Betreff
Bebauungsplan NR. 112 Westlich der Dülmener Straße - Antrag auf Änderung: Verschiebung einer Baugrenze - Erneute Beratung
Vorlage
097/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ mit dem in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Planänderung ist die Zulässigkeit der Überschreitung der hinteren Baugrenze mit Terrassenüberdachungen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 20.05.2015 (Vorlage 063/2015) wurde der Antrag bereits beraten. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen. Die Entscheidung wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung vertagt, einen neuen Vorschlag für eine einheitliche textliche Festsetzung oder eine geeignete zeichnerische Darstellung zu erarbeiten, die den Terrassenanbau ermöglicht.

 

Wie in der Vorlage 063/2015 erläutert, soll die Planänderung im Sinne der Gleichbehandlung und eines schlüssigen Plankonzeptes keinesfalls nur für das einzelne beantragte Grundstück erfolgen.

Daher wird nun vorgeschlagen, für das gesamte WA 1 folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen aufzunehmen:

„Überbaubare Grundstücksfläche:

Im WA 1 dürfen Terrassenüberdachungen die hintere Baugrenze um 3,5 m überschreiten.“

 

Die anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.

 

Da die Grundzüge der Planung berührt sind, soll die Planänderung als Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag

Anlage 2: Geltungsbereich der geplanten Änderung