Betreff
Wahlprüfung
Vorlage
123/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 25.05.2014 wird gem. § 40 Abs. 1, lit. d KWahlG für gültig erklärt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat der Rat der Gemeinde Nottuln nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln am 25.05.2014 zu beschließen.

 

Gegen die Gültigkeit der Wahl können gem. § 39 KWahlG die Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben und die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

 

Das Wahlergebnis wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 18.06.2014 veröffentlicht.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln am 25.05.2014 wurden nicht eingelegt.

 

Eine Entscheidung über eingegangene Einsprüche ist daher nicht erforderlich.

Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln am 25.05.2014 ist daher gem. § 40 Abs. 1, lit. d KWahlG für gültig zu erklären.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine