Betreff
Antrag der UBG-Fraktion: Geschwindigkeitsbegrenzung Hagenstraße
Vorlage
110/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

gem. Antrag:

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Hagenstraße wird bis zur Einmündung Havixbecker Straße erweitert.


Sachverhalt:

siehe Antrag (Anlage 1)

 

Hinweis:

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Gemeindestraße bedürfen einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Bereits Ende 2014 hatte die Gemeinde die in Rede stehende Geschwindigkeitsbegrenzung angeregt. Hier wurde durch den Kreis Coesfeld jedoch mitgeteilt, dass eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung nicht den Maßgaben des § 45 Abs. 1c Satz 2 StVO entspreche.

Insbesondere sei die Hagenstraße für den Durchgangsverkehr nicht von so geringer Bedeutung, dass hier eine Zonen-Begrenzung auf 30 km/h zulässig wäre.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag