Betreff
Verknüpfung des Oberstockumer Weges mit der B 525;
hier: Planungsauftrag
Vorlage
127/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die beiden oben erläuterten Varianten einen Trassenverlauf (einschließlich einem Vorschlag für einen sinnvollen Trassenquerschnitt), eine Untersuchung der Anknüpfungspunkte an die B 525 (Leistungsfähigkeit), eine Kostenschätzung sowie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine lärmtechnische Untersuchung zu erarbeiten. Zudem sind Abstimmungsgespräche mit Grundstückseigentümern, straßen.nrw und der Bezirksregierung Münster (Regionalplanung und Förderung kommunaler Straßenbau) zu führen.


Sachverhalt:

Bereits seit vielen Jahren – insbesondere seit der Diskussion um das Baugebiet Fasanenfeld II und den Bau der Ortsumgehung Nottuln – gibt es Forderungen nach einer Verknüpfung des Oberstockumer Weges mit der B 525. Ziel ist einerseits, den vergleichsweise stark belasteten Oberstockumer Weg zu entlasten und andererseits Wegebeziehungen zu verkürzen.

Aktueller Anlass diese Thematik wieder aufzugreifen ist ein Beschluss des Gemeindeentwicklungsauschusses vom 22.01.2014 (VL 002/2014) sowie dem dieser Sitzung beigefügter Antrag gemäß § 24 GO in gleicher Thematik. Im Januar 2014 wurde beschlossen:

„Der Tagesordnungspunkt Öffnung der Straße „Am Zippenberg“ in Richtung auf die B 525 wird vertagt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll im Gesamtzusammenhang des Verkehrsentwicklungskonzeptes über die Situation vor Ort beraten werden.“

Dieser Bearbeitungsprozess soll durch diese Vorlage eingeleitet werden.

Auf die übrige umfassende politische und sonstige Diskussion dieses Sachverhalts soll an dieser Stelle nicht erneut in Gänze eingegangen werden. Es sei lediglich darauf hingewiesen, dass es durch einen Beschluss des Rates vom 18.12.2007 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 106 „Entlastungsstraße Nottuln-West“ gibt (VL 129/2007). Außerdem ist der Sachverhalt umfassend im Zuge der Aufstellung des Verkehrsentwicklungskonzeptes in den Jahren 2010/2011 diskutiert und behandelt worden. Die entsprechenden Auszüge aus dem Konzept sind Anlage 2 zu entnehmen.

Um die o.g. Ziele zu erreichen, sind aus Sicht der Verwaltung nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich zwei Variante denkbar (Übersichtskarte siehe Anlage 1):

 

Variante1: Verknüpfung Am Zippenberg mit der B 525

Das Verkehrsentwicklungskonzept untersucht drei Untervariantenvarianten zur direkten Anbindung des Oberstockumer Weges an die B 525 (Planfall 2.1 -2.3). Untersucht wurde ein gradliniger Verlauf im Bereich der ehemaligen Baustraße, ein Verlauf entlang des Wirtschaftsweges Am Zippenberg sowie eine Anbindung im Bereich der Kreuzung am Beginn der OU Darup. Der Landesbetrieb Straßenbau lehnt eine Anknüpfung im Bereich der ehemaligen Baustraße mittlerweile auf Grund der Lage auf einer Kuppe ab. Die beiden übrigen Varianten sind von dort grundsätzlich denkbar. Die Anbindung im Bereich der OU Darup ist jedoch aus verkehrlicher Sicht fast unwirksam, so dass diese ebenfalls nicht weiter verfolgt werden sollte. Es verbleibt damit nur ein Verlauf angelehnt an den bisherigen Wirtschaftsweg „Am Zippenberg“.

 

Variante 2: Verknüpfung Wohnquartiere mit der Daruper Straße

Im Zuge des Verkehrsentwicklungskonzepts entstand aus Bürgeranregungen heraus ein Planfall, bei dem die Straßen Auf dem Esch, Kampstraße, Wachtelweg und Falkenstraße mit einer Parallelstraße zur B 525 verknüpft würden. Die Straße könnte dann mit der neuen Ortseinfahrt Nottulns verknüpft werden. Auch dieser Variante wurde im VEK eine gewisse Wirksamkeit attestiert. Unter Umständen wäre auch die Entwicklung eines kleinen Baugebietes entlang dieser Verbindungsstraße als ergänzende Maßnahme denkbar (ggf. auf Grund der Unschärfe des Regionalplans möglich).

 

Förderung

Mit der Erarbeitung eines integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes wurden die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus NRW geschaffen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz („Nachfolger“ des ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) im Jahr 2019 endet. Über die darüber hinaus gehende Zukunft der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte gibt es derzeit noch keine Entscheidung auf Bundes- und Landesebene. Daher ist ein Großteil der bis 2019 noch verfügbaren Fördermittel für die Finanzierung bereits bewilligter Maßnahmen vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund wurde der Bau kommunaler Entlastungsstraßen ab 2014 aus der Förderkulisse herausgenommen; der Schwerpunkt liegt nun bei Sanierungsmaßnahmen. Aktuell besteht nach hiesiger Einschätzung somit keine Möglichkeit einer Förderung der o.g. Maßnahmen.

 

Weiteres Vorgehen

Um die Kosten und Realisierungsmöglichkeiten abschätzen zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, für die beiden oben erläuterten Varianten einen Trassenverlauf (einschließlich einem Vorschlag für einen sinnvollen Trassenquerschnitt), eine Untersuchung der Anknüpfungspunkte an die B 525 (Leistungsfähigkeit), eine Kostenschätzung sowie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine lärmtechnische Untersuchung zu erarbeiten. Zudem sind Abstimmungsgespräche mit Grundstückseigentümern, straßen.nrw und der Bezirksregierung Münster (Regionalplanung und Förderung kommunaler Straßenbau) zu führen.


Finanzielle Auswirkungen:

Angesichts der umfassenden bereits vorliegenden Daten kann ein großer Teil der beschriebenen Vorplanung hausintern erfolgen. Hierfür ist ein hoher hausinterner Personalaufwand erforderlich. Zur Unterstützung (Leistungsfähigkeitsuntersuchung der Knoten o.ä.) sind ergänzende Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 20.000 € erforderlich.


Anlagen:

Anlage 1:       Systemskizze der Varianten

Anlage 2:       Auszug aus dem Verkehrsentwicklungskonzept