Betreff
Eingabe bzw. Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung zum Lärmschutz der OU Nottuln
Vorlage
061/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass sein Antrag nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung fällt und dass dieser dem Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Bitte um Prüfung zugeleitet wird.


Sachverhalt:

Der Antrag gem. § 24 GO ist Anlage 1 zu entnehmen.

Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich keine Zuständigkeit für den Lärmschutz im Zuge des Baus der Ortsumgehung Nottuln. Dieser wird durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW entsprechend den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Der Antrag sollte dahin weitergeleitet werden und der Antragsteller entsprechend informiert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1 – Bürgerantrag vom 20.03.2014