Beschlussvorschlag:
Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 25.05.2014 wird gem. § 40 Abs. 1, lit. d KWahlG für gültig erklärt.
Sachverhalt:
Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat der Rat der Gemeinde Nottuln
nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl
zum Rat der Gemeinde Nottuln am 25.05.2014 zu beschließen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gem. § 39 KWahlG die
Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen
solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben und die
Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Einspruch erheben.
Das Wahlergebnis wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 18.06.2014
veröffentlicht.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln
am 25.05.2014 wurden nicht eingelegt.
Eine Entscheidung über eingegangene Einsprüche ist daher nicht
erforderlich.
Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln am 25.05.2014 ist daher gem. § 40
Abs. 1, lit. d KWahlG für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine