Beschlussvorschlag:
Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ mit dem in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Planänderung ist die Zulässigkeit der Überschreitung der hinteren Baugrenze mit Terrassenüberdachungen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Gemeindeentwicklungsausschusses vom 20.05.2015 (Vorlage 063/2015) wurde der
Antrag bereits beraten. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Antrag
abzulehnen. Die Entscheidung wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung vertagt, einen neuen Vorschlag für eine
einheitliche textliche Festsetzung oder eine geeignete zeichnerische
Darstellung zu erarbeiten, die den Terrassenanbau ermöglicht.
Wie
in der Vorlage 063/2015 erläutert, soll die Planänderung im Sinne der
Gleichbehandlung und eines schlüssigen Plankonzeptes keinesfalls nur für das
einzelne beantragte Grundstück erfolgen.
Daher wird nun vorgeschlagen, für das gesamte WA 1 folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen aufzunehmen:
„Überbaubare Grundstücksfläche:
Im WA 1 dürfen Terrassenüberdachungen die hintere Baugrenze um 3,5 m überschreiten.“
Die anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.
Da die Grundzüge der Planung berührt sind, soll die Planänderung als Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Geltungsbereich der geplanten Änderung