Betreff
Schließung des Bewegungsbades im Krankenhaus Nottuln zum 31.12.2013 Belegungsplan für das öffentliche Hallenbad in der Saison 2014/2015
Vorlage
102/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem als Anlage 2 beigefügten Belegungsplan für die kommende Saison 2014/2015 des öffentlichen Hallenbades der Gemeinde Nottuln wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 12.02.2014 wurde vor dem Hintergrund der Schließung des Bewegungsbades im Krankenhaus Nottuln über die „Möglichkeiten der Gewährung von Badezeiten für Therapiegruppen“ im öffentlichen Hallenbad der Gemeinde Nottuln beraten. Aus der Sitzung ergaben sich folgende Erkenntnisse und Ergebnisse:

 

1.    Mit Ausnahme der „Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln“ besteht für die anderen Rehabilitationsgruppen bis zum Sommer 2014 kein Zeitbedarf im Nottulner Hallenbad, da diese Gruppen derzeit das Bewegungsbad des Stiftes Tilbeck nutzen.

 

 

2.    Als „Soforthilfe“ wird für die „Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln“ mittwochs, vor Ende des öffentlichen Badebetriebes, ein Zeitraum von 90 Minuten als Nutzungszeit zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck erfolgt die hälftige Teilung des Beckens; eine Hälfte für den „öffentlichen Badebetrieb“ und eine Hälfte für die „Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln“.

 

 

3.    Die Verwaltung/Betriebsleitung wird mit den Rehabilitationsgruppen Gespräche führen, um Lösungen hinsichtlich einer zeitlichen Nutzung für den Zeitraum ab Herbst 2014 zu finden. Da das Bewegungsbad des Stiftes Tilbeck im Sommer 2014 schließen wird, ergibt sich auch für die Rehabilitationsgruppen, die  derzeit dieses Bad nutzen, ein weiterer zeitlicher Bedarf.

 

 

4.    Die Verwaltung wird prüfen, ob als langfristige Lösung auch die Möglichkeit besteht, das vorhandene Hallenbad durch einen separaten Anbau eines Rehabilitationsbeckens zu erweitern.

 

 

5.    Die Verwaltung wird nochmals mit der Leitung der Christophorus-Kliniken abstimmen, ob und unter welchen Umständen doch noch eine weitere Nutzung des Bewegungsbades im Krankenhaus Nottuln möglich sein könnte. 

 

Die Maßnahme zu 2. wurde im Anschluss an die Betriebsausschusssitzung vom 12.02.2014 umgesetzt. Die „Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln“ hat für die vergangene Hallenbadsaison seit dem 19.02.2014 eine Nutzungszeit für mittwochs, in der Zeit von 18.45 Uhr bis 20.15 Uhr, für das hälftige Becken des Hallenbades, eingeräumt bekommen. Bereits seit dem 19.12.2013 nutzt die Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln eine ungenutzte Schulschwimmzeit jeweils donnerstags. Der zeitliche Bedarf für die Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln war somit gedeckt.

 

Im März 2014 fanden unter Leitung des Beigeordneten erstmals die Gespräche zu 3. mit den Vertretern der jeweiligen Nutzergruppen (Rehabilitation/Prävention/DLRG) statt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass voraussichtlich 6 Nutzergruppen im Bereich Rehabilitation und Prävention ab der kommenden Hallenbadsaison 2014/2015 einen zeitlichen Bedarf haben werden. Insgesamt handelt es sich um 20 Kurse (rd. 300 Personen) mit einem Zeitbedarf von insgesamt rd. 15 Stunden „im Wasser“. Mit Ausnahme der beiden Nutzergruppen „Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln“ (4 Kurse) und „Aquafitness“ (3 Kurse) benötigen  die vier anderen Nutzergruppen (13 Kurse) nur die Wasserfläche des Nichtschwimmerbeckens mit 64 m². In diesen Fällen bliebe der Beckenbereich des Schwimmerbeckens mit 136 m² ungenutzt. Die Wassertemperaturen müssten für diese vier Nutzergruppen 30°C bis 32°C betragen. Diesen Temperaturbereich kann das Hallenbad technisch nicht bereitstellen (max. 28°C).

 

Da neben „Aquafitness“ lediglich die „Reha-Aktiv-Gemeinschaft-Nottuln“ im Tief- und Flachwasser agiert, wurden in Abstimmung mit dem Beigeordneten für diese Nutzergruppe die bisherigen Nutzungszeiten während des öffentlichen Badebetriebes jeweils mittwochs und während ungenutzter Schulschwimmzeiten jeweils donnerstags auch auf die kommende Hallenbadsaison 2014/2015 ausgedehnt.

