Betreff
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
Vorlage
094/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Rat der Gemeinde Nottuln wird empfohlen, den § 5 Pkt. 12 der Verordnung wie folgt geändert zu beschließen:

 

„Kirmes Nottuln, Freitag, Samstag, Sonntag und Montag bis 23.00 Uhr“

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund nachlassender Attraktivität der Nottulner Septemberkirmes hat der Fachbereich 3/Ordnungswesen in Abstimmung mit den beteiligten Schaustellern verschiedene Änderungen zum letztlichen Erhalt der Kirmes erarbeitet.

 

Diese Änderungen, u.a. die Erweiterung der Kirmestage auf freitags sowie einheitliche Schlusszeiten, wurden in der Sitzung dieses Ausschusses am 22.04.2015 vorgestellt und nachfolgend zustimmend beschlossen.

 

Zur rechtlichen Umsetzung und Absicherung der Änderungen bedarf es einer entsprechenden Erweiterung des § 5 Pkt. 12 der Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen.

 

Vorher:

12. Kirmes Nottuln, Samstag und Sonntag bis 23.00 Uhr

 

Nachher:

12. Kirmes Nottuln, Freitag, Samstag, Sonntag und Montag bis 23.00 Uhr

 

Weitere Änderungen sind nicht nötig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Keine