Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Nottuln wird
empfohlen, den § 5 Pkt. 12 der Verordnung wie folgt geändert zu beschließen:
„Kirmes Nottuln, Freitag, Samstag,
Sonntag und Montag bis 23.00 Uhr“
Sachverhalt:
Aufgrund nachlassender Attraktivität der Nottulner Septemberkirmes hat
der Fachbereich 3/Ordnungswesen in Abstimmung mit den beteiligten Schaustellern
verschiedene Änderungen zum letztlichen Erhalt der Kirmes erarbeitet.
Diese Änderungen, u.a. die Erweiterung der Kirmestage auf freitags sowie
einheitliche Schlusszeiten, wurden in der Sitzung dieses Ausschusses am
22.04.2015 vorgestellt und nachfolgend zustimmend beschlossen.
Zur rechtlichen Umsetzung und Absicherung der Änderungen bedarf es
einer entsprechenden Erweiterung des § 5 Pkt. 12 der Ordnungsbehördliche
Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für
Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über
Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen.
Vorher:
12. Kirmes Nottuln, Samstag und Sonntag bis 23.00 Uhr
Nachher:
12. Kirmes Nottuln, Freitag, Samstag, Sonntag und Montag bis 23.00 Uhr
Weitere Änderungen sind nicht nötig.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Keine