Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.

·         Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzu gezogen.

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2016 werden wie im Vorjahr wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

Streumaterialien

Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 20.000 € für Streumaterialien aufgewendet. Für das Jahr 2016 wird dieser Betrag übernommen.

 

3.    Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

4.    Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiben und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von

20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

5.    Kostenüber bzw. -unterdeckung

Die hier auszugleichenden Kostenüber oder -unterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

Der Winter 2014 war vergleichsweise mild. Aufgrund dessen konnte nach Abzug der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2013 eine Zuführung in Höhe von 52.974,35 € in den Sonderposten erfolgen.

In der Kalkulation 2016 werden von diesem Betrag 32.974,35 € als Einnahme berücksichtigt. Die übrigen 20.000 € verbleiben zunächst im Sonderposten.

 

6.    Jahresgebühr 2016 = 1,56 €

Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die Gebühr je Frontmeter von 1,92 € im Jahr 2015 auf 1,56 € für das Jahr 2016 gesenkt.

 

 

B)   Satzungsänderung

1.    Das Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1, wird ab 01.01.2016 um zwei Straßen erweitert. Die Straßen sind in der anliegenden Änderungssatzung aufgeführt.

2.    Der Gebührensatz für das Jahr 2016 wird auf 1,56 € je Frontmeter gesenkt

3.    Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft

 

 

 

 

 

 

Verfasst:                                              Fachbereichsleitung

gez. Frau Warmeling                              gez. Frau Block

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Gebührensatz wird von 1,92 € auf 1,56 € je Frontmeter im Jahr 2016 gesenkt.


Anlagen:

1.    Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2016

2.    Mengenentwicklung

3.    Sachkonten

4.    Änderungssatzung