Betreff
Antrag gem. § 24 GO: Errichtung einer Brücke über die OU Nottuln im Bereich Buckenkamp
Vorlage
126/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gemäß Antrag:

Die ursprünglich von der Gemeinde geforderte und jetzt im Plan nicht mehr enthaltene Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die Umgehungsstraße in der Verlängerung der Straße Buckenkamp (Nähe Vogelstange) soll von der Gemeinde gebaut werden.

-       oder -

Vorschlag der Verwaltung:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin ist über das Ergebnis sowie über die Hintergründe der Entscheidung zu informieren.


Sachverhalt:

Vrsl. in der Sitzung des Rates am 16.09.2014 wird der in Anlage 1 beigefügte Antrag gem. § 24 an den gemäß Zuständigkeitsverordnung zuständigen Gemeindeentwicklungsausschuss zur Vorberatung und den Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung verwiesen. Im Sinne eines zügigen Verfahrensablaufes wird dieser Tagesordnungspunkt für die Sitzung des GUO am 25.09.2014 eingeplant, auch wenn zum Zeitpunkt des Versands der Einladung die Entscheidung im Rat noch ausstand.

Die Antragstellerin fordert die Gemeinde Nottuln dazu auf, im Zuge der entstehenden Ortsumgehung Nottuln der B 525 eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer in der Verlängerung der Straße „Buckenkamp“ zu errichten.

 

Hintergrund

Die Errichtung dieser Brücke ist im Zuge der Planung der Umgehungsstraße umstritten gewesen (Lage siehe Anlage 2). In der ursprünglichen Planung war hier keine Querung vorgesehen. Im Zuge der Anhörung im Jahr 2008 hat die Gemeinde Nottuln jedoch angeregt, hier eine entsprechende Querung anzulegen. Straßen.nrw folgte dieser Anregung grundsätzlich und hat eine Überquerung für diesen Bereich eingeplant (Deckblatt IV). Im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2010 ist die Querung jedoch wieder entfallen (Begründung: unverhältnismäßig hohe Kosten angesichts des geringen Umweges; siehe Anlage 3). Mit Schreiben an das Verkehrsministerium hat sich die Verwaltung im April 2010 gegen diese Änderung im Zuge des Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Das Verkehrsministerium war aber zu keiner weiteren Änderung bereit (Schriftverkehr siehe Anlage 4)

 

Bewertung des Antrages

Aus Sicht der Verwaltung ist die Argumentation der Antragstellerin in jeder Hinsicht begründet. Auch diesseits wird der Entfall der Brücke außerordentlich bedauert. Angesichts der zu erwartenden Kosten für den Bau der Brücke (nach Berechnung von Straßen.nrw 230.000 €; nach hausinterner Schätzung eher 300.000-400.000 €) ist nicht absehbar, dass das Vorhaben kurz- oder mittelfristig finanzierbar ist. Der Antrag sollte daher abgelehnt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gem. Antrag: 300.000 - 400.000 €

Gem. Vorschlag der Verwaltung: keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss

Anlage 4: Schriftverkehr