Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verwaltungsfinanzbericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. Ursächlich für die in beiden Bereichen erhebliche Abweichung sind die ergebnisneutrale Erhöhung der Sonderposten sowie Abschreibung in Höhe von 1,3 Mio. € durch die Übernahme der Straßenbeleuchtung im Jahr 2014. Die Veränderung der Sopo und Afa konnten aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen Haushaltsbeschluss 2015 und Jahresabschluss 2014 nicht mit in die Haushaltsplanung 2015 aufgenommen werden.

Ein besonderer Fokus liegt im Rahmen des Finanzberichtes auf der Entwicklung der liquiden Mittel zum 31.12.2015 und auf den mittelfristigen Finanzplan im Hinblick auf die veranschlagte und im Rahmen des Finanzberichtes auch unterstellte Kreditaufnahme von 1,6 Mio. € für das Haushaltsjahr 2015.

Wie der Anlage 3 (Ein- und Auszahlungen) zu entnehmen ist, können sich die liquiden Mittel einschließlich Ermächtigungsübertragungen und der außer-/überplanmäßigen Ausgaben am 31.12.2015 im Vergleich zum Planansatz um rund 0,7 Mio € erhöhen (von 3,1 Mio € auf 3,8 Mio €). Diese positive Entwicklung ist im Wesentlichen auf folgende Vorgänge zurückzuführen:

 

Vorgang

Betrag

+/-

Schlussabrechnung der Einkommensteuer aus dem Jahr 2014 – Zahlung in 2015

0,2 Mio. €

+

Grundstücksverkäufe Beisenbusch aus dem Jahr 2014 – Zahlung in 2015

0,3 Mio. €

+

Geplanter und nicht zu realisierender Straßenbau im Gewerbegebiet Beisenbusch

0,7 Mio. €

+

Geringerer Zuschuss für die Breitbandversorgung

0,2 Mio. €

+

Zahlungen aus dem Rückstellungsbestand am 31.12.2014

0,7 Mio. €

-

Gesamt (Erhöhung der liquiden Mittel am 31.12.2015)

0,7 Mio.€

+

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu vermerken, dass eine Prognose zum Stand der liquiden Mittel zum Jahresende aufgrund der nicht immer abzuschätzenden Investitionstätigkeit sowie der Verschiebungen bei den Investitionsmaßnahmen (siehe Beisenbusch) sehr schwer möglich ist.

 

Vor dem Hintergrund der Kreditermächtigung im Jahr 2015 in Höhe von 1,6 Mio € in Verbindung mit den aktuell gemeldeten Schlüsselzuweisungen gemäß GFG 2016 ist die Betrachtung der mittelfristigen Finanzplanung dennoch trotz aller Unwägbarkeiten zwingend notwendig. Ausgehend von dem Stand der liquiden Mittel am 31.12.2015 in Höhe von 3.803.521 (siehe Anlage 3) und unter Berücksichtigung der zu verschiebenden Straßenbaumaßnahme Beisenbusch in die Folgejahre, der Veränderungen der geplanten Finanzmittelbestände der Jahre 2016 bis 2018 sowie der Reduzierung der Schlüsselzuweisungen gemäß GFG 2016 könnte sich der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2018 auf 1,2 Mio € reduzieren. Diese Zahl beinhaltet die Kreditaufnahme von 1,6 Mio €. Ohne die Inanspruchnahme des Investitionskredits wird der Bestand der liquiden Mittel ins Negative abrutschen (-0,4 Mio €). Dieser Sachverhalt ist in der angefügten Tabelle dargestellt:

 

Liquide Mittel gem. Hochrechnung zum 31.12.2015

+3.803.521 €

zu verschiebende Maßnahme Straßenbau Beisenbusch inkl. EÜ

    -715.820 €

Veränderung des Finanzmittelbestands 2016 (gem. Haushalt 2015)

    -630.240 €

Veränderung des Finanzmittelbestands 2017 (gem. Haushalt 2015)

    -182.630 €

Veränderung des Finanzmittelbestands 2018 (gem. Haushalt 2015)

   +845.660 €

= Stand liquide Mittel zum 31.12.2018

+3.120.491 €

Reduzierung der Schlüsselzuweisungen gem. GFG 2016 ggü. Haushalt 2015

 

ggü. mittelfristige Finanzplanung aus 2015 für 2016

    -600.360 €

ggü. mittelfristige Finanzplanung aus 2015 für 2017

    -626.546 €

ggü. mittelfristige Finanzplanung aus 2015 für 2018

    -653.429 €

= Stand liquide Mittel zum 31.12.2018 mit GFG 2016 (dieser Betrag beinhaltet die Kreditermächtigung von 1,6 Mio €)

+1.240.156 €

Stand der liquiden Mittel ohne Kreditermächtigung zum 31.12.2018

    -359.844 €

 

 

 

Dieser neue Kenntnisstand (aufgrund des aktuell gemeldeten GFG 2016) muss bei den Überlegungen hinsichtlich einer Inanspruchnahme der Kreditermächtigung berücksichtigt werden, um die Gefahr von kurzfristigen Liquiditätskrediten zu minimieren. Die Höhe der möglichen Kreditaufnahme muss dann unter Berücksichtigung der tatsächlich durchgeführten investiven Maßnahmen neu berechnet werden. Die Kreditermächtigung gilt gem. § 86 Abs. 2 GO NW bis zum Erlass der Haushaltssatzung des Folgejahres, so dass eine Entscheidung darüber auch noch im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2016 (mit den dann vorhandenen Prognosen für die gemeindliche Haushaltssituation) getroffen werden kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Bericht.


Anlagen:

Anlage 1 – Finanzbericht per 30.06.2015 (Erträge)

Anlage 2 – Finanzbericht per 30.06.2015 (Aufwendungen)

Anlage 3 – Finanzbericht per 30.06.2015 (Ein- und Auszahlungen)

Anlage 4 – Finanzbericht per 30.06.2015 (Mittelumverteilungen, über- und außerplanmäßige  Ausgaben)