Beschlussvorschlag:
Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Beisenbusch“ mit dem in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Planänderung ist die Erweiterung des Baufeldes.
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplans
Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ eines dort ansässigen
Gewerbetreibenden vom 25.05.2014 vor, in dem dieser um ein Verschiebung der
Baugrenzen bittet (siehe Anlage 1).
Nach der ursprünglichen Konzeption des Bebauungsplans
war im Anfangsbereich der Zeppelinstraße im Bereich der Querung des Bachlaufs
beidseitig eine größere nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt (siehe
Anlage 2). Der Antragsteller beabschtigt im Bereich dieser Fläche ein weiteres
Gebäude zu errichten.
Zweck der Festsetzung war gemäß Begründung zum
Bebauungsplan folgende:
„[…] Ausnahme bildet ein Versprung im Bereich des
Bachlaufes wo durch eine Aufweitung ein städtebaulicher Akzent geschaffen
werden soll.“.
Die betreffende Fläche ist bereits heute durch
Lagerflächen versiegelt und gewerblich genutzt. Konflikte mit dem Artenschutz
und der Gewässerbewirtschaftung werden daher nicht erwartet. Seitens der Verwaltung
bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedenken für eine Erweiterung des Baufeldes.
Die ursprüngliche Plankonzeption ist vor Ort nach jetzt erfolgtem Abschluss der
Bauarbeiten nicht positiv erkennbar, so dass eine intensivere gewerbliche
Nutzung im ohnehin bereits größtenteils versiegelten Bereich letztlich die
sinnvollere dauerhafte Nutzung ist.
Es wird jedoch vorgeschlagen, den Geltungsbereich der
Baugrenzenverschiebung auch auf die gegenüberliegende Seite des Baches zu
erweitern, um hier gleichermaßen zusätzliche Bauflächen zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird das Gespräch mit den weiteren
davon profitierenden Anliegern suchen, um eine mögliche Beteiligung an den vom
Antragsteller zu übernehmenden Kosten für die Planänderung zu besprechen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller bzw. die von der Änderung profitierenden Anlieger.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Geltungsbereich der geplanten Änderung