 

Durch die Einschränkung des öffentlichen Badebetriebes mittwochs, in Verbindung mit möglicherweise weiteren zu erwartenden Einschränkungen, haben sich die Nutzer des öffentlichen Badebetriebes zur Wort gemeldet. In Form eines Bürgerantrages mit insgesamt 208 Unterschriften an den Bürgermeister, persönlich übergeben am 16.04.2014, wurden die Gemeindeverwaltung und deren verantwortliche Entscheidungsgremien aufgefordert, die Badezeiten in den Nottulner Bädern für die Allgemeinheit in dem gegenwärtigen Umfang beizubehalten. Der Bürgerantrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Mit dem Bürgerantrag haben sich die Nutzer des öffentlichen Badebetriebes dafür ausgesprochen, den öffentlichen Badebetrieb nicht noch weiter, also nicht über die Einschränkung der Nutzung jeweils mittwochs hinaus (Sperrung des hälftigen Beckens für den öffentlichen Badebetrieb), einzuschränken. Folgt man diesem Ansinnen, könnten sich nur noch Nutzungszeiten für die im Flachwasser agierenden Nutzergruppen in derzeit freien Belegungszeiten, also in Zeiten, in denen keine Schulnutzung stattfindet, ergeben; allerdings mit um rd. 2°C geringeren Wassertemperaturen, als eigentlich benötigt.

 

Für das neue Schuljahr 2014/2015 stehen noch ungenutzte Schulschwimmzeiten jeweils mittwochs, von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und freitags, von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr sowie von 20.15 Uhr bis 21.00 Uhr, zur Verfügung. Damit könnten für die Saison 2014/2015 noch vier Kurszeiten während nicht genutzter Schulschwimmzeiten zur Verfügung gestellt werden. Zudem besteht im Bewegungsbad des Anna Katharinenstiftes Karthaus noch eine freie Kapazität von rd. 2 Stunden, so dass dort zwei weitere Kurszeiten genutzt werden könnten.

 

Bis zur Betriebsausschusssitzung findet noch eine weitere Gesprächsrunde zwischen Verwaltungs- und Betriebsleitung und den Nutzergruppen statt. Insofern wird die Betriebsleitung in der Sitzung des Betriebsausschusses über die Ergebnisse dieser Gespräche informieren.

 

Die Themenbereiche zu 4. „Bau eines Bewegungsbades“ und 5. „Abstimmungsgespräche mit der Geschäftsführung der Christophorus-Kliniken“ sind nicht Angelegenheit des Betriebsausschusses. Hierbei handelt es sich um mittelfristige Lösungsmöglichkeiten. Für die Gemeindewerke und den Betriebsausschuss geht es in erster Linie um die Festlegung der Nutzungszeiten des öffentlichen Hallenbades, so dass der Belegungsplan für die kommende Hallenbadsaison aufgestellt werden kann; also um die kurzfristige Lösung mit Beginn der Hallenbadsaison im September 2014. Dieses bedeutet aber, eine Abwägung zu treffen zwischen den Interessen der Gäste des öffentlichen Badebetriebes und den Gästen der Rehabilitation.

 

Das Nottulner Hallenbad stößt mittlerweile an die Kapazitätsgrenze und ist nicht für alle Nutzungsformen optimal geeignet. In erster Linie ist das Hallenbad als Sportbad für den Schul- und öffentlichen Badebetrieb konzipiert worden mit einer für die Rehabilitation im Regelfall zu großen Wassertiefe und zu geringen Wassertemperatur.

             

Die Gäste des öffentlichen Badebetriebes haben mit dem o.a. Bürgerantrag klar den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Zeiten für den öffentlichen Badebetrieb in dem gegenwärtigen Umfang beizubehalten. Auf der anderen Seite haben auch die Nutzergruppen „Rehabilitation/Prävention“ vor dem Hintergrund der Schließung des Bewegungsbades im Krankenhaus Ansprüche zur Nutzung des Nottulner Hallenbades angemeldet.

 

Mit dem als Anlage 2 beigefügten Belegungsplan wird einerseits deutlich, dass bei einer Vielzahl von Nutzergruppen nicht jeder Bedarf in vollem Umfang gedeckt werden kann. Das relativ kleine Hallenbad wird durch das Schulschwimmen, die Öffentlichkeit, die Kinderschwimmkurse, den DLRG-Betrieb sowie durch Rehabilitation und Prävention frequentiert. Andererseits wird in dem Belegungsplan aber auch das Bemühen deutlich, möglichst allen Nutzergruppen soweit wie möglich gerecht zu werden. Sollte sich der Belegungsplan bis zur Sitzung noch ändern, wird die Betriebsleitung einen aktualisierten Plan nachreichen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen

 


Anlagen:

Bürgerantrag vom 16.04.2014

Belegungsplan Hallenbad 2014/2015